Hauptsache eine Theorie? 1968 und die Exklusivität des Diskurses

Podiumsdiskussion im Rahmen der Frankfurter Bürger-Universität „50 Jahre in Bewegung – 1968 und die Folgen“ am 6. Dezember 2018 in der Stadtbücherei Frankfurt/Zentralbibliothek

Podiumsgäste sind:
Prof. Philipp Felsch (Kulturwissenschaftler, HU Berlin, Autor von „Der lange Sommer der Theorie“)
Prof. Klaus Günther (Jurist und Rechtsphilosoph, Goethe-Universität, Exzellenzcluster Normative Ordnungen)
Jürgen Kaube (Herausgeber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung)
Dr. Rolf Wiggershaus (Philosoph und Publizist)
Moderation: Rebecca Caroline Schmidt, Exzellenzcluster „Normative Ordnungen“

Der hermetische Sprachgestus der 68er ist legendär und wurde Jahrzehntelang liebevoll gepflegt. Dabei entstanden hochabstrakte Sprach- und Diskursformen, die zu einer starken Exklusivität und Herausforderungen bei der gesellschaftlichen Anschlussfähigkeit führten. Andererseits hat gerade diese Liebe zur Theorie allen Versuchungen widerstanden, auf gesellschaftlich-politische Phänomene allzu einfache pragmatische Antworten zu geben und damit in der Analyse gesellschaftlicher Entwicklungen den wirklichen Kern zugunsten eines evidenten Augenscheins zu verfehlen oder zu kurz zu springen. Der Abend widmet sich u.a. der Frage, was von diesem Denken heute noch als zeitgemäß, ja zukunftsweisend bezeichnet werden kann. Oder verdrängt am Ende ein immer dominanter werdender Pragmatismus das Interesse an Theorien schlechthin? Und welche Folgen hätte eine solche Entwicklung?


Veranstalter:

Eine Kooperation der Goethe-Universität mit dem Exzellenzcluster „Die Herausbildung normativer Ordnungen“ und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung

Aktuelles aus dem Forschungszentrum

Veranstaltung
24.09.2026 | Frankfurt am Main

Die neuen Warlords. Gewaltdynamiken einhegen / Friedensgutachten 2026

Buchvorstellung

Die imperialistische Großmachtpolitik ändert die Vorzeichen von Krieg, Frieden und Sicherheit. Staaten agieren zunehmend wie Warlords und setzen Krieg als Mittel der Politik ein. Übergänge von Gewaltkonflikten zu Frieden werden als „Deals“ behandelt, Mittelmächte wie die Golfstaaten treten mit neuem Selbstbewusstsein, aber ambivalentem Kurs auf, und technologische Innovation verändert Kriege und erschwert die Regulierung. Zugleich befindet sich die internationale Kooperation in der Friedenssicherung – etwa in der Entwicklungszusammenarbeit oder in den Vereinten Nationen – in ihrer schwersten Krise. Innenpolitisch nehmen auch in Deutschland rassistische Einstellungen zu. Das Friedensgutachten 2026 analysiert Optionen, dennoch Frieden zu fördern.

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23.07.2026

Dr. Jonas Heller mit Maria-Weber-Grant ausgezeichnet

Dr. Jonas Heller, assoziiertes Mitglied von Normative Orders, erforscht, wie sich geschichtlicher Wandel als Überwindung geschichtlicher Blockaden verstehen lässt. Hierfür wurde er nun mit einem Preis der Hans-Böckler-Stiftung ausgezeichnet.

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16.07.2026

Was verteidigen wir, wenn wir Demokratie verteidigen?

Die Krise der Demokratie stand im Mittelpunkt der diesjährigen Jahreskonferenz. Angesichts des weltweiten Erstarkens autoritärer und populistischer Bewegungen diskutierten internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aktuelle Gefährdungen demokratischer Ordnungen und die grundlegende normative Frage: Was genau verteidigen wir eigentlich, wenn wir Demokratie verteidigen?

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News
15.07.2026

Von der normativen Kraft des Rechts in Zeitenwenden

Erleben wir gegenwärtig den Übergang von einer regelbasierten internationalen Ordnung zu einer Machtordnung? Dieser weitverbreiteten Diagnose widerspricht Hendrik Simon in seinem neuen Buch „Das Recht der Gewalt. Warum Waffen allein keinen Frieden schaffen“, das am 15. Juli im Reclam-Verlag erschienen ist.

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Publikation
15.07.2026 | Monographie

Das Recht der Gewalt. Warum Waffen allein keinen Frieden schaffen

Simon, Hendrik (2026): Das Recht der Gewalt. Warum Waffen allein keinen Frieden schaffen. Ditzingen: Reclam.

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Publikation
10.07.2026 | Sammelband

Schnittstellen im Gesundheitsrecht

Kießling, Andrea (Hrsg.) (2026): „Schnittstellen im Gesundheitsrecht“. Nomos.

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