Erinnerung als Auftrag: Ehemaliger Staatsanwalt Gerhard Wiese berichtet über den Frankfurter Auschwitz-Prozess
Wie konnte es in der Bundesrepublik der 1960er-Jahre gelingen, die Verbrechen von Auschwitz vor Gericht zu verhandeln? Diese Frage stand im Mittelpunkt der Veranstaltung „Wirken als Ankläger im Auschwitzprozess“ der Frankfurter Juristischen Gesellschaft, des Forschungszentrums „Normative Ordnungen“ der Goethe-Universität und des Fritz Bauer Instituts am 20. Oktober an der Goethe-Universität. Dr. h. c. Gerhard Wiese, der als junger Staatsanwalt zum Anklägerteam des Frankfurter Auschwitz-Prozesses gehörte, berichtete aus eigener Erfahrung über das Verfahren.



Den Auftakt der Veranstaltung bildete die Vorführung des Films „Labyrinth des Schweigens“ (2014, Regie: Giulio Ricciarelli), der die Vorgeschichte des Prozesses thematisiert. Im anschließenden Vortrag berichtete der Zeitzeuge Gerhard Wiese. Generalstaatsanwalt Fritz Bauer hatte ihn 1962 als dritten Staatsanwalt in das Anklägerteam berufen. Auch nach Abschluss der Hauptverhandlung blieb Wiese für das Verfahren zuständig und begleitete es bis zur Revisionsverhandlung vor dem Bundesgerichtshof im Februar 1969.
Im Mittelpunkt des Vortrags standen die besonderen Herausforderungen der Ermittlungen und der Hauptverhandlung. Eine große Zahl von Zeugenaussagen und Beweismitteln musste ausgewertet und in eine juristisch tragfähige Anklage überführt werden. Dabei galt es, die Dimension der systematischen Verbrechen zu erfassen und zugleich die individuelle Verantwortung der Angeklagten rechtsstaatlich nachzuweisen. Wieses Perspektive als ehemaliger Ankläger verdeutlichte, welche Bedeutung sorgfältige Ermittlungsarbeit für die Aufarbeitung der NS-Verbrechen hatte. Zugleich verwies er in seinem Vortrag auf die schwierigen gesellschaftlichen und politischen Bedingungen, unter denen die Strafverfolgung in den 1960er-Jahren stattfand.



Anschließend ordnete Dr. Katharina Rauschenberger vom Fritz Bauer Institut auf Rückfrage der Moderatorin Rebecca Caroline Schmidt (Normative Ordnungen) Wieses persönlich geschilderte Erfahrungen in den historischen Kontext ein. Der Auschwitz-Prozess brachte die Verbrechen des Konzentrations- und Vernichtungslagers in das öffentliche Bewusstsein der Bundesrepublik. Zugleich zeigt er bis heute die Möglichkeiten und Grenzen juristischer Aufarbeitung: Gerichte können individuelle Schuld feststellen und Beweise sichern, das gesamte Ausmaß des historischen Geschehens und das Leid der Opfer jedoch nicht vollständig abbilden.
Die Veranstaltung verdeutlichte, wie eng juristische Aufarbeitung, historische Forschung und gesellschaftliche Erinnerung miteinander verbunden sind. Zugleich machte sie deutlich, dass die Auseinandersetzung mit den NS-Verbrechen nicht mit dem Abschluss eines Gerichtsverfahrens endet, sondern eine fortdauernde Aufgabe bleibt. Die persönlichen Erinnerungen von Gerhard Wiese zeigten eindrücklich, welchen Beitrag die Strafjustiz zur Aufklärung der Verbrechen leisten kann und wie wichtig es ist, die Geschichte des Auschwitz-Prozesses und die Perspektiven der Zeitzeugen für kommende Generationen zu bewahren.