Datenschutzstrafrecht und Informationsgesellschaft

Publikation

Projektleiterin: Prof. Dr. Beatrice Brunhöber

Projektbeschreibung

Die zunehmende Technisierung und Digitalisierung unserer Lebenswelt führt dazu, dass ei-nerseits immer mehr personenbezogene Daten anfallen. Ubiquitäres Computing bringt es mit sich, dass alle technischen Hilfsmittel vom Smartphone bis zum Auto, die wir verwenden, auch Informationen über uns aufzeichnen und verarbeiten. Andererseits wird es immer leichter, Informationen zu sammeln, zu archivieren und auszuwerten. Hier seien nur Big Data und Künstliche Intelligenz als Stichworte genannt. Dies weckt nicht selten Begehrlichkeiten nach der Auswertung über das Autorisierte hinaus und birgt das Risiko des Missbrauchs sensibler Daten.

Bereits seit den 1980er Jahren ist daher der Datenschutz ein Thema, das nicht nur öffentliche Debatten, sondern auch die Rechtswissenschaft beschäftigt. In Deutschland begann die Debatte mit den Protesten gegen eine geplante Volkszählung, deren gesetzliche Grundlage das Bundesverfassungsgericht 1983 teilweise für verfassungswidrig erklärte. Im Volkszählungs-Urteil entwickelte das Gericht die deutsche Variante eines Datenschutzgrundrechts: das informationelle Selbstbestimmungsrecht. Heute werden die Debatten nicht nur von der Kritik an staatlichen Eingriffen etwa durch die Vorratsdatenspeicherung beherrscht. Immer mehr in den Vordergrund rückt auch die Frage, wie mit dem Datenhunger privater Unternehmen umgegangen werden soll. In der Rechtswissenschaft werden beide Problemkreise bisher vor allem im Öffentlichen Recht und im Privatrecht diskutiert. Daher spielen Fragen danach, ob und wieweit der „Datenbetroffene“ strafrechtlich zu schützen ist, bislang fast keine Rolle. Diese Lücke wird das Forschungsprojekt schließen.

Die Besonderheit dieses Themenbereichs besteht darin, dass die normativen Vorgaben für den Datenschutz durch Strafrecht anders als im überwiegenden Teil des Strafrechts nicht mit tradierten Wertvorstellungen übereinstimmen (können) – wie dies etwa bei Tötungs- und Körperverletzungsdelikten der Fall ist. Denn es handelt sich um ein relativ neues Phänomen, das moralischen oder ethischen Wertungen schwer zugänglich ist und das angesichts seiner internationalen Dimension ohnehin unterschiedlichsten „Datenkulturen“ ausgesetzt ist. Es ist also ein Bereich, in dem sich normative Ordnungen gerade erst entwickeln. Deren Herausbildung wird in dem Forschungsprojekt interdisziplinär untersucht, sodass konkrete technische Entwicklungen, philosophische Erkenntnisse ebenso wie soziologische und historische Ansätze einbezogen werden können. So kann unter Heranziehung sozial- und wirtschaftswissenschaftlicher Analysen der Informationsgesellschaft herausgearbeitet werden, worum es aus rechtlicher Sicht geht, insbesondere welche Konflikte und welche Ansprüche miteinander in Ausgleich zu bringen sind.

Es zeichnet sich ab, dass es beim Datenschutz durch Strafrecht nicht um den Schutz sämtli-cher Daten vor Missbrauch oder Zerstörung geht, wie man auf den ersten Blick meinen könnte (z.B. Schutz vor Hacking von Betriebsdaten). Ordnet man die Thematik in das Informationsrecht ein und rekonstruiert die Genese des Datenschutzes kritisch, dürfte deutlich werden, dass es vielmehr um den Schutz des Einzelnen vor Persönlichkeitsbeeinträchtigungen geht, wenn Dritte mit persönlichkeitsrelevanten Informationen umgehen.

