04.07.2026
Gastbeitrag

Gilt jetzt das Recht der Gewalt?

Warum das Völkerrecht allen Unkenrufen zum Trotz noch immer seine Geltung bewahrt. / Von Hendrik Simon

Historia magistra vitae? Die Frage, inwiefern sich Lehren aus der Geschichte ziehen lassen, ist alt und die Antwort darauf umstritten. Gerade in Zeiten wahrgenommener Krisen richtet sich der suchende Blick zurück – verbunden mit der Hoffnung, Orientierung zu finden. Zwar wiederholt sich Geschichte nicht. Im Idealfall eröffnet der historische Blick aber die Möglichkeit, epochenübergreifende Muster zu erkennen, die Genese der Gegenwart zu verstehen und Konturen der Zukunft zu erahnen. Schlimmstenfalls aber bergen Rückblicke die Gefahr, vermeintlich eindeutige Narrative zu erzeugen und damit in Geschichtspolitik abzugleiten.

Historische Rekurse erfreuen sich derzeit auch mit Blick auf die internationale Politik großer Beliebtheit. Dabei ist insbesondere der Melier-Dialog des athenischen Historikers Thukydides wieder einmal in aller Munde. Die Szene ist bekannt: 416 vor Christus, inmitten des Peloponnesischen Krieges, unterwirft die griechische Großmacht Athen unter Anwendung brutalster Gewalt das neutrale Melos. Verhandlungen sind zuvor gescheitert: Die Melier lehnen es ab, sich den militärisch deutlich überlegenen Athenern zu beugen. Auf den Vorwurf, sie seien „ungerechte Angreifer“, antworten die Athener wiederum nur: „Die Starken tun, was sie wollen, die Schwachen erleiden, was sie müssen!“

Wohl keine andere Szene bringt so prägnant auf den Punkt, wie die Denkschule des politischen Realismus auf die internationalen Beziehungen blickt: Dabei behaupten die Athener nicht nur ein für alle Zeit unverrückbares Recht des Stärkeren. Sie halten es laut Thukydides nicht einmal für bedenkenswert, ihren Anspruch auf Herrschaft über die Melier und die daraus folgende Gewaltandrohung hinter Fassaden „schön klingender“ Begründungen zu verbergen. Macht sticht Recht – und muss sich dafür nicht rechtfertigen.

Die erneute Beliebtheit des Melier-Dialogs verwundert nicht, dürfte doch die „Krise“ beziehungsweise das „Ende“ der liberalen Weltordnung zu den verbreitetsten Gegenwartsdiagnosen zählen. Von der „Rückkehr der Machtpolitik“ ist viel die Rede – und von der Ohnmacht des Völkerrechts: Krieg werde, so heißt es, zunehmend als legitimes Mittel angesehen. Nach Jahren des „Geredes vom Völkerrecht“ sei das Recht der Gewalt zurück.

Aber stimmt das wirklich? Offenbaren die gegenwärtigen Kriege und internationalen Konflikte tatsächlich, was Realisten immer zu wissen meinten: dass das Völkerrecht nicht viel mehr als realitätsblinde, „naive Träumerei“ darstellt?

Wäre dem so, müsste dieser Text hier enden. Dafür gibt es allerdings keine Veranlassung. Denn der Anspruch der Athener, aufgrund ihres behaupteten Rechts des Stärkeren ihre Gewalt nicht weiter begründen zu müssen, ist historisch betrachtet völlig unüblich: Tatsächlich wurde politische Gewalt durch die Geschichte hinweg stets gerechtfertigt. Das gilt für Nationalstaaten und Imperien ebenso wie für nicht staatliche Gewaltakteure wie Guerillabanden oder Terrormilizen. Selbst vermeintlich absolutistische Herrscher, Warlords oder Realpolitiker kamen nicht umhin, ihre Kriege zu begründen. Auch Hitler versuchte am 1. September 1939, seinen Angriffskrieg auf Polen als Selbstverteidigung zu bemänteln.

Kurzum: Die Rechtfertigung von Gewalt ist eine historische Konstante, die sich zwar in ihren Begründungsmustern wieder gewandelt hat. Gewalt wurde dabei aber durchgängig als Problem angesehen, das es gegenüber unterschiedlichen nationalen und internationalen Adressatenkreisen zu begründen galt. Diese Begründungen wurden von der jeweiligen Kommunikationsgemeinschaft beurteilt, akzeptiert oder angefochten.

