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Biografische Angaben
Prof. Dr. Andrea Kießling ist seit 2022 Professorin an der Goethe-Universität und in dieser Funktion auch Geschäftsführende Direktorin des Instituts für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht (ineges). Von 2001 bis 2006 studierte sie Rechtswissenschaft an der Universität Münster, bevor sie von 2007 bis 2009 das Rechtsreferendariat am Landgericht Essen mit einer Station u.a. in Kairo absolvierte. Im Anschluss war sie an der Ruhr-Universität Bochum als Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Akademische Rätin auf Zeit tätig, wo sie 2012 mit einer migrationsrechtlichen Arbeit promoviert wurde und sich 2021 zum „Recht der öffentlichen Gesundheit“ habilitierte. In ihrer Forschung beschäftigt sie sich u.a. mit aktuellen bevölkerungsbezogenen Fragen des Gesundheitsrechts, insbesondere dem Hitzeschutz und dem Infektionsschutz, dem Existenzsicherungssicherungsrecht (Bürgergeld, Grundsicherung, Sanktionen) sowie gefahrenabwehrrechtlichen Themen.
Forschungsschwerpunkte: Gesundheitsrecht, Sozialrecht, Polizeirecht
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Publikationen
Kießling, Andrea (2023): Das Recht der öffentlichen Gesundheit – Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung als Aufgaben des Staates, Tübingen
Kießling, Andrea / Gallon, Johannes / Anna-Lena Hollo (2023): Epidemiegesetz. Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Rechtsgrundlagen der Epidemiebekämpfung, Baden-Baden
Kießling, Andrea (2024): Krisenbekämpfung und Krisenbekämpfungsfolgen: die Berücksichtigung besonderer Belastungen als Herausforderung für Verfassungs-, Staatshaftungs- und Sozialrecht, in: VSSAR 2024, S. 183–215
Kießling, Andrea (2024): Öffentliches und Privates Pandemie- und Pandemiefolgenrecht, in: Kahl, Wolfgang / Ludwigs, Markus (Hrsg.), Handbuch des Verwaltungsrechts, Band VI: Verwaltungsrecht und Privatrecht, Heidelberg, S. 1027–1072
Kießling, Andrea (2024): Die Rolle des Öffentlichen Gesundheitsdienstes im Gesundheitswesen nach der Pandemie, in: MedR 2024, S. 688–697