Gleichberechtigung_Was kann das Recht zur Geschlechtergerechtigkeit beitragen?
Vortrag von Prof. Dr. Ute Sacksofsky (Professorin für Öffentliches Recht und Rechtsvergleichung und Principal Investigator des Exzellenzclusters „Die Herausbildung normativer Ordnungen“ an der Goethe-Universität Frankfurt am Main) im Rahmen der Denkraum-Reihe „Verfassung_Aber wie?“ am 26. Februar 2019.
Über das Verständnis von Gleichberechtigung wird heftig gestritten. Manche sehen Gleichberechtigung der Geschlechter bereits verwirklicht, befürchten sogar, dass Frauen oder geschlechtliche Minderheiten eine übergroße Rolle einnehmen. Andere hingegen verweisen auf die zahlreichen Bereiche, in denen Frauen immer noch benachteiligt oder nicht annähernd paritätisch vertreten sind; sie fordern, dass mehr für die Gleichberechtigung getan werden müsse. Damit ist die Frage aufgeworfen, was Gleichberechtigung eigentlich bedeutet. Sodann geht es um die Rolle des Rechts bei der Herstellung von Gleichberechtigung? Welche rechtlichen Maßnahmen können Gleichberechtigung fördern – oder umgekehrt gefragt: welche Rechtsnormen behindern Gleichberechtigung? Diesen Fragen wird die Verfassungsrechtlerin Ute Sacksofsky nachgehen.
Veranstalter:
Schauspiel Frankfurt in Zusammenarbeit mit dem Exzellenzcluster „Die Herausbildung normativer Ordnungen“ mit Unterstützung der Heräus Bildungsstiftung
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