Die Normativität des Rechts im Wandel 

Projektleitung: Prof. Dr. Klaus Günther und Prof. Dr. Stefan Kadelbach

Das Projekt zielte darauf ab, rechtliche Konzeptionen von Normativität (verstanden als die bindende Kraft von Normen, die ihnen ihren Sollens-Gehalt verleiht) herauszuarbeiten und sie im Hinblick auf sich wandelnde Rahmenbedingungen von global governance, globaler Gerechtigkeit und Legitimität auf ihre Tauglichkeit zu überprüfen.
Der Fokus des Projekts lag dabei auf dem internationalen Recht. Dieser – neutrale – Begriff soll sowohl das Völkerrecht als auch über- bzw. außerstaatliche Rechtssetzung durch nicht-staatliche Akteure umfassen. Im Völkerrecht hat unter dem Einfluss insbesondere der Globalisierung, der Verlagerung von Zuständigkeiten auf internationale Organisationen sowie zunehmender Rechtssetzung durch nicht-staatliche Akteure ein Strukturwandel stattgefunden, welcher sich durch eine Entstaatlichung der Rechtssetzung und eine Überlagerung des Rechts durch neue Normschichten kennzeichnet.

Im Rahmen des Projekts wurde zunächst ein Verständnis des Begriffs der rechtlichen Normativität herausgearbeitet, welcher zum einen für die Charakterisierung einer Norm als Rechtsnorm hinreichend bestimmt ist, zum anderen aber hinreichend offen für eine Anwendung auf zwischen- bzw. überstaatliche Sachverhalte bleibt. Anhand von diesem Normativitätsbegriff wurde dann versucht, Kriterien für die Unterscheidung Recht / Nicht-Recht (was unterscheidet Rechtsnormen von anderen Normen?) zu entwickeln. Geprüft wurde, ob überhaupt von einem einheitlichen Rechts- und somit auch Normativitätsbegriff ausgegangen werden kann. Zudem stellte sich im spezifischen Kontext des Völkerrechts die Frage nach den Auswirkungen eines Wandels des Normativitätsverständnisses auf die Rolle des Rechts im über- bzw. zwischenstaatlichen Raum.

Ziel des Vorhabens war ein Beitrag zur Frage, warum Recht jenseits staatlicher Rechtsordnungen und der zugehörigen Zwangsapparate verbindlich ist. Vor diesem Hintergrund wurden zum einen von Klaus Günther und seinem Mitarbeiter Ralf Seinecke die Theorien des Rechtspluralismus, zum anderen von Alain Germeaux und Stefan Kadelbach die Theorien zum Völkerrecht und zur Normativität in den internationalen Beziehungen gesichtet und kritisch gewürdigt. 

Das völkerrechtliche Teilprojekt untersuchte verschiedene Wege, die Verpflichtungskraft von Normen zwischen den Staaten zu erklären. Die diversen Zugriffe eines methodischen Realismus einschließlich der rational choice-Ansätze erwiesen sich als unbefriedigend, letztlich weil sie einseitig auf utilitaristische Kalküle der Befolgung setzen und die intrinsische Kraft normativer Bindung, die soziale Anerkennung von Normen und die Legitimität von Geltungsansprüchen nicht ausreichend veranschlagen. Daher wurde ein Ansatz erarbeitet, der Normgeltung und Normerzeugung über die Durchsetzung stellt, die Aussicht auf Durchsetzung aber zum Bestandteil der Geltung macht. 

Die Dissertation von Alain Germeaux beschäftigte sich demgemäß mit Bindungs- und Compliance-Theorien aus der Rechtstheorie, der Völkerrechtswissenschaft und der Theorie Internationaler Beziehungen. Sie griff bis in die 20er Jahre aus und geht Theorien seit Kelsen und Morgenthau thetisch durch. Nach Diskussion diverser Ansätze, von denen viele in den letzten Jahren nach langer wechselseitiger Nichtkenntnisnahme eine Annäherung der politischen und der Völkerrechtswissenschaft versuchen, entscheidet er sich nach der Aufnahme von Elementen der Lehren von Hart und Franck am Schluss für einen an die Eigenheiten des Völkerrechts angepassten kommunikationstheoretischen Ansatz. Germeaux, Alain: Shaping Foreign Policy Through Law: Communicative Action and the International Legal Order, Basingstoke: Palgrave Macmillan (im Erscheinen).