Dabei ist es zu einer Veränderung des Rechtfertigungsvokabulars gekommen – nicht aber zu einer Beendigung des Rechtfertigungsdiskurses zwischen dem sechzehnten und neunzehnten Jahrhundert durch ein „freies Recht zum Krieg“, dem zufolge Staaten ohne Angabe von Gründen stets Krieg als „Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln“ (Carl von Clausewitz, 1832) führen durften. Bei dieser vom NS-Juristen Carl Schmitt in seinem „Nomos der Erde“ von 1950 prominent gemachten Behauptung handelt es sich um einen Mythos (F.A.Z. vom 14. September 2024). Vielmehr nahm die Bedeutung des positiven Völkerrechts insbesondere seit dem neunzehnten Jahrhundert zu – ohne aber Argumente der Moral oder der Politik aus dem multinormativen Rechtfertigungsdiskurs verdrängen zu können. Das steht uns heute angesichts von Versuchen, völkerrechtliche Legalität und behauptete moralische beziehungsweise politische Legitimität gegeneinander auszuspielen, klar vor Augen.

Warum aber wird Gewalt eigentlich begründet? Für viele politische Realisten fällt die Antwort eindeutig aus: Rechtfertigt ein Fürst oder ein Staat seine Gewalt, dann tut er dies allein aus politischem Kalkül. Kriegsrechtfertigungen sind demnach nichts weiter als Propaganda. Es geht dabei mit Hans J. Morgenthau, dem Begründer des modernen Realismus, darum, den internationalen Machtkampf „psychologisch und moralisch akzeptabel“ zu machen. Am radikalsten wies Carl Schmitt die Bedeutung von Normen in Gewaltbegründungen zurück: „Wer Menschheit sagt, will betrügen.“ Die Rechtfertigung von Gewalt – für Realisten nichts weiter als billiges Geschwätz.

Realisten haben einen Punkt, wenn sie argumentieren, dass Kriegsbegründungen immer einen machtpolitischen Kern besitzen. Es geht um unilaterale Interessen, die hinter schön klingenden Fassaden verborgen werden sollen, wie die Athener bei Thukydides zugeben. Tatsächlich ist das machtpolitische Motiv aber nicht das Ende der Beschäftigung mit Kriegsrechtfertigungen, sondern nur ihr Anfang.

Indem politische Akteure in ihren Kriegsrechtfertigungen auf geteilte Normen verweisen – wie etwa das allgemeine Gewaltverbot der UN-Charta -, versuchen sie, ihre eigene Gewalt als legitime Ausnahme auszuweisen. Das ergibt aber nur Sinn, wenn die Geltung des Gewaltverbots als solche grundsätzlich akzeptiert wird. Ein Bezug auf Normen, die, wie viele Realisten behaupten, ohnehin niemand ernst nimmt, wäre unlogisch, weil politisch sinnlos. Der Blick der Realisten auf Kriegsrechtfertigungen ist theoretisch und empirisch also vor allem eins: unrealistisch.

Kriegsrechtfertigungen belegen vielmehr die Geltung internationaler Normen. Bezieht sich ein Rechtsbrecher auf das Recht, bestätigt er es zugleich – und sei die Kriegsbegründung noch so erlogen und machtpolitisch motiviert. Der französische Moralist François de La Rochefoucauld hat entsprechend treffend formuliert, die Heuchelei sei „die Huldigung, die das Laster der Tugend erweist“.

Es ist hier nochmals an den kontrafaktischen Charakter des Völkerrechts zu erinnern, wie ihn insbesondere die Rechtssoziologie in der Tradition Niklas Luhmanns betont hat: Das Recht gilt bis zu einem gewissen Grad unabhängig von seiner tatsächlichen Durchsetzung. Hier muss man die eigenen Erwartungen, die man an das Völkerrecht stellt, kritisch überprüfen.

Das hat aber zweifellos auch seine Grenzen: Wird das Recht ständig und ohne Begründung gebrochen, erodiert das Vertrauen in das Rechtssystem. Das ist heute ein oft gehörtes Argument, insbesondere angesichts der neoimperialen Großraumpolitik Putins und Trumps (und Xis, der allerdings, das sollte man zur Kenntnis nehmen, bei allen Drohkulissen gegenüber Taiwan bislang keinen Krieg vom Zaun gebrochen hat).

