Wunsch nach Suizidassistenz bei fortgeschrittener Demenz
Frau L. ist aktuell 78 Jahre alt. Sie lebte viele Jahre allein in ihrer Wohnung. Sie hatte wiederholt ein suizidales Begehren gegenüber ihren Kindern und der Hausärztin geäußert. Sie hat den Wunsch, beim Suizid Unterstützung zu erhalten, auch in einer Patientenverfügung niedergelegt, die mehrfach durch neuerliche Unterschrift aktualisiert wurde. Das Begehren sollte nach ihren Wünschen (wirksam) werden im Falle fortgeschrittener irreversibler, tödlicher Erkrankung oder im Falle ausgeprägter irreversibler kognitiver Einschränkung (z. B. Demenz).