01.04.2025
Zeitschriftenartikel

Mensch oder Maschine? Zum Nachweis urheberrechtlicher Schutzfähigkeit im Zeitalter künstlicher Intelligenz

Durch generative KI hat der Mensch sein natürliches Monopol auf die Rolle des Werkschöpfers verloren. Vor diesem Hintergrund behandelt der Beitrag die Frage, nach welchen Regeln zu entscheiden ist, ob es sich bei einem Inhalt um einen regelmäßig nicht schutzfähigen KI-Output oder um ein Ergebnis menschlichen Schaffens handelt. Dazu wird zunächst die Interessenlage betrachtet, die sich als ambivalent erweist. Dies führt zum normativen Grundsatz, dass bei der Festlegung der Nachweisregeln ein angemessenes Gleichgewicht zwischen dem Schutz berechtigter Urheberinteressen (Stichwort Beweisnot) und der Vermeidung unberechtigter Rechtsanmaßungen herzustellen ist. Sodann erläutert der Beitrag, dass die Vermutung der Urheber- oder Rechtsinhaberschaft gem. § 10 UrhG entgegen Stimmen in der Literatur für die Bewältigung der Mensch-Maschine-Problematik nichts hergibt. Schließlich wird dargestellt, wie das Phänomen generative KI auf der Basis der allgemeinen Nachweisregeln zu verarbeiten ist. Dabei wird zwischen verschiedenen Konstellationen der Geltendmachung von Urheber- und verwandten Schutzrechten unterschieden. Untersucht werden der Zivilprozess, die Abmahnung, die Meldung einer Rechtsverletzung bei Hostingdiensten, die Werkmeldung bei Verwertungsgesellschaften und das individuelle Lizenzangebot.

Aktuelles aus dem Forschungszentrum

Veranstaltung
24.09.2026 | Frankfurt am Main

Die neuen Warlords. Gewaltdynamiken einhegen / Friedensgutachten 2026

Buchvorstellung

Die imperialistische Großmachtpolitik ändert die Vorzeichen von Krieg, Frieden und Sicherheit. Staaten agieren zunehmend wie Warlords und setzen Krieg als Mittel der Politik ein. Übergänge von Gewaltkonflikten zu Frieden werden als „Deals“ behandelt, Mittelmächte treten mit neuem Selbstbewusstsein, aber ambivalentem Kurs auf, und technologische Innovation verändert Kriege und erschwert die Regulierung. Zugleich befindet sich die internationale Kooperation in der Friedenssicherung in ihrer schwersten Krise. Das Friedensgutachten 2026 analysiert Optionen, dennoch Frieden zu fördern.

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News
23.07.2026

Dr. Jonas Heller mit Maria-Weber-Grant ausgezeichnet

Dr. Jonas Heller, assoziiertes Mitglied von Normative Orders, erforscht, wie sich geschichtlicher Wandel als Überwindung geschichtlicher Blockaden verstehen lässt. Hierfür wurde er nun mit einem Preis der Hans-Böckler-Stiftung ausgezeichnet.

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Publikation
23.07.2026 | Zeitschriftenartikel

Governing the Subject of Populism

Biebricher, Thomas: "Governing the Subject of Populism". In: European Journal of Social Theory, OnlineFirst.

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News
16.07.2026

Was verteidigen wir, wenn wir Demokratie verteidigen?

Die Krise der Demokratie stand im Mittelpunkt der diesjährigen Jahreskonferenz. Angesichts des weltweiten Erstarkens autoritärer und populistischer Bewegungen diskutierten internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aktuelle Gefährdungen demokratischer Ordnungen und die grundlegende normative Frage: Was genau verteidigen wir eigentlich, wenn wir Demokratie verteidigen?

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News
15.07.2026

Von der normativen Kraft des Rechts in Zeitenwenden

Erleben wir gegenwärtig den Übergang von einer regelbasierten internationalen Ordnung zu einer Machtordnung? Dieser weitverbreiteten Diagnose widerspricht Hendrik Simon in seinem neuen Buch „Das Recht der Gewalt. Warum Waffen allein keinen Frieden schaffen“, das am 15. Juli im Reclam-Verlag erschienen ist.

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Publikation
15.07.2026 | Monographie

Das Recht der Gewalt. Warum Waffen allein keinen Frieden schaffen

Simon, Hendrik (2026): Das Recht der Gewalt. Warum Waffen allein keinen Frieden schaffen. Ditzingen: Reclam.

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