Das rechtstheoretische Teilprojekt widmete sich der aktuellen Diskussion über den globalen Rechtspluralismus. Das breite Spektrum der dazu entwickelten Theorien wurde historisch, systematisch und kritisch untersucht, vor allem in der Dissertation von Ralf Seinecke (s.u.). Daneben ging es auch darum, diese Theorien nicht nur als Beschreibungen eines Faktums zu verstehen, sondern auch als normative Positionen, die den globalen Rechtspluralismus gegenüber einem monistischen oder staatszentrierten Rechtsbegriff vorziehen. Ein normativer Rechtspluralismus muss sich dann allerdings mit dem notorischen Problem der Kollision pluraler Rechte auseinandersetzen. Für ein entsprechendes Pluralitäts- oder Hybriditätsmanagement zwischen verschiedenen Rechtsordnungen und nicht-rechtlichen Ordnungen sind einige Vorschläge gemacht worden (z.B. Schiff Berman; oder Teubner, siehe Projektbericht FF4-2. Zivilverfassungen in der Weltgesellschaft). Eine kritische Analyse dieser Vorschläge lässt erkennen, dass sie nicht ohne die kontra-faktische Unterstellung eines gemeinsamen symbolischen Raumes und gemeinsamer Diskursregeln sowie Techniken der Verallgemeinerung von Interessen auskommen. Diskurstheoretische Überlegungen sollen dazu beitragen, eine solche Position eines „Dritten“ nicht essentialistisch oder etatistisch, sondern prozedural zu rekonstruieren und zu begründen.

Die Dissertation von Ralf Seinecke analysierte verschiedene Begriffe des Rechtspluralismus aus der Rechtsanthropologie, der Rechtssoziologie, der Rechtsgeschichte, der Politikwissenschaft und dem (öffentlichen wie privaten) Internationalen Recht. Diese Konzeptionen wurden ‚werkbiographisch‘, also mit Blick auf die Protagonisten der Diskussionen und ihre biographischen Hintergründe, untersucht und systematisch geordnet. Daneben leistete die Arbeit eine Rekonstruktion des Begriffs des Rechtspluralismus selbst sowie seiner erkenntnisstrukturierenden (epistemischen) Dimensionen, seiner Begriffsgeschichte und seinem Anwendungsfeld in der Rechtsgeschichte, der Rechtsanthropologie und im Völkerrecht. Im bewussten Kontrast zu den (mehr oder weniger) ‚postmodernen‘ Autoren des Rechtspluralismus werden in der Arbeit zudem die ‚klassisch modernen‘ Gegenspieler der Rechtspluralisten daraufhin untersucht, inwieweit diese – wie die Rechtspluralisten der Postmoderne gerne behaupten – etatistisch oder monistisch verfasst sind. Ein zusammenfassendes Kapitel zu den Phänomenen, dem Rechts- und Wissenschaftsbegriff sowie der Legitimität und der Dogmatik des Rechtspluralismus beschließt die Arbeit. 

Begleitend organisierten die Projektleiter im Wintersemester 2009/10 die Ringvorlesung „Recht ohne Staat?“ mit Beiträgen von Gunther Teubner, Klaus Dieter Wolf, Rainer Hofmann, Thomas Duve, Franz von Benda-Beckmann und Susanne Schröter, die sie, erweitert um eine 40seitige Einleitung, in Buchform herausgegeben haben: Stefan Kadelbach/ Klaus Günther (Hg.): Recht ohne Staat? Zur Normativität nichtstaatlicher Rechtssetzung. Frankfurt/New York: Campus, 2011. Eine Kritik des normativen Rechtspluralismus findet sich bei: Klaus Günther, Normativer Rechtspluralismus – eine Kritik, in: H. Diefenbacher/Th. Moos/M. Schlette (Hg.), Das Recht im Blick der Anderen, Festschrift für Eberhard Schmidt-Aßmann, Tübingen (Mohr/Siebeck), 2014 (= Normative Orders Working Paper 03/2014). Zu den wichtigsten Publikationen des Projekts zählt außerdem: Seinecke, Ralf: Das Recht des Rechtspluralismus, Tübingen (Mohr Siebeck), 2015. 

Zu den wichtigsten Veranstaltungen im Forschungsprojekt zählte neben der genannten Ringvorlesung die Internationale Jahreskonferenz des Exzellenzclusters 2011 zum Thema „Legal Cultures, Legal Transfer, and Legal Pluralism“. 

Der diskurstheoretische Ansatz wird im Projekt FF3-6 „Legitimation durch Völkerrecht und Legitimation des Völkerrechts“ in der zweiten Förderperiode fortgeführt. Die Auseinandersetzung mit dem Rechtspluralismus und die diskurstheoretische Rekonstruktion der Position eines Dritten werden in der zweiten Förderperiode fortgesetzt in dem Projekt FF1-2 „Multinormativität“.

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