Wie also lässt sich die Gegenwart vor dem Hintergrund der langen Geschichte der Kriegsrechtfertigungen einordnen? Um Missverständnissen vorzubeugen: Hier wird nicht infrage gestellt, dass das Völkerrecht erneut massiv unter Druck steht. Das ist zweifellos der Fall. Fraglich ist aber, ob das Allgemeine Gewaltverbot nach Art. 2 (4) der UN-Charta, jene Norm also, die die Anwendung und Androhung von Gewalt zwischen Staaten untersagt, heute noch kontrafaktisch, das heißt allen Angriffskriegen zum Trotz, Geltung beanspruchen kann oder nicht. Wird noch auf dieses Verbot verwiesen? Oder gilt heute das Recht des Stärkeren?

Hier lohnt ein Blick auf die jüngeren Kriegsdiskurse. Schauen wir zunächst auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Letzterer stellt einen klaren Verstoß gegen das Gewaltverbot der UN-Charta dar, weil Putin ohne einen legalen Grund die Ukraine überfallen hat. Nach Ansicht der Völkerrechtlerinnen Ingrid Brunk und Monica Hakimi ist diese Aggression destabilisierender als die vieler anderer Kriege seit 1945, weil Putin nicht allein gegen das Gewaltverbot, sondern zugleich gegen das Verbot der Annexion fremden Territoriums verstößt. Er hat den großen Eroberungskrieg nach Europa zurückgebracht (nicht aber, wie gelegentlich zu lesen ist, den Krieg als solchen).

Dass Putin dabei eine neoimperiale Großraumagenda verfolgt, steht fest, verortet sich Putin doch selbst in der imperialen Tradition Zar Peters des Großen. Verzichtet der „starke Mann im Kreml“ dementsprechend auch auf eine Rechtfertigung seiner Gewalt gegen die Ukraine?

Keineswegs! Vielmehr versucht auch Putin fortlaufend, seinen Angriffskrieg zu begründen. Dafür bedient er sich zweier Rechtfertigungsnarrative, die die USA und ihre Verbündeten seit 1990 versucht haben, salonfähig zu machen: die „präventive Selbstverteidigung“ und die „humanitäre Intervention“. So behauptete Putin wiederholt, Russland habe mit seiner „militärischen Spezialoperation“ eingegriffen, um die Ukraine von einem Genozid an der russischsprachigen Bevölkerung in Luhansk und Donezk sowie von zukünftigen Terrorangriffen auf russischem Territorium abzuhalten.

Putins Rechtfertigungsversuche sind faktenwidrige Propaganda – und konnten entsprechend international kaum verfangen. Sie verweisen aber doch darauf, dass selbst Putin nicht darauf verzichten kann, seine Gewalt zu begründen, wiederholt er doch Rechtfertigungsfiguren, die westliche Staaten etwa zur Begründung der NATO-Intervention in das Kosovo 1999 vorgebracht hatten. Das unterstreicht erneut: Die völkerrechtswidrige Gewalt demokratischer Staaten nach 1990 hat politische „Präzedenzfälle“ geschaffen, auf die neue Imperialisten wie Putin zurückzugreifen versuchen.

Putin versucht also, das Recht in zynischer Art und Weise zu instrumentalisieren. Damit bindet er sich aber zugleich an die Sprache des Rechts – und macht sich umgekehrt durch rechtliches Vokabular kritisierbar.

Demgegenüber sehen viele politikwissenschaftliche und völkerrechtliche Kommentatoren in Donald Trump die noch größere Gefahr für die regelbasierte Ordnung. Denn Trump, so das Argument, das man hinter verschlossenen Türen auch von Diplomaten zu hören bekommt, gebe sich nicht einmal mehr Mühe, seine Rechtsbrüche zu rechtfertigen. Schlüpft Trump also in die Rolle der Athener im Melier-Dialog, um mit offenen Worten zu seinen Interessen und Zielen dem völkerrechtlichen Gewaltverbot und der damit zusammenhängenden „Hysterie“ ein Ende zu machen?

Aber auch hier muss die Antwort lauten: keineswegs! Richtig ist, dass Trump das Völkerrecht geringschätzt, wie er der „New York Times“ kurz nach dem US-Angriff auf Venezuela im Januar 2026 sagte. Er brauche das Völkerrecht nicht, so Trump, werde seine Macht doch nur von seiner eigenen Moralität eingeschränkt. Trumps Vizestabschef Stephen Miller wurde gegenüber CNN noch deutlicher: „Wir leben in einer Welt, in der man über internationale Höflichkeiten und alles andere reden kann, so viel man will. Aber wir leben in einer Welt, in der realen Welt (. . .), die von Stärke, von Gewalt und von Macht regiert wird.“ Dies seien die „eisernen Regeln der Welt“. Das klang ganz nach Thukydides und seinen Athenern.

