Zur Aktualität des Gewaltbegriffs anhand von Camus und Derrida
Prof. Dr. Christine Abbt von der Universität St. Gallen hat im Rahmen der Ringvorlesung „Am Scheidepunkt? Zur Krise der Demokratie“ einen Vortrag über Demokratien und den Gewaltbegriff gehalten. Unter dem Titel „Demokratien verteidigen. Zur Aktualität des Gewaltbegriffs bei Camus und Derrida“ besprach die Philosophin Formen von Gewalt und Revolte und ordnete diese im Hinblick auf ein demokratisches Setting ein.
Zu Beginn ihres Vortrags widmete sich Abbt der Demokratie selbst. Dabei ordnete sie Demokratie als ein Zusammenspiel aus Verfahrens- und Ergebnisorientiertheit sowie Freiwilligkeit ein. Wichtige Grundpfeiler des Demokratischen seien Mitbestimmung, Prinzipien, Rechte und Haltungen sowie Volksherrschaft auf Basis eines freien Zugehörigkeitswillens. Mit Derrida spezifizierte sie sodann, dass Demokratien sich durch ihr Im-Kommen-Sein auszeichnen. Es gebe verschiedene Spannungsverhältnisse – zum Beispiel Freiheit/Gleichheit, Verfahren/Ergebnis, Recht/Gerechtigkeit – die ein Kennzeichen des Demokratischen seien und sich nicht auflösen ließen. Sie seien vielmehr, so Abbt mit Derrida, „spannungsreich aufeinander bezogen“.




Von dieser Setzung ausgehend befasste sich Abbt mit der Verteidigung von Demokratien anhand einer Diskussion des Umgangs mit totalitärem Machtwillen. Dazu nutzte die Philosophin unter anderem das Beispiel der „Geschichten vom Herrn Keuner“ von Bertolt Brecht. Gegenstrategien gegen das Totalitäre könnten ganz klein und minimal sein. Es bedürfte dieser Formen sogar, damit es auch größere Formen von Widerstand geben könne, wobei eine ausschließlich passive Form des Widerstehens ebenfalls nicht reiche. Mikro- und Makroebenen von Widerstandsformen müssten vielmehr im Zusammenhang betrachtet werden. Die Verteidigung bestehe dann darin, das Ziel des Totalitären – die Auslöschung des Anderen – scheitern zu lassen.
Damit gelangte Abbt zur primären Frage ihres Vortrags: Gibt es eine demokratische Möglichkeit, sich mit Gewalt zu wehren? Zuvorderst müsse hierzu festgestellt werden, dass Gewalt in Demokratien nicht einfach außer Kraft gesetzt, sondern in ihrer Qualität verändert sei. Es gehe also darum, eine Gewalt zu finden, die mit Recht und Gerechtigkeit in einem Spannungsverhältnis verbunden sein könne und sich damit nicht der totalitären Gewalt angleiche. Zur Auslotung einer solchen Form von Gewalt bezog sich Abbt vor allem auf Albert Camus und dessen Konzeption der Revolte aus dem Buch „Der Mensch in der Revolte“. Die Revolte sei von der Revolution zu unterscheiden. Sie gründe auf der Einsicht ins Absurde, da sie sowohl negativ ausgerichtet, ablehnend, nein-sagend sei, aber dennoch ein positives Element des Zu-Verteidigenden beinhalte. Gewalt in der Revolte sei gebunden an nicht überschreitbare Grenzen der Solidarität; anders als in der Revolution heilige der Zweck niemals die Mittel der Gewaltanwendung. Gewalt sei „notwendig und nicht zu rechtfertigen“, so Abbt im Hinblick auf Camus.
Aus der Beschäftigung mit Camus leitete Abbt einige grundlegende Merkmale dieser Art der Gewaltanwendung ab. Sie sei unter anderem eine Gegen-Gewalt, rückgebunden an etwas Gemeinsames, beinhalte die Bereitschaft zu sterben und zu töten und enthalte ein Verbot von Folger, Hohn, Erniedrigung oder Todesstrafe, da die Revolte dort ende, wo die Macht des Anderen verhindert ist.
Eine demokratische Möglichkeit der Gewalt sei also eine Form des „Dazwischen“. Gewalt, Recht und Gerechtigkeit seien weder identisch noch Gegensätze. Sie seien spannungsreich aufeinander bezogen. Abbt machte dies explizit in Unterscheidung zu totalitären, liberalen und anarchistischen Ordnungen deutlich. Demokratien zu verteidigen bedeute dann, Widerstand gegen Politiken der Feindschaft zu leisten, in die Revolte mitsamt ihrer Merkmale einzutreten sowie Gewalt dabei immer anhand der oben genannten Prinzipien auszurichten und niemals als legitime Form zu verstehen. Außerdem müsse die Revolte aus eigener Motivation geschehen, man dürfe nicht zu ihr gezwungen werden.