Mit Waffen wehren sich Mann und Frau. Die Rechtfertigung der Selbstverteidigung
Vortrag von Prof. Dr. Klaus Günther, Professor für Rechtstheorie, Strafrecht und Strafprozessrecht der Goethe-Universität Frankfurt am Main (Co-Sprecher des Exzellenzclusters „Die Herausbildung normativer Ordnungen“) am 14. September 2016 innerhalb des Rahmenprogramms des Exzellenzclusters „Die Herausbildung normativer Ordnungen“ zur Ausstellung „Unter Waffen. Fire & Forget 2“.
Wenn es darum geht, sich zu bewaffnen oder Waffen gegen andere Menschen einzusetzen, dann fast immer nur mit der – wenn auch oftmals fadenscheinigen – Absicht, sich selbst zu verteidigen oder Schwache und Wehrlose vor einem Angriff zu schützen. Über einen langen historischen Zeitraum blieb es jedoch zumeist das Privileg adliger Männer, sich mit Waffengewalt zu wehren, vor allem, wenn die eigene Ehre auf dem Spiel stand. Auch nach der Entmachtung des Adels lebte dieses Selbstverständnis im Ritual des Duells weiter. Seit einiger Zeit ist dieses Privileg egalisiert worden. Männer und Frauen verteidigen sich selbst, notfalls mit der Waffe, manchen gilt dies sogar als ein elementares, unverfügbares Recht. Der Vortrag geht den Gründen und Folgen dieses Wandlungsprozesses nach.
Veranstalter:
Museum Angewandte Kunst, gefördert durch die Kulturstiftung des Bundes, in Kooperation mit dem Exzellenzcluster „Die Herausbildung normativer Ordnungen“
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