Würde_Wer bestimmt, was einem Menschen zusteht?
Vortrag von Prof. Dr. Dr. em. Günter Frankenberg (Professor em. für Öffentliches Recht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung der Goethe-Universität Frankfurt am Main, Assoziiertes Mitglied des Exzellenzclusters „Die Herausbildung normativer Ordnungen“) im Rahmen der Denkraum-Reihe „Verfassung_Aber wie?“ am 16. Oktober 2018.
Die Würde hat Karriere gemacht. Mit ihr beginnt das Grundgesetz. Fast zeitgleich wird sie in die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aufgenommen. Im Lissabon-Vertrag über die Europäische Union ist sie das erste Grundprinzip – noch vor der Freiheit. Doch woher kommt dieser Begriff, warum ist „die Würde des Menschen unantastbar“ und wie steht es um die Realisierbarkeit? Immerhin, so sagt das Grundgesetz, sind die Achtung und der Schutz der Würde „Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“. Zu einem Leben in Würde gehören auch soziale Mindeststandards und eine „menschliche Gemeinschaft“ macht nicht an Landesgrenzen halt. Wie ist es also heute um die Anerkennung der Würde bestellt? Der Anspruch und die Wirklichkeit von Recht und Verfassung gehört zu den Forschungsgebieten des Juristen Günter Frankenberg.
Veranstalter:
Schauspiel Frankfurt in Zusammenarbeit mit dem Exzellenzcluster „Die Herausbildung normativer Ordnungen“ mit Unterstützung der Heräus Bildungsstiftung
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