16.07.2026

Was verteidigen wir, wenn wir Demokratie verteidigen?

Die Krise der Demokratie stand im Mittelpunkt der diesjährigen Jahreskonferenz des Forschungsprogramms „Zeitenwenden. Normative Ordnungen im Umbruch?“ am Forschungszentrum Normative Ordnungen. Angesichts des weltweiten Erstarkens autoritärer und populistischer Bewegungen diskutierten internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nicht nur aktuelle Gefährdungen demokratischer Ordnungen, sondern vor allem eine grundlegende normative Frage: Was genau verteidigen wir eigentlich, wenn wir Demokratie verteidigen? Geht es in erster Linie um Institutionen und Verfahren oder um die Idee politischer Gleichheit und öffentlicher Selbstregierung, die ihnen zugrunde liegt?

Bereits in ihrer gemeinsamen Eröffnung machten Rainer Forst und Thomas Biebricher deutlich, dass demokratische Resilienz nicht allein als Stabilität bestehender Institutionen verstanden werden darf. Forst wandte sich gegen ein Demokratieverständnis, das Demokratie auf Mehrheitsentscheidungen reduziert und damit autoritären Akteuren die Möglichkeit eröffnet, sich selbst als wahre Vertreter des Volkswillens zu inszenieren. Demokratie, so seine zentrale These, beruhe auf der politischen Gleichheit aller Bürgerinnen und Bürger und auf der Verpflichtung, politische Herrschaft öffentlich zu rechtfertigen. Biebricher ergänzte diese Perspektive um ein dynamisches Verständnis demokratischer Resilienz: Demokratien seien gerade deshalb widerstandsfähig, weil sie offen für Selbstkritik und institutionelle Erneuerung bleiben.

Diese Verbindung von normativen Grundlagen und institutioneller Anpassungsfähigkeit prägte die Diskussionen der gesamten Konferenz. Mehrere Beiträge fragten danach, welche Voraussetzungen demokratische Selbstregierung auf Seiten der Bürgerinnen und Bürger benötigt. Arthur Ripstein entwickelte ausgehend von Kant ein Verständnis des öffentlichen Vernunftgebrauchs, das politische Teilhabe als öffentliche Verantwortung begreift. Bürgerinnen und Bürger sollten bei politischen Entscheidungen nicht ihre privaten Interessen verfolgen, sondern sich an Gründen orientieren, die sie miteinander teilen können. Demokratie erscheint aus dieser Perspektive nicht als Aggregation individueller Präferenzen, sondern als gemeinsame Praxis öffentlicher Rechtfertigung.

Astrid Séville näherte sich derselben Frage aus ideengeschichtlicher Perspektive. Im Mittelpunkt ihres Vortrags stand das Konzept der Sachlichkeit, verstanden als Fähigkeit, eigene Überzeugungen kritisch zu reflektieren, unterschiedliche Perspektiven einzunehmen und politische Urteile von persönlichen Gefühlen zu unterscheiden. Von Adam Smith bis Jürgen Habermas zeichnete sie nach, wie sich dieses Ideal als Voraussetzung demokratischer Politik herausgebildet hat. Zusammen mit Ripsteins Überlegungen machte ihr Vortrag deutlich, dass demokratische Resilienz nicht allein auf funktionierende Institutionen angewiesen ist, sondern ebenso auf Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, sich auf öffentliche Urteilsbildung einzulassen.

Die Frage nach politischer Gleichheit wurde im weiteren Verlauf der Konferenz aus unterschiedlichen Perspektiven vertieft. John P. McCormick zeigte anhand einer Neuinterpretation Rousseaus und Carl Schmitts, dass autoritäre Demokratietheorien keineswegs nur die Herrschaft einer Mehrheit propagieren. Vielmehr legitimierten sie häufig die politische Vorrangstellung einer vermeintlich einsichtsfähigen oder homogenen Minderheit, die den „wahren“ Volkswillen besser verkörpere als demokratische Mehrheiten. Seine ideengeschichtliche Analyse bot damit einen wichtigen Schlüssel zum Verständnis gegenwärtiger populistischer Bewegungen und knüpfte unmittelbar an Forsts Kritik verkürzter Demokratievorstellungen an.

