Strafverfassungsrecht: Positive, präskriptive und reflexive Zugänge am Beispiel des Verbotsirrtums
„Strafverfassungsrecht“ ist ein Leit- und Schlüsselbegriff und als solcher bedeutungsvariant. Er weist weit über die rechtswirkliche (wenn auch in der strafrechtlichen Theoriebildung nicht immer als solche abgebildete) Erkenntnis hinaus, dass das Verfassungs- als höherrangiges Recht über dem einfachen Strafrecht steht. Um das komplexe Zusammenspiel aus Straf- und Verfassungsrecht sowie aus Straf- und Herrschaftsverfassung zu analysieren und kritisch weiterzuentwickeln, differenziert dieser Beitrag in einem ersten Schritt positive, präskriptive und reflexive Dimensionen strafverfassungsrechtlichen Denkens aus. Dies dient als Analyserahmen, um in einem zweiten Schritt einen strafrechtsdogmatischen „Klassiker“ zu vermessen: den Verbotsirrtum.