Problematisierte polizeiliche Gewaltanwendungen und ihre Aufarbeitung
Die Polizei ist unter bestimmten Voraussetzungen befugt, ausnahmsweise Gewalt anzuwenden, um polizeiliche Maßnahmen durchzusetzen. Dabei kann es zu Fehlern, Überschreitung der rechtlichen Grenzen und Missbrauch kommen. Gleichzeitig ist die aus dieser Gewaltbefugnis folgende Praxis gesellschaftlich durchaus umstritten. Vor diesem Hintergrund werden konkrete polizeiliche Gewaltanwendungen von Betroffenen und in der öffentlichen Debatte immer wieder problematisiert. Der Beitrag geht der Frage nach, wie dabei Diskrepanzen in der Wahrnehmung und Bewertung des Geschehens durch die verschiedenen Beteiligten entstehen und wie diese damit umgehen. Außerdem wird ein Blick auf die Aufarbeitung einschlägiger Vorwürfe insbesondere in folgenden Strafverfahren geworfen. Der Vortrag stützt sich auf die Ergebnisse des DFG-Forschungsprojekts „Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamt:innen“ (https://kviapol.uni-frankfurt.de).
Der Vortragende: Tobias Singelnstein ist Professor für Kriminologie und Strafrecht am Fachbereich Rechtswissenschaft der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Zuvor war er von 2017 bis 2022 Inhaber des Lehrstuhls für Kriminologie an der Ruhr-Universität Bochum. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen in der Kriminologie (u.a. soziale Kontrolle und Gesellschaft, Polizei und Justiz, Sicherheitsforschung) sowie im Strafrecht und Strafprozessrecht (u.a. Ermittlungsmaßnahmen und Beweisrecht, Datenverarbeitung im Strafverfahren, Strafrecht und Digitalisierung). Neben mehr als 60 Beiträgen in Fachpublikationen hat er verschiedene Monografien zu Themen aus diesen Bereichen verfasst und eine Reihe von Sammelbänden herausgegeben. 2022 ist sein gemeinsam mit Benjamin Derin verfasstes Sachbuch „Die Polizei. Helfer, Gegner, Staatsgewalt“ bei Econ/Ullstein erschienen.
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