Religiöse Überzeugungen in normativen Ordnungen

Projektleitung: Prof. Dr. Thomas M. Schmidt

Moderne Prinzipien der Normativität fordern das Selbstverständnis religiöser Gemeinschaften heraus. Es sind nicht nur liberale und demokratische Prinzipien der Rechtstaatlichkeit, sondern auch die rationalen Standards und fallibilistischen Kriterien der empirischen Wissenschaften, welche die herkömmlichen Selbstdeutungen der Religionen genauso stark tangieren, wie die Erfahrung einer intensivierten Begegnung unterschiedlicher religiöser Traditionen unter den Bedingungen gleichberechtigter Koexistenz in einer pluralistischen Gesellschaft. 

Inhaltlich betrachtet bewegen sich Religionen im Spannungsfeld zwischen Ritualen und einer spezifischen Reflexivität, die in Form von doktrinalen Lehrgehalten und ihrer dogmatischen Kodifizierung und institutionalisierten Weitergabe besteht. Religiöse Überzeugungen besitzen eine narrative Basis, affektiven und volitionalen Charakter, erheben aber zugleich kognitive Geltungsansprüche. Daher ist die Spannung zwischen lebensweltlich situierter Partikularität und geltungstheoretischer Universalität in die Struktur religiöser Überzeugungen eingebaut. Diese spezifische normative Verbindlichkeit religiöser Überzeugungen gilt nicht nur in epistemologischer Hinsicht, sondern gerade im Blick auf die Grundbegriffe politischer und rechtlicher Normativität. Die Janusgestalt religiöser Überzeugungen wird methodisch reflektiert durch die unterschiedlichen Wissenschaften von der Religion. Während die Religionswissenschaften dabei häufig aus einer vergleichend empirisch-kulturwissenschaftlichen Perspektive operieren, reflektiert die universitäre Theologie jenes Spannungsverhältnis von Partikularität und Universalität, von Narrativität und Rechtfertigung mit Mitteln wissenschaftlicher Argumentation, aber aus der Binnenperspektive einer bestimmten religiösen Tradition. Eine besondere Aufgabe kam in diesem Verbund der Religionsphilosophie zu, welche als Epistemologie religiöser Überzeugungen die Geltungsdimension, das Verhältnis von Rechtfertigung und Narrativität, ausdrücklich thematisiert.

Ein wichtiger methodischer Schritt bestand in der Rekonstruktion sowohl der Dramatik der interreligiösen Begegnung als auch der Konfrontation religiöser Vorstellungen mit säkularen Standards in Begriffen unterschiedlicher normativer Strukturen mit je eigenen Geltungsansprüchen. Besonders relevante Aspekte der Begegnung ließen sich so entlang eines Spektrums benennen, das von der Frage nach den Möglichkeiten angemessener wechselseitiger Kenntnisnahme ausgeht und über solche nach den Möglichkeiten kritischer Stellungnahme bis zu einer Bestimmung der Bedingungen kulturübergreifender Rechtfertigungsmöglichkeiten fragt. Als primäre theoretische Bezugspunkte haben sich hierbei die Ansätze von Robert Brandom und John Rawls bewährt.
Dieser Zusammenhang ergab sich aus den Kernüberlegungen, wonach jeder bedeutungsvolle Ausdruck eine normative Dimension dadurch hat, dass er eine Festlegung beinhaltet und mit Verpflichtungen zu inferentiell weitergehenden Festlegungen verbunden ist. Jede Bedeutung ist konstituiert durch eine soziale Praxis des Gebens und Einforderns von Gründen. Bedeutung ist verbunden mit Rechtfertigung. 

Auf der Basis der von Brandom entwickelten inferentiellen Semantik und normativen Pragmatik lassen sich die zentralen kommunikativen Elemente auch im interreligiösen Kontakt bestimmen und darstellen, d.h. die Geltungsansprüche auf kontexttranszendierende Geltung, Wahrheit und Objektivität der Aussagen kann rein innerperspektivisch-strukturell sinnvoll beschrieben werden, ohne eine übergeordnete Perspektive und damit verbundene ethnozentrische Reduktionismen zu fördern. In Ergänzung hierzu lassen sich dann im Anschluss an Rawls verfahrensbezogene Strukturelemente einer kulturübergreifenden Rechtfertigungspraxis nach wünschenswerten fairen und demokratischen Maßstäben ermitteln. Hinzu kommt hier die politische Dimension der Institutionalisierung interkultureller Begegnung und mit ihr die Frage nach den Grenzen des öffentlichen Vernunftgebrauchs. Eine als argumentativer Bezugspunkt in der Applikation der Konzepte von Brandom und Rawls für den Problemhorizont interkultureller Begegnung hilfreiche Hintergrundkonzeption benennt auf diesem Weg Differenzierung sprachlicher Strukturen in Hinblick auf ihre normative Reichweite – Differenzierungen, mit deren Hilfe sich die für die interkulturelle Begegnung als zentral erachtete Fragen nach den Möglichkeiten wechselseitiger Kenntnis- und Stellungnahme sowie Rechtfertigung detaillierter darstellen und verorten lassen. 

