Multinormativität

Projektleitung: Prof. Dr. Thomas Duve, Prof. Dr. Klaus Günther, Prof. Dr. Dr. Matthias Lutz-Bachmann und Prof. Dr. Armin von Bogdandy

Normativität begegnet den Menschen in vielen Erscheinungsformen, Normen vielfältiger Art regulieren sein Verhalten und ermöglichen Gesellschaft. Unter den juristischen erscheinen Gesetz, Gebot und Vertrag als möglicherweise primäre Typen (Hasso Hofmann). Die Rechtswissenschaft diskutiert seit je her Fragen der Rechtsquellentypologie und -hierarchie, sie engagiert sich in der Ordnung der Normen juridischen Typs und versucht dabei, Kollisionsregeln zu entwerfen. Doch es gibt auch andere Formen von Normativität: soziale Regeln oder und moralische Gebote scheinen als die wesentlichen Typen, hinzu kommen religiöses Gesetz und technische Normen. Die Bezeichnungen wechseln ihre Bedeutung, sie besitzen teils überschneidende Semantiken. Sie erfüllen unterschiedliche Funktionen, gemeinsam ist ihnen aber der Regelungsanspruch für menschliches Verhalten.

Das Projekt, an dem die PIs Armin v. Bogdandy,  Thomas Duve, Klaus Günther und Matthias Lutz-Bachmann beteiligt sind, widmete sich dem Phänomen Multinormativität in systematischer und rechtshistorischer Hinsicht. Treffen in der Anfangsphase verschafften Klarheit über den Begriff der Multinormativität. Er wurde bewusst breit gefasst und nicht von vorne herein auf das Phänomen Recht oder einen gewissen Geltungs- oder Legitimitätsanspruch verengt.

Zur Jahrestagung des Exzellenzclusters im Jahr 2014 hat das Multinormativitätsprojekt ein Panel organisiert, das theoretische und empirische Dimensionen des Feldes verknüpfte (Leitung: Thomas Duve (MPI für europäische Rechtsgeschichte); Vorträge von Marie Claire Foblets (MPI für ethnologische Forschung, Halle), Stefan Kroll (EXC Herausbildung normativer Ordnungen, Frankfurt a. M.), Milos Vec (Universität Wien).)

Im rechtshistorischen Projektteil, der am Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte angesiedelt ist, ging es um die Beschreibung und Analyse der Koexistenz, Kooperation und Kollision verschiedener Normativitäten in jeweils gegebenen historischen Konstellationen. In methodischer Hinsicht ging es darum, bei der historischen Arbeit analytische Zugänge der Rechtswissenschaft, aber auch solche von Theologie, Philosophie, Soziologie, Politologie, Ethnologie aufzunehmen und nach einer transdisziplinären Begrifflichkeit zu fragen.

In der ersten Arbeitsphase wurde die Fragestellung der Multinormativität intensiv beraten und in der mittelfristigen Forschungsplanung des Instituts als Forschungsschwerpunkt verankert. Die Forschungsschwerpunkte des MPI haben die Funktion, die Arbeiten, die auf Institutsebene in den einzelnen Forschungsfeldern geleistet wird, mit Blick auf das Schwerpunktthema zu begleiten, zu strukturieren und weiterzuentwickeln. Auf diese Weise konnte Wissen zu signifikanten historischen Konstellationen von Multinormativität generiert und auf der Ebene des Exzellenzclusters  in die Arbeit des Projektverbundes eingebracht werden. Ein Fokus wurde auf das frühneuzeitliche Lateinamerika gerichtet, mit seinen signifikanten Grenzzonen und Hybridisierungen. In einer zweiten Hinsicht ging es um Fragen der „privaten Gesetzgebung“ und der darauf gerichteten Dimensionen des juridischen Entscheidungssystems. Es handelt sich dabei um Innovationen im Bereich des Normativen, welche die Entwicklung der modernen Wirtschaftsgesellschaft flankieren und  in verfassungsgeschichtlicher Hinsicht die Umorientierung von Government auf Governance mitprägen.  Insbesondere die Auslandsbeziehungen des Instituts wurden im Sinne des Multinormativitätsprojekts genutzt, um ausländischen Gäste und Stipendiaten in die Forschungen einzubinden.  So war „Multinormativität“ 2016 das Leitthema der Summeracademy des MPIeR. Zudem wird in diesem Jahr (2017) der thematische Schwerpunkt der vom Max-Planck-Institut herausgegebenen Zeitschrift Rechtsgeschichte dem Thema Multinormativität gewidmet.

