Vorlesungsreihen Kino
Fragile Kooperationen: Produktionskrisen des Kinos (2019)
Die Filmreihe nimmt die Diagnose einer „Fragilität normativer Ordnungen“ zum Anlass, die Krisenhaftigkeit solcher Ordnung an dem Mikrokosmos der an der Produktion von Filmen beteiligten Akteure zu untersuchen. Dies geschieht am Beispiel von Kinofilmen, die das Scheitern oder Misslingen solcher Produktionen in fiktionalen und dokumentarischen Formen zum Thema haben. Das Herstellen von Spielfilmen wird dabei als ein kooperatives Projekt mit erheblichem Konfliktpotential und höchst ungewissem Ausgang vergegenwärtigt. Was sich bei der Planung und Durchführung von Filmproduktionen ereignet, erweist sich als ein theatrum mundi im Kleinen, in dem sich das dissonante Kräftespiel der großen Welt spiegelt. Erkundet wird, wie sich an der Krisenanfälligkeit kreativer Prozesse diejenige gesellschaftlicher Verhältnisse in ihrer Polarität von Integration und Desintegration manifestiert. Die Präsentation jedes Films wird durch einen Vortrag eingeleitet, anschließend gibt es Gelegenheit zur Diskussion.

Verkehrte Welten. Unordnungen des Films (2016)
Nicht nur in der sozialen und politischen Welt, auch in den Künsten bilden sich ein ums andere Mal Verfahrensordnungen heraus, die für eine – wenn auch oft nur kurze – Weile einen Standard der Produktion und Rezeption entsprechender Werke bereitstellen und sich dabei in größerer oder geringerer Spannung zu den normativen Verhältnissen jeweiliger Gesellschaften befinden. Dies trifft auch auf die Entwicklung von Spielfilmen zu. Jeder einzelne solcher Filme entsteht – und steht damit – im Kontext von Genres und ihren Konventionen, zu denen er sich auch und gerade dann verhält, wenn er mit ihnen bricht. Diesen Umbrüchen der Form filmischer Gestaltung ist die Vorlesungsreihe gewidmet. Sie führt vor, wie innovative Filme die bis dahin vertrauten Welten des Films verkehren können. An ausgewählten Beispielen soll demonstriert und diskutiert werden, wie sie etablierte Ordnungen des Erzählens in Unordnung bringen und damit zugleich die Ordnung des Lebens außerhalb des Kinos erschüttern und befragen.

Verbrechen und Strafe im Kino (2015)
Die erfolgreiche Vorlesungsreihe „Gesetz und Gewalt im Kino“ des Exzellenzclusters „Die Herausbildung normativer Ordnungen“ wird im kommenden Sommer-Semester fortgesetzt. Diesmal geht es um die häufigste oder zumindest am meisten erwartete Reaktion auf die gewaltförmige Verletzung des Gesetzes. Dass einem Verbrechen eine Strafe folgen müsse, scheint eine unbezweifelbare, selbstverständliche Norm in fast allen Gesellschaften der Vergangenheit und Gegenwart zu sein. Auch wenn sie nicht immer, in manchen Fällen sogar eher selten erfüllt wird, würde ihre Abschaffung massive Ängste und Unsicherheit auslösen. Der Film ist eines der künstlerischen Medien, mit denen sich diese Selbstverständlichkeit anhand einzelner Fälle und Geschichten in Frage stellen oder zumindest zeigen lässt, wie verschlungen, konfliktreich, unsicher, langwierig und widersprüchlich der Weg vom Verbrechen zur Strafe sein kann, und was mit den beteiligten Menschen auf diesem Wege geschieht. Auch wenn am Ende der Filmhandlung der Bösewicht doch noch bekommen sollte, was er verdient, lassen die besseren Filme ihre Zuschauer zumindest nachdenklich zurück. Die hier ausgewählten Filme vermögen dies zu erreichen mit Geschichten über unheimliche oder monströse Verbrecher, über Regierungs- und Kriegsverbrechen sowie über den Zufall, der am Ende eine Bestrafung verhindert.

Gesetz und Gewalt im Kino (2014)
Eine Vorlesungsreihe des Exzellenzclusters „Die Herausbildung normativer Ordnungen“ anlässlich des 100-jährigen Jubiläums der Goethe-Universität Frankfurt am Main
Die Darstellung von Gewalt war von Anfang an ein Leitmotiv des Kinos. In unterschiedlichen Genres nimmt diese sehr unterschiedliche Funktionen ein. Einen wichtigen Strang bildet in den Erzählungen des Kinos seit jeher die Frage nach dem Recht der Gewalt und der Gewalt des Rechts. Viele Spielfilme, die von Akten, Ereignissen und Zuständen offener oder latenter Gewalt erzählen, stellen durch die Art ihrer Erzählung die Frage nach der Legitimität der sozialen Ordnungen, in denen Gewalt entsteht und vergeht. Sie handeln von der Intimität von Gesetz und Gewalt. Rechtssetzende Gewalt wird dabei ebenso inszeniert wie Gewalt bei der Durchsetzung oder Anwendung von Recht und Gesetz. Ein weiteres zentrales Motiv ist die scheinbare oder tatsächliche Diffusion der Differenz von gesetzlicher und außergesetzlicher Gewalt im Innern rechtsstaatlich verfasster Gesellschaften. In allen diesen Beziehungen exponiert das Kino die Rolle des Gesetzes als eines instabilen, brüchigen oder nur vorgeblichen Schutzes vor sozialer Gewalt – und damit die Fragilität der normativen Ordnungen, die es jeweils repräsentiert.

Gesetz und Gewalt im Kino (2013–14)
Viele Spielfilme, die von Akten, Ereignissen und Zuständen offener oder latenter Gewalt erzählen, stellen durch die Art ihrer Erzählung die Frage nach der Legitimität der sozialen Ordnungen, in denen Gewalt entsteht und vergeht. Sie handeln von der Intimität von Gesetz und Gewalt. Zu den klassischen Filmgenres, in denen der Zusammenhang und Gegensatz von Gesetz und Gewalt in immer neuen Varianten durchgespielt wird, gehören der Western, der Film Noir und seine Ableger im Polizeifilm, aber auch der Kriegsfilm, soweit er die Legitimität militärischer Operationen zum Thema macht.

Narration und Rechtfertigung im Kino (2011–12)
Im Kontext des Forschungsprojekts „Rechtfertigungsnarrative: Das Beispiel des gegenwärtigen Kinos“ widmet sich die Vorlesungsreihe der Frage, wie sich Erzählung und Rechtfertigung in unterschiedlichen Epochen und Genres des Kinos zueinander verhalten. Am Beispiel mehr oder weniger klassischer Filme werden die einzelnen Vorlesungen erörtern, ob und wie filmische Erzählungen auf ihre Weise zur Legitimation und/oder Delegitimation normativer Einstellungen und Ordnungen beitragen – oder doch beitragen können.
