Jenseits des Spektakels. Über das Versprechen der Rechtsprechung und andere Sachen
Maschinenräume moderner Demokratien haben eine typische Form: die Sitzung. Parlamente und Verwaltungsbehörden, Bund-Länder-Kommissionen und Gerichte tagen genauso in Sitzungsform wie Rundfunkräte und Hochschulgremien. Und auch wenn die zeitlich begrenzte und hierarchisch strukturierte Form des Versammelns in privatwirtschaftlichen Zusammenhängen zumeist «meeting» genannt wird, kommen sich öffentliche und private Organisationen über die geteilte Form der Sitzung möglicherweise näher als in irgendeiner anderen Hinsicht. Allein das Rechtssprechen und die Gesetzgebung aber finden in Sitzungen ihre paradigmatische Form. So schön sich diese Beobachtung im hellen demokratischen Licht daran erläutern ließe, wie Gesetzgebung und Gesetzanwendung aufeinander bezogen sind, so unergiebig wäre die Erzählung. Denn Rechtssetzung und Rechtsanwendung werden erst in modernen Demokratien, die von der Allgemeinheit des Gesetzes ausgehen, legitimatorisch und gleichzeitig kontrollierend verbunden gedacht. Sitzung als spezielle Form der Versammlung prägt die Gesetzgebung von der attischen Demokratie bis heute in vielen politischen Systemen, aber nicht notwendig. Denn Rechtssetzung kommt auch gut ohne Sitzungen aus, auch Monarchen oder Götter können wunderbar Gesetze geben, ohne sich mit anderen versammelt und beraten zu haben. […]