Normativität und Subjektivität: 1. Natur – 2. Natur – Geist

Projektleitung: Prof. Dr. Christoph Menke

Das Projekt geht von der Annahme aus, dass Normativität Subjektivität ebenso voraussetzt wie hervorbringt. Subjektivität wird darin als das Ensemble der Fähigkeiten zur Orientierung an normativen Gesichtspunkten verstanden. Das Projekt fragt daher nach den Formen der Subjektivität, die mit (bestimmten) Strukturen der Normativität verbunden sind. Dabei geht es um eine doppelte Perspektive: Es wird untersucht, wie sich normative Ordnungen durch die Ausbildung von Subjektstrukturen verwirklichen und dadurch zugleich allererst hervorgebracht werden. Die Untersuchung des Zusammenhangs von Normativität und Subjektivität zielt daher auf eine Prozessualisierung des Begriffs der Normativität: Normativität gibt es nur durch Prozesse der Subjektivierung. Das Ziel des Projekts ist ein genealogischer Begriff der Normativität. 

Die Verbindung zum Forschungsprojekt des Clusters ist dabei eine doppelte. Erstens stellt das Projekt die Frage nach der Herausbildung normativer Ordnungen ins Zentrum. Die Frage lautet, wie Normativität, in ihrer Seinsweise und ihrer Struktur, verstanden werden muss, wenn sie durch Subjektivierungsprozesse gebildet worden ist. Zweitens unternimmt das Projekt die Untersuchung von Subjektivierungsformen, die normative Ordnungen hervorbringen, in einer interdisziplinären Perspektive.

Die Projektforschung hatte zwei Schwerpunkte. Der erste Schwerpunkt war die Untersuchung der Bildung von Subjektivität und ihrer Konsequenzen für den Begriff der Normativität; dabei stand der Begriff der Freiheit, als Befreiung, im Zentrum. Der zweite Schwerpunkt lag in der Untersuchung der Normativitätsstruktur des modernen Rechts; die Frage richtete sich dabei auf die spezifische Weise rechtlicher Subjektivierung in der Form „subjektiver Rechte“.

Die Untersuchungen zum ersten Schwerpunkt haben gezeigt, dass die Genese von Subjektivität als der Prozess der Transformation eines bloß natürlichen in ein normatives oder geistiges Wesen zu verstehen ist. Der Begriff der Subjektivität ist daher durch das (prozessuale und prozessierende) Verhältnis von Natur und Geist bestimmt. Dieses Verhältnis bestimmt den Begriff der Freiheit, die darin prozessual, als Prozess der Befreiung verstanden wird. In seiner Dissertation zum jungen Hegel hat Oliver Brokel im Rahmen des Projektes gezeigt, dass die Freiheit des Subjekts deshalb in einer unauflöslichen Spannung zu den normativen Ordnungen steht, die sie hervorbringt. Die Untersuchungen zum zweiten Schwerpunkt haben zu einer Theorie der Form subjektiver Rechte geführt, die für die moderne Ordnung des Rechts eine schlechthin grundlegende Rolle spielt. Dabei steht die These im Zentrum, dass sich in der Form der Rechte eine Selbstreflexion des Rechts vollzieht, die die Differenz von Norm und Natur in die Verfassung der Norm selbst einträgt. Die weitere Analyse gilt der Frage, wie und mit welchen gesellschaftlichen und politischen Konsequenzen das moderne Recht seine Selbstreflexion als „Ermächtigung“ (Weber) des Subjekts organisiert. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sind in der Monographie Kritik der Rechte(Berlin: Suhrkamp 2015) publiziert.

Die wichtigsten Publikationen in diesem Projekt:

Menke, Christoph: Kritik der Rechte, Berlin: Suhrkamp, 2015.

Menke, Christoph: „Hegels Theorie der Befreiung. Gesetz, Freiheit, Geschichte, Gesellschaft“, in: A. Honneth und G. Hindrichs (Hg.): Freiheit. Internationaler Hegelkongress 2011, Frankfurt am Main: Klostermann, 2013, S. 301–320. Wiederabgedruckt in: Christian Schmidt (Hg.): Können wir der Geschichte entkommen? Geschichtsphilosophie am Beginn des 21. Jahrhunderts, Frankfurt am Main/New York: Campus 2013, S. 60–81. Englische Übersetzung: „Hegel’s Theory of Liberation: Law, Freedom, History, Society“, in: Symposium. Canadian Journal of Continental Philosophy 17(1), 2013, S. 10-30.

Khurana, Thomas: „Paradoxes of Autonomy: On the Dialectics of Freedom and Normativity“, in: Symposium. Canadian Journal of Continental Philosophy 17(1), 2013, S. 50–74.

Personen in diesem Projekt:

Projektleitung / Ansprechpartner

Menke, Christoph, Prof. Dr.

Projektmitarbeiter

Brokel, Oliver

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Ein neuer Politikstil macht international Karriere. Er ist gekennzeichnet von Vulgarität, Verrohung und erklärter Rechtsfeindschaft. Machtinteressen werden nicht mehr juristisch bemäntelt. Stattdessen wird das angebliche Recht des Stärkeren zur Staatsdoktrin gemacht – innenpolitisch wie außenpolitisch. Treibende Kraft hinter dieser Verrohung der politischen Sitten ist ein US-Präsident, der nicht nur die amerikanische Gesellschaft und Kultur, sondern auch die globale Ordnung nach seinen Vorstellungen und Interessen umgestaltet. Die Römerberggespräche wollen diesen Politikstil verstehen.

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Am Forschungszentrum Normative Ordnungen sind für das akademische Jahr 2026/2027 mehrere Postdoctoral Fellowships mit einer Laufzeit von 10 Monaten (Beginn: 1. Oktober 2026) ausgeschrieben. Bewerbungsschluss für alle Programme ist der 15. März 2026.

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Der 1984 geschlossene Schengen-Vertrag schuf einen heute 29 Staaten umfassenden Raum ohne Binnengrenzen, doch Migration über die Außengrenzen führte zuletzt zur Wiedereinführung von Kontrollen, auch durch die Bundesregierung ab 8. Mai 2025. Das Walter Hallstein-Kolloquium diskutiert die rechtliche Zulässigkeit, wirtschaftliche Folgen insbesondere für Arbeitsmigration und Arbeitsmarkt sowie die Zukunft des Schengen-Raums.

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Ein letztes Mal im Wintersemester 2025/26 lud das Forschungszentrum zur Ringvorlesung „Am Scheidepunkt. Zur Krise der Demokratie“. Zum Abschluss hat der Philosoph Michael Rosen von der Harvard University sein Konzept der „satanic politics“ als eine Variante der politischen Deutung der Welt vorgestellt.

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