Einen weiteren Schwerpunkt bildeten Debatten über Repräsentation und demokratische Reformen. Nadia Urbinati verteidigte Wahlen gegen eine wachsende Skepsis innerhalb der Demokratietheorie. Wahlen seien weit mehr als ein Verfahren zur Auswahl politischer Eliten: Erst im Zusammenspiel mit Parteien, Opposition und öffentlicher Debatte ermöglichten sie politische Freiheit und demokratische Verantwortlichkeit. Deliberative Formate wie Bürgerräte könnten repräsentative Institutionen sinnvoll ergänzen, sie jedoch nicht ersetzen.

Auch Claudia Landwehr diagnostizierte erhebliche Defizite gegenwärtiger Demokratien, insbesondere eine ungleiche politische Responsivität und die wachsende Distanz zwischen politischen Institutionen und Bürgerinnen und Bürgern. Anders als revisionistische Demokratietheorien plädierte sie jedoch nicht für geringere demokratische Ansprüche, sondern für institutionelle Reformen. Mit ihrem Konzept der „equal deliberative responsiveness“ entwickelte sie einen Maßstab demokratischer Repräsentation, der nicht allein auf Wahlergebnisse, sondern auf die gleichberechtigte Berücksichtigung aller gesellschaftlichen Gruppen und auf die Qualität öffentlicher Deliberation zielt. Im Zusammenspiel mit Urbinatis Vortrag wurde deutlich, dass die Diskussion weniger um ein Entweder-oder zwischen Wahlen und demokratischen Innovationen kreiste als um die Frage, wie repräsentative Demokratien ihre eigenen Versprechen besser einlösen können.

Wie demokratische Institutionen angesichts autoritärer Herausforderungen geschützt und zugleich weiterentwickelt werden können, stand schließlich im Mittelpunkt der Beiträge von Hubertus Buchstein und Peter Niesen. Buchstein plädierte dafür, angesichts rechtspopulistischer Aneignungen des Demokratiebegriffs stärker von Verfassungsdemokratie zu sprechen. Moderne Demokratien seien durch das Zusammenspiel von Wahlen, Grundrechten, Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit geprägt und könnten deshalb nicht auf den Willen einer Mehrheit reduziert werden. Peter Niesen griff diese Problematik auf, verschob den Fokus jedoch auf die konkrete Verteidigung demokratischer Ordnungen gegen autoritäre Regression. Im Zentrum seines Vortrags stand weniger die begriffliche Bestimmung der Verfassungsdemokratie als vielmehr die Frage, welche institutionellen Strategien in unterschiedlichen Phasen demokratischer Gefährdung geeignet sind. Anhand aktueller Beispiele aus Polen, Ungarn und den USA zeigte er, dass weder starke Verfassungsgerichte noch parlamentarische Lösungen allgemeingültige Antworten bieten. Demokratische Resilienz, so sein Fazit, verlangt situationsabhängige institutionelle Lösungen und die Bereitschaft, bestehende Verfassungsordnungen weiterzuentwickeln.

Gerade in dieser Vielfalt der Perspektiven wurde das verbindende Thema der Konferenz sichtbar. Die Beiträge verstanden Demokratie nicht als statische Institutionenordnung, sondern als eine politische Praxis, die auf öffentliche Rechtfertigung, politische Gleichheit und kontinuierliche Erneuerung angewiesen ist. Ob in den Überlegungen zum öffentlichen Vernunftgebrauch, zur demokratischen Subjektivität, zu Wahlen und Repräsentation oder zur Verfassungsordnung – immer wieder zeigte sich, dass demokratische Resilienz nicht allein durch stabile Institutionen entsteht. Sie hängt ebenso von den normativen Überzeugungen, den politischen Kompetenzen und der Bereitschaft zur Selbstkorrektur ab, die demokratische Gesellschaften tragen.

Die Konferenz machte damit deutlich, dass die Verteidigung der Demokratie heute nicht nur eine Frage institutioneller Sicherungen ist. Sie verlangt zugleich eine erneute Verständigung darüber, welche Idee von Demokratie gegen autoritäre Verkürzungen verteidigt werden soll – eine Demokratie, deren Kern politische Gleichheit, öffentliche Rechtfertigung und die Fähigkeit zur fortwährenden Erneuerung bilden.

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