Auf diesen Analysen aufbauend können die Strafvorschriften identifiziert werden, die dem Datenschutzrecht zuzuordnen sind. Es handelt sich um Strafvorschriften, die im Kern das informationelle Selbstbestimmungsrecht schützen. Zu berücksichtigen werden vor allem Vor-schriften sein, die heimliche Wort- und Bildaufnahmen oder die Weitergabe von persönlichkeitsrelevanten Informationen verbieten. Dies reicht vom Schutz der Verletzung des Patientengeheimnisses bis hin zum Verbot des „Cybermobbing“.

Im Mittelpunkt des Projekts steht die Analyse solcher „datenschützender“ Strafvorschriften. Unter Rückgriff auf die genannten sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Analysen gilt es dabei auch zu untersuchen, ob es in Bereichen des Datenschutzes zu einer Überkriminalisie-rung gekommen ist oder ob der strafrechtliche Schutz zu kurz greift. Dafür wird ein eigenständiger, genuin verfassungsrechtlicher Bewertungsmaßstab entwickelt, der sich von dem herkömmlichen strafrechtswissenschaftlichen Ansatz abhebt. Auf diese Weise kann der Normzweck der „datenschützenden“ Strafvorschriften deutlicher herausgearbeitet werden und die Grundlage für eine verfassungsorientierte Auslegung der Strafvorschriften gelegt werden: Es geht um den Schutz des Anspruchs auf einen selbstbestimmten Umgang mit persönlichkeitsrelevanten Informationen.

Das Projekt wurde bereits an der Humboldt-Universität zu Berlin mit der dort eingereichten Habilitationsschrift begonnen und in das Exzellenzcluster eingebracht. Die Buchveröffentlichung der Schrift erfordert umfangreiche Aktualisierungen und Ergänzungen weil sich die Entwicklungen sowohl in technischer als auch in rechtlicher Hinsicht überstürzen, wie beispielsweise das zwischenzeitliche Inkrafttreten der Europäischen Datenschutzgrundverordnung zeigt. Die Buchveröffentlichung wird durch eine Veranstaltungsreihe an der Goethe-Universität zu „Digitalisierung und Recht“ begleitet und ergänzt.

Veröffentlichung:
Beatrice Brunhöber, Der strafrechtliche Schutz der informationellen Selbstbestimmung, Mohr Siebeck Verlag, Reihe „Jus Poenale“, Tübingen voraussichtlich 2020 (im Erscheinen).

Veranstaltung:
Veranstaltungsreihe gemeinsam mit Prof. Dr. Indra Spiecker gen. Döhmann an der Goethe-Universität Frankfurt: „Digitalisierung und Recht“ voraussichtlich im Sommersemester 2020. (Die Reihe wird verschoben!)

Aktuelles aus dem Forschungszentrum

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Mit Thomas M. Schmidt, der am letzten Tag des Jahres 2025 verstorben ist, in dem wir erst wenige Monate zuvor seinen 65. Geburtstag mit einem Symposium begingen, verlieren wir einen der großen Religionsphilosophen unserer Zeit. Sein jäher Tod reißt eine Lücke in die Gemeinschaft der Forschenden, die wie er zu verstehen suchen, was die Rolle der Religion in den säkularen Gesellschaften unserer Zeit ist und sein kann. Zugleich wird er als der wunderbare Mensch fehlen, der er war.

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Günther, Klaus (2025): „Was bleibt von der Verantwortung jenseits der Strafe übrig?“. In: Zabel Benno; Singelnstein; Tobias und Burchard, Christoph (Hrsg.): Zwischen Transformation und Abolitionismus. Das Strafrecht und die Vielfalt der Alternativen. Velbrück Wissenschaft, S. 207-241.

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Die Soziologin Jenny Brichzin hat mit ihrem Vortrag „Krise der Demokratietheorie? Eine soziologische Intervention“ unsere Ringvorlesung „Am Scheidepunkt? Zur Zukunft der Demokratietheorie“ eröffnet. Die Soziologin kritisiert, gesellschaftliches Zusammenleben werde in der Demokratietheorie bisher unzureichend thematisiert. Ein Nachbericht

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