Die Legitimation der Völkerstrafrechtsordnung – Normative Offenheit als legitimierendes Gut supranationaler Herrschaftsgewalt

Projektleitung: Prof. Dr. Christoph Burchard

Das (operationell erst Anfang 2016 begonnene) Clusterforschungsprojekt beleuchtet das rechtstatsächliche Phänomen, dass eine einheitliche öffentliche Rechtfertigung der Völkerstrafrechtspflege nicht in Sicht ist. Obschon im „Raum der Rechtfertigungen“ verortet, zeichnet sie sich durch die Fluidität, Pluralität, Diversität und Partikularität der Rechtfertigungsangebote aus. Dies wird hier als „normative Offenheit“ der Völkerstrafrechtsordnung bezeichnet. Doch wie ist darauf zu reagieren? Anstatt auf eine einheitliche Rechtfertigung zu setzen oder das bloße „Management“ der allfälligen Normenkonflikte in den Mittelpunkt zu stellen, wird hier für Folgendes geworben: Die besagte normative Offenheit der Völkerstrafrechtspflege ist ein legitimierendes Gut supranationaler Herrschaftsgewalt, weil durch sie die „Unbestimmtheit der rationalen Rechtfertigung“ in einer normativ fragmentierten Lebenswirklichkeit (besser) bewältigt werden kann.

Ausgehend vom Forschungsansatz des Clusters wurde das vergleichsweise junge System der Völkerstrafrechtspflege (zur Erinnerung: der ständige Internationale Strafgerichtshof nahm erst Anfang der 2000er seine Arbeit auf) als instruktives Anschauungsbeispiel gewählt, um die Herausbildung, Stabilisierung und Krise einer neuen Rechtsordnung zu untersuchen. Im Einklang mit der Programmatik von Forschungsfeld 3 standen die Konkurrenz und auch der Konflikt verschiedener normativer Referenzrahmen innerhalb einer Rechtsordnung, die noch nicht durch Pfadabhängigkeiten, einheitliche Vorverständnisse oder weithin geteilte Ideologien normativ geschlossen ist, zur Debatte.

Das Forschungsprojekt wird mit dem ganzen rechtswissenschaftlichen Forschungsrepertoire betrieben. Interdisziplinär werden u.a. die völkerrechtliche Konstitutionalisierungsdiskussion, sozialwissenschaftliche Erkenntnisse (insbesondere über die Wirkung normativ mehrdeutiger Regime) und die politische Philosophie (insbesondere über den Umgang mit non-idealen Rechtfertigungskontexten) einbezogen. Für Ende 2017 ist ein Workshop geplant, auf dem die wesentlichen Forschungsergebnisse präsentiert werden sollen. Die im Sommersemester 2017 organisierte (inhaltlich weitergehende) Cluster-Ringvorlesung mit dem Titel „Strafrechtspflege zwischen Purismus und Pluralität“ ist ein „Spin-Off“ des Forschungsprojekts.

Der Sache nach hat sich der verfolgte Forschungsansatz bewährt. Beschreibend hat der Begriff der „normativen Offenheit“ mehr Alleinstellungspotential als die hypertroph verwendeten Begriffe „Pluralismus“ oder „Diversität“. Es zeigt überdies, dass sich nicht nur die Völker-, sondern auch die nationale Strafrechtspflege (allemal latent) durch ihre normative Offenheit auszeichnet. Für die Bewertung der normativen Offenheit ist entscheidend, dass es im Hier und Jetzt einer normativ fragmentierten Lebenswirklichkeit wenig Aussicht darauf gibt, sich auf eine bestimmte Orientierung der Strafrechtspflege zu einigen. Daher gilt es in Zukunft Mittel und Wege zu weisen, wie freie und gleiche Bürger die axiologische Unversöhnlichkeit ihrer normativen Positionierungen bewältigen können, um die normative Pluralität und Diversität der (Völker )Strafrechtsordnung legitim zu organisieren.

Zentralen Thesen des Projekts wurden veröffentlicht als: 

Burchard, Christoph: „Die normative Offenheit der Strafrechtspflege: Eine beschreibende Annäherung“, in: Saliger et al. (Hg.): Festschrift für Ulfrid Neumann, 2017.

Die wichtigsten Veranstaltungen des Forschungsprojekts:

Workshop: Normative Openness – A novel concept to analyze and legitimize International Criminal Justice, Winter 2017.

Vortrag: “Openness and Dialogue as a Normative Foundation for the Justification of International Public Authority” (von Projektmitarbeiter Dusan Backonja), 3rd Seminar of the International Network of Doctoral Studies in Law: The Role of Dialogue in the Law Creation and Law Application Process, University Łódź, Łódź, Polen, 9. März 2017.

Vortrag: “The Legitimacy of International Criminal Justice – Normative Openness as a Resource of Legitimacy for International Public Authority” (von Projektmitarbeiter Dusan Backonja), auf dem 4. jährlichen international Criminal Law Workshop The Politics of International Criminal Law, University of Western Australia, Perth, Australien, 15. September 2016.

Personen in diesem Projekt:

Projektleitung / Ansprechpartner

Burchard, Christoph, Prof. Dr.

Projektmitarbeiter

Backonja, Dusan, Dipl.-Jur.

Recchia, Nicola

Welsch, Lea

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