Stadtgespräch debattiert Chancen und Grenzen des Parteiverbots
Wie soll eine Demokratie mit politischen Kräften umgehen, die ihre eigenen Grundlagen in Frage stellen? Wie lässt sich verhindern, dass demokratische Offenheit und politischer Pluralismus von denjenigen ausgenutzt werden, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung untergraben oder abschaffen wollen? Diesen Fragen widmete sich das XXIV. Frankfurter Stadtgespräch am 23. Juni 2026 im Frankfurter Museum für Kommunikation unter dem Titel „Wehrhafte Demokratie: Chancen und Grenzen des Parteiverbots“.



Nach einer kurzen Begrüßung durch die Direktorin des Frankfurter Museums für Kommunikation, Dr. Annabelle Hornung, diskutierten Prof. Dr. Andreas Poseck, Hessischer Minister des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, und Prof. Dr. Andrea Kießling, Professorin für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Migrationsrecht, über das Konzept der wehrhaften Demokratie sowie die Voraussetzungen, Hürden und Risiken eines Parteiverbotsverfahrens. Andrea Kießling plädierte zunächst im Hinblick auf die Geschichte der Bundesrepublik dafür, Demokratie nicht nur formal zu verstehen, sondern mit Freiheits- und Gleichheitsrechten zu verbinden und mit Instrumenten wie dem Parteiverbot davor zu schützen, durch Wahlen wieder abgeschafft werden zu können. Roman Poseck ergänzte diese Perspektive mit Hinweis auf die rechtlichen Grenzen und justizielle Kontrolle von Politik, die föderale Gewaltenteilung und vor allem die Menschen, die als engagierte Demokratinnen und Demokraten für die Demokratie eintreten müssten.



Nach einem kursorischen Überblick über die Regelung des Parteiverbotsverfahrens im Grundgesetz, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie die sich daraus ergebenden Hürden und Schwierigkeiten für ein erfolgreiches Parteiverbotsverfahren wandte sich das Podium den gesellschaftspolitischen Folgen eines Parteiverbots und möglichen Alternativen wie der Grundrechtsverwirkung zu. Auf die anschließende Frage von Moderatorin Rebecca C. Schmidt, Geschäftsführerin des Forschungszentrums Normative Orders, nach einem möglichen AfD-Verbotsverfahren lieferten beide Diskutanten unterschiedliche Einschätzungen. Roman Poseck äußerte sich skeptisch, da er die AfD zwar für hochgefährlich halte und sie nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sehe, ihm das Risiko eines scheiternden Parteiverbotsverfahren allerdings aktuell zu hoch erscheine, weswegen man die AfD aktuell politisch bekämpfen müsse. Andrea Kießling hingegen argumentierte angesichts der vielen belegten Angriffe von Seiten der AfD auf die Menschenwürde sowie ihre Remigrationspläne, die der elementaren Rechtsgleichheit aller Menschen widersprächen, für die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens.

Im Anschluss diskutierte das Podium ausführlich über die Frage, ob und wie sich eine demokratische Politik gegen die AfD und um die potenziellen Wähler*innen der AfD gestalten lässt, bevor Rebecca C. Schmidt die Debatte gegen Ende nochmal auf die Absicherung von Justiz, Verwaltung und parlamentarischer Kontrollgremien vor dem Zugriff der AfD durch neue Regelungen und Gesetze lenkte. Hier zeigte sich Roman Poseck offen für punktuelle Veränderungen, warnte aber zugleich davor, sich alleine auf solche Maßnahmen zu verlassen, und sprach sich dafür aus, das Vertrauen der Menschen in die Demokratie auf politischem Wege zurückzugewinnen. Andrea Kießling plädierte abschließend dafür, sich nicht von einer möglichen Opferrolle der AfD treiben zu lassen und statt vielfältiger Anpassung der demokratischen Spielregeln lieber den Spieler vom Platz zu verweisen, der das Spielfeld zerstören will.