Der Beitrag des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht (MPIL) unter Armin von Bogdandy untersuchte Multinormativität vor allem in systematischer Hinsicht. Dies gilt insbesondere für ein Projekt zur Dogmatik, welches einer Zusammenarbeit mit Forschern der Juristischen und Theologischen Fakultät der Universität Heidelberg entspringt. Dogmatik in Theologie und Recht besteht aus einer begrifflichen Folie, welche innerjuristische bzw. innertheologische Inkohärenzen verarbeitet. Gleichzeitig ist die Dogmatik sensibel für Normativitäten anderer Disziplinen, die an sie herangetragen werden. Ziel dieser Zusammenarbeit ist ein aus interdisziplinärem Lernen gewonnener Dogmatikbegriff für das öffentliche Recht bzw. die (protestantische) Theologie, der pluralistischen, globalisierten bzw. multireligiösen Gesellschaften angemessen ist. Diese Forschung wurde in den Cluster getragen durch ein Panel, das Matthias Goldmann und Dana Schmalz im Rahmen der Nachwuchskonferenz 2013 zu „Dogmatik – Apologie oder Kritik von Normativität?“ durchgeführt hatten. Die Vorträge sind in der Zeitschrift „Staat“ erschienen (2014, Vol. 53, issue 3). Darüber hinaus führt das MPIL ein großes Lateinamerikaprojekt durch. Es hat das Ziel, den Verfassungspluralismus Lateinamerikas durch gemeinsame Prinzipien zu strukturieren und in progressiver Richtung weiterzuentwickeln. Dieses Projekt gab Anlass zu Kooperationen mit PI Thomas Duve, welche sich u.a. in Konferenzbeteiligungen niederschlug.

Die philosophiegeschichtlichen und systematischen Forschungen sowie Lehrveranstaltungen und Workshops des PIs Matthias Lutz-Bachmann bezogen sich auf Grundprobleme normativer Legitimierung bzw. Delegitimierung von politischer Herrschaft sowie auf Fragen der Begründung einer philosophischen Ethik, insbesondere im Blick auf Fragen der Menschenrechte und der Menschenwürde. Dabei wurden maßgebliche Publikationen, zum Teil in Kooperation mit Kollegen aus der Rechtswissenschaft, der Politikwissenschaft, der allgemeinen Geschichtswissenschaft und der Theologien, vorbereitet und zum Teil für die Publikation fertiggestellt. Bei diesen wissenschaftlichen Aktivitäten war die enge Zusammenarbeit mit den vorgenannten Kollegen aus dem Exzellenzcluster „Die Herausbildung normativer Ordnungen“ von grundlegender Bedeutung. Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist anzumerken, dass fünf Habilitanden im Umfeld der Arbeit des PIs an ihrer Habilitationsschrift gearbeitet haben.

