Datenschutzstrafrecht und Informationsgesellschaft

Publikation

Projektleiterin: Prof. Dr. Beatrice Brunhöber

Projektbeschreibung

Die zunehmende Technisierung und Digitalisierung unserer Lebenswelt führt dazu, dass ei-nerseits immer mehr personenbezogene Daten anfallen. Ubiquitäres Computing bringt es mit sich, dass alle technischen Hilfsmittel vom Smartphone bis zum Auto, die wir verwenden, auch Informationen über uns aufzeichnen und verarbeiten. Andererseits wird es immer leichter, Informationen zu sammeln, zu archivieren und auszuwerten. Hier seien nur Big Data und Künstliche Intelligenz als Stichworte genannt. Dies weckt nicht selten Begehrlichkeiten nach der Auswertung über das Autorisierte hinaus und birgt das Risiko des Missbrauchs sensibler Daten.

Bereits seit den 1980er Jahren ist daher der Datenschutz ein Thema, das nicht nur öffentliche Debatten, sondern auch die Rechtswissenschaft beschäftigt. In Deutschland begann die Debatte mit den Protesten gegen eine geplante Volkszählung, deren gesetzliche Grundlage das Bundesverfassungsgericht 1983 teilweise für verfassungswidrig erklärte. Im Volkszählungs-Urteil entwickelte das Gericht die deutsche Variante eines Datenschutzgrundrechts: das informationelle Selbstbestimmungsrecht. Heute werden die Debatten nicht nur von der Kritik an staatlichen Eingriffen etwa durch die Vorratsdatenspeicherung beherrscht. Immer mehr in den Vordergrund rückt auch die Frage, wie mit dem Datenhunger privater Unternehmen umgegangen werden soll. In der Rechtswissenschaft werden beide Problemkreise bisher vor allem im Öffentlichen Recht und im Privatrecht diskutiert. Daher spielen Fragen danach, ob und wieweit der „Datenbetroffene“ strafrechtlich zu schützen ist, bislang fast keine Rolle. Diese Lücke wird das Forschungsprojekt schließen.

Die Besonderheit dieses Themenbereichs besteht darin, dass die normativen Vorgaben für den Datenschutz durch Strafrecht anders als im überwiegenden Teil des Strafrechts nicht mit tradierten Wertvorstellungen übereinstimmen (können) – wie dies etwa bei Tötungs- und Körperverletzungsdelikten der Fall ist. Denn es handelt sich um ein relativ neues Phänomen, das moralischen oder ethischen Wertungen schwer zugänglich ist und das angesichts seiner internationalen Dimension ohnehin unterschiedlichsten „Datenkulturen“ ausgesetzt ist. Es ist also ein Bereich, in dem sich normative Ordnungen gerade erst entwickeln. Deren Herausbildung wird in dem Forschungsprojekt interdisziplinär untersucht, sodass konkrete technische Entwicklungen, philosophische Erkenntnisse ebenso wie soziologische und historische Ansätze einbezogen werden können. So kann unter Heranziehung sozial- und wirtschaftswissenschaftlicher Analysen der Informationsgesellschaft herausgearbeitet werden, worum es aus rechtlicher Sicht geht, insbesondere welche Konflikte und welche Ansprüche miteinander in Ausgleich zu bringen sind.

Es zeichnet sich ab, dass es beim Datenschutz durch Strafrecht nicht um den Schutz sämtli-cher Daten vor Missbrauch oder Zerstörung geht, wie man auf den ersten Blick meinen könnte (z.B. Schutz vor Hacking von Betriebsdaten). Ordnet man die Thematik in das Informationsrecht ein und rekonstruiert die Genese des Datenschutzes kritisch, dürfte deutlich werden, dass es vielmehr um den Schutz des Einzelnen vor Persönlichkeitsbeeinträchtigungen geht, wenn Dritte mit persönlichkeitsrelevanten Informationen umgehen.

