Right to Bear Arms. Die USA unter Waffen
Vortrag von Prof. Dr. Dr. Günter Frankenberg (Professor für Öffentliches Recht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung der Goethe-Universität Frankfurt am Main, Exzellenzcluster „Die Herausbildung normativer Ordnungen“) am 14. Dezember 2016 innerhalb des Rahmenprogramms des Exzellenzclusters „Die Herausbildung normativer Ordnungen“ zur Ausstellung „Unter Waffen. Fire & Forget 2“.
Weltweit ein Einzelstück, verbürgt das 2. Amendment der US-Verfassung seit 1787 jedem das Recht, Waffen zu tragen. Was heute als Begünstigung von Waffenfetischisten und Amokläufern von sich reden macht, hat eine durchaus ehrwürdige Geschichte, die bis zur Reform der Wehrverfassung von Henry II im Jahre 1181 zurückreicht. Als eine Art kollektives Recht auf Selbstverteidigung überdauerte es im Common Law die Jahrhunderte und wurde in der Gründerzeit der USA den Gegnern der Union von den Federalists als Morgengabe offeriert: als notwendige Bedingung einer „wohlregulierten Miliz“, die einem stehenden Unionsheer Widerstand leisten könnte. Erst in der jüngeren Vergangenheit mutierte „the right to bear arms“, den Besitzindividualismus flankierend, zu einem Individualrecht. Das Verteidigungsmittel – und Tötungsinstrument im Notfall – normalisierte sich zum Gegenstand des alltäglichen Gebrauchs. Keine Rede mehr von Miliz – und doch eine Gesellschaft unter Waffen.
Veranstalter:
Museum Angewandte Kunst, gefördert durch die Kulturstiftung des Bundes, in Kooperation mit dem Exzellenzcluster „Die Herausbildung normativer Ordnungen“
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Dr. Jonas Heller, assoziiertes Mitglied von Normative Orders, erforscht, wie sich geschichtlicher Wandel als Überwindung geschichtlicher Blockaden verstehen lässt. Hierfür wurde er nun mit einem Preis der Hans-Böckler-Stiftung ausgezeichnet.
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Simon, Hendrik (2026): Das Recht der Gewalt. Warum Waffen allein keinen Frieden schaffen. Ditzingen: Reclam.
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Kießling, Andrea (Hrsg.) (2026): „Schnittstellen im Gesundheitsrecht“. Nomos.
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