Zu den wichtigsten Publikationen des Forschungsprojektes zählen: Schmidt, Thomas M., Discorso Religioso e Religione Discorsiva nella Societá Postsecolare (trad. e cura di Leonardo Ceppa), Torino: Trauben 2009; Schmidt, Thomas M./Wenzel, Knut (Hrsg.), Moderne Religion? Theologische und religionsphilosophische Reaktionen auf Jürgen Habermas (hrsg. mit Knut Wenzel), Freiburg-Basel-Wein: Herder 2009; und Schmidt, Karsten, Buddhismus als Religion und Philosophie. Probleme und Perspektiven interkulturellen Verstehens, Stuttgart: W. Kohlhammer 2010. 
Zu den wichtigsten Veranstaltungen des Forschungsprojektes gehören das Symposion: „Religiöse Geltungsansprüche in der Verantwortung öffentlicher Vernunft“, Gästehaus der Goethe-Universität, 4.-6. Dezember 2008, der Workshop: „De-Legitimierung von Staatlichkeit: Menschenrechtsaktivismus als Religionsersatz?“, Forschungskolleg Humanwissenschaften Bad Homburg, 26.-27. Februar 2010 und der Workshop: „Ausbreitung von Religionen und Neutralisierung von gesellschaftlichen Räumen“, Forschungskolleg Humanwissenschaften Bad Homburg, 25.-27. Juni 2010.

Weiterführende Fragestellungen: Die Rolle religiös gefärbter Rechtfertigungen bei der Herausbildung normativer Ordnungen in historischen und zeitgenössischen Gesellschaften innerhalb und außerhalb Europas hat sich als ein fruchtbares Thema im Anschluss an die Forschungen in diesem Teilprojekt erwiesen. Eine zentrales Problem sind dabei das Anwachsen und die Minderung der Bedeutung religiös begründeter Geltungsansprüche. 
Unter den dabei gebräuchlichen Begriffen hat der des Postsäkularismus eine besondere Bedeutung. Dieser Terminus bringt die von manchen Theoretikern vertretene Auffassung zum Ausdruck, dass angesichts der neuen Vitalität religiöser Bewegungen und Lebensformen in vielen Teilen der Welt nicht mehr einfachhin von den modernen Gesellschaften als notwendigerweise säkularisierten Gesellschaften gesprochen werden kann; auch von Desäkularisierung ist bisweilen die Rede. Diese These sollte geprüft und weiter verfolgt werden, etwa unter der Frage, inwieweit es Verbindungen zwischen „Postsäkularismus“ und „Postkolonialismus“, der den Begriff der Religion auf seine europäische Prägung hin untersucht, gibt oder inwieweit die Geschlechterverhältnisse davon berührt sind. Reflektiert werden muss dabei auch der ältere, weiter gebräuchliche Begriff der Säkularisierung, der sowohl historisch-analytisch als auch normativ, sowohl epochenbezogen als auch als allgemeinhistorische Kategorie verwendet wird, der aber auch schon vor dem Aufkommen von Vorstellungen des Postsäkularismus in der Kritik stand. Ferner verdient der Begriff der Neutralisierung, der in deutschen Gegenwartsdebatten prominent ist, Beachtung, da er auch die zeitweilige Entfernung religiöser Symbole in einer Welt meint, in der Religion weiterhin bedeutsam ist. Vor diesem Hintergrund sollte historisch und räumlich vergleichend danach gefragt werden, wie normative Ordnungen entstehen (und vergehen), in denen sich die Bedeutung der Religion für die normative Ordnung erheblich wandelt, in denen vielleicht auch das Schweigen über religiöse Differenzen zur Norm wird. Die Untersuchung diese Fragen wurde in der zweiten Laufzeit im Projekt „Genese und Geltung des Konzepts des Säkularen“ fortgeführt.

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