Auf diesen Analysen aufbauend können die Strafvorschriften identifiziert werden, die dem Datenschutzrecht zuzuordnen sind. Es handelt sich um Strafvorschriften, die im Kern das informationelle Selbstbestimmungsrecht schützen. Zu berücksichtigen werden vor allem Vor-schriften sein, die heimliche Wort- und Bildaufnahmen oder die Weitergabe von persönlichkeitsrelevanten Informationen verbieten. Dies reicht vom Schutz der Verletzung des Patientengeheimnisses bis hin zum Verbot des „Cybermobbing“.

Im Mittelpunkt des Projekts steht die Analyse solcher „datenschützender“ Strafvorschriften. Unter Rückgriff auf die genannten sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Analysen gilt es dabei auch zu untersuchen, ob es in Bereichen des Datenschutzes zu einer Überkriminalisie-rung gekommen ist oder ob der strafrechtliche Schutz zu kurz greift. Dafür wird ein eigenständiger, genuin verfassungsrechtlicher Bewertungsmaßstab entwickelt, der sich von dem herkömmlichen strafrechtswissenschaftlichen Ansatz abhebt. Auf diese Weise kann der Normzweck der „datenschützenden“ Strafvorschriften deutlicher herausgearbeitet werden und die Grundlage für eine verfassungsorientierte Auslegung der Strafvorschriften gelegt werden: Es geht um den Schutz des Anspruchs auf einen selbstbestimmten Umgang mit persönlichkeitsrelevanten Informationen.

Das Projekt wurde bereits an der Humboldt-Universität zu Berlin mit der dort eingereichten Habilitationsschrift begonnen und in das Exzellenzcluster eingebracht. Die Buchveröffentlichung der Schrift erfordert umfangreiche Aktualisierungen und Ergänzungen weil sich die Entwicklungen sowohl in technischer als auch in rechtlicher Hinsicht überstürzen, wie beispielsweise das zwischenzeitliche Inkrafttreten der Europäischen Datenschutzgrundverordnung zeigt. Die Buchveröffentlichung wird durch eine Veranstaltungsreihe an der Goethe-Universität zu „Digitalisierung und Recht“ begleitet und ergänzt.

Veröffentlichung:
Beatrice Brunhöber, Der strafrechtliche Schutz der informationellen Selbstbestimmung, Mohr Siebeck Verlag, Reihe „Jus Poenale“, Tübingen voraussichtlich 2020 (im Erscheinen).

Veranstaltung:
Veranstaltungsreihe gemeinsam mit Prof. Dr. Indra Spiecker gen. Döhmann an der Goethe-Universität Frankfurt: „Digitalisierung und Recht“ voraussichtlich im Sommersemester 2020. (Die Reihe wird verschoben!)

Aktuelles aus dem Forschungszentrum

Veranstaltung
18.04.2026 | Frankfurt am Main

Das Prinzip Donald Trump und die Verrohung der Welt

Podiumsdiskussion, Vortrag

Ein neuer Politikstil macht international Karriere. Er ist gekennzeichnet von Vulgarität, Verrohung und erklärter Rechtsfeindschaft. Machtinteressen werden nicht mehr juristisch bemäntelt. Stattdessen wird das angebliche Recht des Stärkeren zur Staatsdoktrin gemacht – innenpolitisch wie außenpolitisch. Treibende Kraft hinter dieser Verrohung der politischen Sitten ist ein US-Präsident, der nicht nur die amerikanische Gesellschaft und Kultur, sondern auch die globale Ordnung nach seinen Vorstellungen und Interessen umgestaltet. Die Römerberggespräche wollen diesen Politikstil verstehen.

weitere Infos ›
Veranstaltung
29.04.2026 | Frankfurt am Main

Kulturindustrie heute?