Der Eindruck trügt aber. Denn trotz aller Angeberei mit ihrem vorgeblichen Realismus kam auch die US-Administration unter Trump nicht umhin, ihre Angriffskriege der jüngeren Gegenwart – gegen Iran 2025, Venezuela 2026 und Iran 2026 – auch auf diplomatischem Parkett zu begründen. Wichtigste Rechtfertigungsfigur ist auch für Trump die „präventive Selbstverteidigung“ gegen den „Terror“, wie ihn Bush jr. nach „9/11“ populär gemacht hatte und den Trump auf „Drogenterrorismus“ (Venezuela) und „Terror-Regime“ (Iran) ausdehnt. Gegenwärtig erleben wir, dass Trump Irans Verstöße gegen die brüchige Waffenruhe wiederholt zur Begründung von Gewalt(-androhungen) anführt. Eine Behauptung eines nackten Rechts auf Gewalt sähe anders aus.

Ist der Rekurs auf den Melier-Dialog bei Thukydides also irreführend, um die Gegenwart zu verstehen? Ja und nein: ja, weil häufig übersehen wird, dass der Melier-Dialog in dieser Form niemals stattgefunden hat. Der Dialog ist eine Fiktion, die Thukydides wohl nutzte, um die athenische Machthybris besonders deutlich herauszustellen. Denn auch im alten Griechenland war – wie wir nicht zuletzt aus anderen Textstellen bei Thukydides wissen – Krieg sehr wohl rechtfertigungsbedürftig. Der athenische Anspruch auf das Recht des Stärkeren wurde in dieser Form von niemandem in der Geschichte einfach so behauptet – auch von Trump nicht.

Zudem wird der Melier-Dialog bis heute missverstanden. Denn seine eigentliche Lektion ist nicht ein auf alle Zeit unverrückbares Recht des Stärkeren – sondern ganz im Gegenteil: Thukydides verweist anhand des Untergangs Athens auf die historische Wandelbarkeit politischer Macht, wie seine Melier uns warnen. Kurz nachdem die Insel eingenommen wurde und die Athener eine weitere Expedition in Sizilien unternahmen, begann ihre militärische Niederlage. Das aber erinnert an die Gegenwart: Nicht nur ist das internationale Vertrauen in die USA – 250 Jahre nach ihrer Gründung – erodiert. Der schwindende innenpolitische Rückhalt für Trump angesichts des strategielosen Debakels gegen Iran, nach seinem Strohfeuer-Erfolg gegen Venezuela, könnte für ihn zudem zu einem athenischen Moment werden.

Was folgt nun daraus für Deutschland und Europa? Der kanadische Premierminister Mark Carney sagte Ende Januar 2026 in Davos, dass es nichts bringe, die regelbasierte internationale Ordnung zu beschwören, ganz so, als ob sie noch wie von ihren Anhängern angepriesen funktioniere. Nostalgie sei keine Strategie. Dieser momentan allseits beliebte Abgesang auf das Völkerrecht erscheint jedoch verfrüht. Richtig ist aber Carneys Schlussfolgerung, gerade auch für die Bundesrepublik: Die Aufgabe der Mittelmächte ist es, in neuen Allianzen an Recht und Ordnung festzuhalten – das Recht also gemeinsam mit Gleichgesinnten gegen Neoimperialisten zu verteidigen.

Nun ist das Völkerrecht alles andere als perfekt oder ein Allheilmittel. Aber die lange Geschichte von Krieg und Recht(-fertigung) zeigt, dass es stets zur Skandalisierung illegitimer Gewalt diente und damit nicht nur Widerworte, sondern auch Widerstand hervorrief. So ist denn auch die eigentliche Lehre von Thukydides bis Trump: Machtpolitik schafft keine stabile Ordnung.

Hendrik Simon ist Politikwissenschaftler und Historiker am Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ) sowie am Peace Research Institute Frankfurt (PRIF). Demnächst erscheint im Reclam-Verlag sein neues Buch „Das Recht der Gewalt – Warum Waffen allein keinen Frieden schaffen.“

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