Zur Kontestation, Krise und Resilienz internationaler Institutionen

Workshop und Konferenzpanel

Projektverantwortlicher: Prof. Dr. Armin von Bogdandy

Projektbeschreibung

Das Projekt untersucht die Frage, welche Auswirkungen die aktuelle Krise universalistischer Normensysteme auf die Autorität und Legitimität internationaler Institutionen hat.

Nach dem Ende des Kalten Kriegs erreichte die Zahl internationaler Institutionen, einschließlich internationaler Gerichte, sowie deren Aktivitäten ein bislang ungeahntes Ausmaß. Diese Entwicklungen warfen die Frage auf, welche Autorität internationale Institutionen ausüben bzw. ausüben dürfen. Darauf reagierte die Forschung mit Entwürfen für ein globales Verfassungs- oder Verwaltungsrecht sowie mit einer öffentlich-rechtlichen Konzeptualisierung des Völkerrechts, der sogenannten internationalen öffentlichen Gewalt („International Public Authority“ – das Vorläuferprojekt im Exzellenzcluster „Normative Ordnungen“).

Inzwischen hat sich die internationale Ordnung jedoch dramatisch verändert. Die Kündigung internationaler Vereinbarungen durch die Trump-Administration, der erstarkende nationalistische Populismus und der Brexit verkörpern nur einige Beispiele eines regressiven Trends. Was früher selbstverständlich erschien – die Verbreitung institutioneller Institutionen und die Universalität von Demokratie und Menschenrechten – wird jetzt an mehreren Fronten in Frage gestellt. Es ist daher nicht überraschend, dass die systematischsten und schwersten nationalstaatlichen Attacken auf Institutionen, Abkommen und Gerichte im Bereich des internationalen Wirtschaftsrechts, des Menschenrechtsschutzes, der internationalen Klimapolitik und des Völkerstrafrechts abzielen.

Dieser Trend bedeutet jedoch nicht das Ende multilateraler Ordnungspolitik. Die meisten internationalen Institutionen und Gerichte erfüllen weiterhin ihr Mandat, selbst unter zunehmenden finanziellen und politischen Zwängen. In bestimmten, mitunter stark umstrittenen Gebieten des internationalen Rechts wie dem internationalen Steuer- und Migrationsrecht können sogar neue Formen der Autoritätsausübung beobachtet werden.

Das Projekt zielt darauf ab diese Beobachtungen theoretisch zu reflektieren und vergleichend empirisch aufzubereiten. Wissenschaftler*innen aus den Bereichen des Völkerrechts, der internationalen Beziehungen, der politischen Philosophie und Soziologie analysieren hierbei gemeinsam diese Phänomene unter drei Schwerpunktthemen:

  • Kontestation: Inwieweit wird internationale öffentlicher Gewalt aktuell in Frage gestellt? Welche rechtlichen und politischen Attacken können beobachtet werden? Welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten können in den verschiedenen Rechtsregimen beobachtet werden? Unterscheidet sich die Kontestation multilateraler Institutionen von demokratischen und autokratischen Staaten?
  • Krise: Unter welchen Bedingungen führt die Infragestellung des Multilateralismus zum Auseinanderbrechen internationaler Zusammenschlüsse? Welche rechtlichen Erscheinungsformen nimmt diese Krise an? Welche neuen Formen der Integration (Gegentrends) können beobachtet werden, bspw. Süd-Süd Kooperationen oder in Asien?
  • Resilienz: Wie widerstandsfähig sind internationale Institutionen angesichts mitgliedsstaatlicher Attacken? Ändert sich die Ausübung öffentlicher Gewalt? Welches sind die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen unterschiedlicher Anpassungsreaktionen?

Im Laufe des Jahres 2019 werden zwei Veranstaltungen durchgeführt:

28.-29. November 2019
Workshop 
„The End of International Public Authority? Contestation, Crisis, and Resilience of International Institutions”

2. Juli 2019 
Panel
„What doesn’t kill it makes it stronger? The resilience of the Inter-American human rights system in an age of backlash“ 
im Rahmen der Jahreskonferenz der International Society of Public Law (ICON-S)

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