Das islamische Kopftuch zwischen Glaubensfreiheit, staatlicher Neutralität und Gleichberechtigung
Frankfurter Stadtgespräch XXIII
am 1. November 2019
Seyran Ateş (Rechtsanwältin, Autorin, Imamin und Mitbegründerin der liberalen Ibn-Rushd-Goethe-Moschee in Berlin) im Gespräch mit Prof. Ute Sacksofsky (Professorin für Öffentliches Recht und Rechtsvergleichung und Mitglied des Forschungsverbunds „Normative Ordnungen” an der Goethe-Universität Frankfurt am Main).
Moderation: Rebecca C. Schmidt (Geschäftsführerin des Forschungsverbunds „Normative Ordnungen” an der Goethe-Universität Frankfurt am Main)
Individueller Ausdruck der grundrechtlichen Glaubensfreiheit oder politisches Symbol eines paternalistischen, emanzipationsfeindlichen Islam? – das islamische Kopftuch und die Forderungen nach Kopftuchverboten führen immer wieder zu teils hitzigen Diskussionen. Doch in welchem (verfassungs-)rechtlichen Rahmen bewegen sich diese Debatten? Verletzen die Forderungen nach Kopftuchverboten die grundrechtlich geschützte Glaubensfreiheit von Kopftuch tragenden Frauen? Oder verlangt im Gegenteil die staatliche Neutralität, dass Lehrerinnen und Richterinnen sich im Dienst unverhüllt zeigen? Wie ist das Kopftuch aus feministischer Sicht zu bewerten? Als Rückschritt im Kampf um die Emanzipation von paternalistischer Bevormundung oder widersprechen gerade die Verbote dem Kernanliegen der Frauenbewegung um ein selbstbestimmtes Leben? Darüber diskutiert Prof. Dr. Ute Sacksofsky, Vizepräsidentin des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen, Professorin für Öffentliches Recht und Rechtsvergleichung und Mitglied des Exzellenzclusters „Die Herausbildung normativer Ordnungen“ an der Goethe-Universität Frankfurt am Main, mit der Rechtsanwältin und Frauenrechtlerin Seyran Ateş, Imamin und Mitbegründerin der Ibn-Rushd-Goethe-Moschee in Berlin.
Veranstalter:
Exzellenzcluster „Die Herausbildung normativer Ordnungen“ in Zusammenarbeit mit dem Historischen Museum Frankfurt am Main
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