In dem Teilprojekt von Klaus Günther wurden die bereits in der ersten Förderperiode begonnenen Studien zum Rechtspluralismus in der nunmehr erweiterten Perspektive auf Multinormativität fortgeführt und um eine Kritik des normativen Pluralismus erweitert. Im Zentrum stand dabei die Auseinandersetzung mit den Autoren Schiff Berman und Teubner. Schiff Bermans Theorie des „Management of Hybridity“ sowie Teubners Vorschlag einer dezentral durch die einzelnen globalen Teilsysteme jeweils intern hervorgebrachten Kollisionsnorm, die Konflikte mit den Eigenrationalitäten der anderen Systeme lösen soll, wurden einer immanenten Kritik unterzogen. Dabei ging es vor allem darum, zu zeigen, dass beide ihre Vorschläge nur unter der Voraussetzung einer unterstellten, wenigstens hypothetischen und fiktiven, universalistischen Meta-Norm formulieren können. Der Stand dieser Forschung ist in dem Aufsatz über „Normativen Rechtspluralismus“ dokumentiert. Auf zwei internationalen Konferenzen in Belo Horizonte 2015 und Cartagena 2016 wurden Impulse aus der Diskussion dieses Aufsatzes aufgenommen, diese Meta-Norm in die Richtung einer Erkenntnisregel (rule of recognition) des globalen Rechts weiter zu entwickeln. In einem Aufsatz zu Habermas System der Rechte wurden erste Überlegungen dazu formuliert. Parallel dazu wurde vor allem unter dem Eindruck des Multinormativitäts-Panels sowie der anschließenden Diskussion auf der Cluster-Jahreskonferenz 2014 mit einer Untersuchung über die multinormativen Kontexte der Anwendung von Normen begonnen. Eine Norm steht nicht abstrakt und kontextlos für sich allein, sondern stets in multinormativen Kontexten moralischer, rechtlicher, religiöser, politischer, sittlicher Art, ist aber auch verbunden mit epistemischen Normen und mit Regeln der Klugheit. In diesen multinormativen Kontexten stützen und erläutern sich Normen und normative Ordnungen wechselseitig, und zwar jeweils in einer zeitlich, sachlich und sozial konkretisierten Konstellation. Sie bilden ein konkretes, partikulares Netz von historisch situierten, lokal und situativ verfügbaren Verhaltensanforderungen. In konkreten Einzelfällen stellt sich das Problem, dass niemand in der jeweiligen Situation diese multinormativen Verweisungszusammenhänge zu überblicken vermag. Dieses Defizit wird durch Rechtfertigungsnarrative aufgefangen. Sie bündeln und interpretieren multinormative Verweisungszusammenhänge so, dass sie einzelne Normen und normative Ordnungen im Hinblick auf die jeweilige historische Situation einer partikularen Lebenswelt deuten und rechtfertigen. Den Stand dieser Forschung dokumentiert der Aufsatz über Parapraktische Rechtfertigungsnarrative.

Die wichtigsten Publikationen in diesem Projekt:

Duve, Thomas: „Salamanca in Amerika“, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte: Germanistische Abteilung 132, 2015, S. 116–151.

Duve, Thomas: „Entanglements in Legal History. Introductory Remarks” und “European Legal History – Concepts, Methods, Challenges”, in: T. Duve (Hg.): Entanglements in Legal History: Conceptual Approaches, Global Perspectives on Legal History, Max Planck Institute for European Legal History Open Access Publication, Frankfurt am Main, 2014, S. 3–25, S. 29–66, [online] https://www.rg.mpg.de/gplh_volume_1 [05.10.2017].

Günther, Klaus: „Parapraktische Rechtfertigungsnarrative“, in: Jochen Schuff und Martin Seel (Hg.): Erzählungen und Gegenerzählungen. Terror und Krieg im Kino des 21. Jahrhunderts, Frankfurt am Main/New York: Campus, 2016, S. 101–124.

Günther, Klaus: Normativer Rechtspluralismus – eine Kritik, Normative Orders Working Paper 03/2014, [online] http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/files/34664/Guenther_Normativer+Rechtspluralismus.pdf[05.10.2017].

Goldmann, Matthias: Internationale öffentliche Gewalt, Berlin/Heidelberg: Springer, 2015.

Lutz-Bachmann, Matthias: “Does ‚ius cogens‘ exist in International Relations? Philosophical remarks to the Encyclical ‚Pacem in terris‘“, in: H.-G. Justenhoven/M.E. O’Connell: Peace through Law: Can Humanity Overcome War?,New York: Bloomsbury, 2016, S. 65–82.

von Bogdandy, Armin/ M. Goldmann / I. Venzke: “From Public International to International Public Law: Translating World Public Opinion into International Public Authority”, in: European Journal of International Law 28(1), 2017, S. 115–145.

von Bogdandy, Armin und Ingo Venzke: In wessen Namen? Internationale Gerichte in Zeiten globalen Regierens, Berlin: Suhrkamp, 2014. Englische Übersetzung: In Whose Name?, Oxford: University Press, 2014.

Personen in diesem Projekt:

Projektleitung / Ansprechpartner

Duve, Thomas, Prof. Dr. 

Günther, Klaus, Prof. Dr.

Lutz-Bachmann, Matthias, Prof. Dr. Dr.‘

von Bogdandy, Armin, Prof. Dr.

Projektmitarbeiter

Tyrichter, Jean Conrad

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