Am Vorabend des Verfassungsjubiläums: 75 Jahre Grundgesetz – Verfassung der Freiheit und Ausgleichsordnung
Öffentlicher Vortrag
Das Grundgesetz enthält umfassende Freiheitsgarantien. Von Beginn an hat die Verfassungspraxis aus den offen formulierten Grundrechten vielfältige konkrete Gehalte entwickelt. Entstanden ist eine in Deutschland bislang einzigartige Freiheitsverfassung. Freiheit ist darin nicht ohne Bindung. Das Grundgesetz bildet das Fundament einer umfassenden gesetzlichen Ausgleichsordnung. Daraus bezieht es Überzeugungskraft. Die Verfassung selbst führt aber notgedrungen auch an Grenzen des Ausgleichs und scheint dort ihr Gelingen zu riskieren: Wenn Ausgleich verfassungsrechtlicher Freiheitskonflikte nicht in Einklang möglich ist, sondern durch Vorrangentscheidung erfolgen muss, hinterlässt er Verlierer. Deren Integration ist eine Herausforderung für den freiheitlichen Verfassungsstaat. Wenn sich die Verfassung extremem Gebrauch kommunikativer Freiheit von vornherein ganz verweigert, lässt sie den Modus des Ausgleichs sogar vollständig hinter sich. Sie tut dies zum Schutz unverfügbarer Güter und ihrer selbst, scheint dabei jedoch ein Stück ihrer Identität preiszugeben. Grenzen des Ausgleichs bedeuten indessen nicht das Ende der Verfassung. Ihre Überzeugungskraft mag an den Grenzen des Ausgleichs an Selbstverständlichkeit verlieren. In der Sichtbarkeit der Ambivalenz solcher Grenzgänge liegt dann aber auch ihre Chance.
Programm
Begrüßung
Prof. Dr. Enrico Schleiff (Präsident der Goethe-Universität Frankfurt am Main)
Prof. Dr. Stefan Kadelbach (Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Goethe-Universität Frankfurt am Main, Normative Orders)
Vortrag von
Prof. Dr. Gabriele Britz (Professorin für Öffentliches Recht mit einem Schwerpunkt im Verfassungsrecht der Goethe-Universität Frankfurt am Main)
Der Vortrag ist öffentlich. Der Eintritt ist frei. Im Anschluss laden die Veranstalter herzlich zum Austausch bei Getränken und Kleinigkeiten ein.