Podiumsdiskussion

Das Gespräch „Kulturindustrie heute?“ widmet sich der Aktualität und Tragfähigkeit eines zentralen Begriffs der Kritischen Theorie. Die Filmwissenschaftlerin Gertrud Koch diskutiert im Rahmen der Gesprächsreihe "Frankfurter Schule" mit dem Filmkritiker Bert Rebhandl die gegenwärtigen Formen kultureller Produktion und Verbreitung vor dem Hintergrund von Digitalisierung, Plattformen und globalen Medienmärkten.

weitere Infos ›
News
19.02.2026

Call for Applications – Postdoctoral Fellowships

Am Forschungszentrum Normative Ordnungen sind für das akademische Jahr 2026/2027 mehrere Postdoctoral Fellowships mit einer Laufzeit von 10 Monaten (Beginn: 1. Oktober 2026) ausgeschrieben. Bewerbungsschluss für alle Programme ist der 15. März 2026.

weitere Infos ›
Veranstaltung
20.03.2026 | Frankfurt am Main

40 Jahre Schengen-Raum

Kolloqium

Der 1984 geschlossene Schengen-Vertrag schuf einen heute 29 Staaten umfassenden Raum ohne Binnengrenzen, doch Migration über die Außengrenzen führte zuletzt zur Wiedereinführung von Kontrollen, auch durch die Bundesregierung ab 8. Mai 2025. Das Walter Hallstein-Kolloquium diskutiert die rechtliche Zulässigkeit, wirtschaftliche Folgen insbesondere für Arbeitsmigration und Arbeitsmarkt sowie die Zukunft des Schengen-Raums.

weitere Infos ›
News
12.02.2026

Satanistische Politik und der Niedergang der Vernunft in liberalen Demokratien

Ein letztes Mal im Wintersemester 2025/26 lud das Forschungszentrum zur Ringvorlesung „Am Scheidepunkt. Zur Krise der Demokratie“. Zum Abschluss hat der Philosoph Michael Rosen von der Harvard University sein Konzept der „satanic politics“ als eine Variante der politischen Deutung der Welt vorgestellt.

weitere Infos ›
News
09.02.2026

Zur Aktualität des Gewaltbegriffs anhand von Camus und Derrida

Prof. Dr. Christine Abbt von der Universität St. Gallen hat im Rahmen der Ringvorlesung „Am Scheidepunkt? Zur Krise der Demokratie“ einen Vortrag über Demokratien und den Gewaltbegriff gehalten. Unter dem Titel „Demokratien verteidigen. Zur Aktualität des Gewaltbegriffs bei Camus und Derrida“ besprach die Philosophin Formen von Gewalt und Revolte und ordnete diese im Hinblick auf ein demokratisches Setting ein.

weitere Infos ›
Publikation
04.02.2026 | Zeitschriftenartikel

New Perspectives on Trust in International Conflicts

Wille, Tobias; Simon, Hendrik; Daase, Christopher; Deitelhoff, Nicole; Wheeler, Nicholas J.; Holmes, Marcus; Rathbun, Brian C.; Acharya, Amitav; Mitzen, Jennifer (2026): „New Perspectives on Trust in International Conflicts“. In: International Studies Review 28 (1), viaf027. 

weitere Infos ›
News
02.02.2026

Staatlicher Wettbewerb um Menschen – David Owen über civil geopolitics

Im Rahmen der Ringvorlesung „Am Scheidepunkt – Zur Zukunft der Demokratie“ präsentierte David Owen von der Universität Southampton sein Konzept der civil geopolitics.

weitere Infos ›
News
20.01.2026

Christine Hentschel über Neuorientierungen in katastrophischen Zeiten

Im Rahmen der Ringvorlesung „Am Scheidepunkt? Zur Krise der Demokratie“ sprach die Soziologin über das Leben in und den Umgang mit katastrophischen Zeiten. Vor dem Hintergrund der Zerstörung der Lebensbedingungen, Kriegen, dauerhafter Krisenhaftigkeit sowie der Bedrohungen der Demokratie widmete sich Hentschel dem Einsickern des Katastrophischen in den gesellschaftlichen Alltag und einem sich verändernden aktivistischen und literarischen Umgang mit der Zukunft.

weitere Infos ›