Dr. h.c. Gerhard Wiese – Wirken als Ankläger im Auschwitz Prozess
Filmvorführung und anschließende Podiumsdiskussion
14:00 bis 16:00 Uhr
Filmvorführung von „Labyrinth des Schweigens“ (Regie Giulio Ricciarelli, Dt. 2014, 123 Min.)
16:15 bis 17:45 Uhr
Podiumsgespräch mit
Dr. h.c. Gerhard Wiese (Jurist) und Dr. Katharina Rauschenberger (Historikerin)
Moderation: Rebecca Caroline Schmidt (Normative Ordnungen)
Die Filmvorführung und das Gespräch sind öffentlich und der Eintritt ist frei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Der Frankfurter Auschwitz-Prozess von 1963 bis 1965 gilt als ein zentraler Wendepunkt in der juristischen und öffentlichen Auseinandersetzung mit den nationalsozialistischen Verbrechen in der Bundesrepublik Deutschland. In dem Podiumsgespräch berichtet Dr. h.c. Gerhard Wiese, der als junger Staatsanwalt zum Anklägerteam des Prozesses gehörte, aus seiner Perspektive auf die damaligen Ermittlungen und die Hauptverhandlung. Im Gespräch mit der Historikerin Dr. Katharina Rauschenberger (Fritz Bauer Institut) wird die Bedeutung des Prozesses für die strafrechtliche Aufarbeitung der NS-Verbrechen in den Blick genommen. Welche Herausforderungen stellten sich den Staatsanwälten bei der juristischen Aufarbeitung der im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz begangenen Verbrechen? Wie wurde mit der Vielzahl von Zeugenaussagen und Beweismitteln umgegangen? Und welche Bedeutung hatte der Prozess über das konkrete Strafverfahren hinaus für die öffentliche Wahrnehmung und Erinnerung an die nationalsozialistischen Verbrechen bis heute?
Dr. h.c. Gerhard Wiese studierte Rechtswissenschaften an der Freien Universität in Berlin. Nach dem Referendariat wurde er Staatsanwalt, ab Februar 1961 bis zu seiner Pensionierung bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Dort holte ihn der Hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer, den Wiese bereits im Referendariat kennengelernt hatte, im August 1962 als dritten Staatsanwalt neben Georg Friedrich Vogel und Joachim Kügler – die bereits seit 1959 ermittelt hatten – in das Team, das später die Anklage im sog. Auschwitz-Prozess verfasste und in der Hauptverhandlung vertrat. Ab September 1965 war Wiese dann allein für das Verfahren zuständig bis zur Revisionsverhandlung vor dem Bundesgerichtshof im Februar 1969. Gerhard Wiese wurde mit dem Bundesverdienstkreuz und Hessischem Verdienstorden ausgezeichnet. 2024 erhielt er vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Goethe-Universität die Ehrendoktorwürde.
Dr. Katharina Rauschenberger ist seit 2008 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Fritz Bauer Institut und Redakteurin der Einsicht. Bulletin des Fritz Bauer Instituts. Sie studierte Geschichte, Philosophie und Spanisch an der Goethe-Universität Frankfurt am Main und wurde 2001 an der Technischen Universität Berlin mit einer Arbeit zur Geschichte des jüdischen Museumswesens in Deutschland promoviert. Von 1989 bis 2003 war sie in verschiedenen Projekten am Jüdischen Museum Frankfurt tätig, darunter an der Ausstellung »Die Rothschilds. Eine europäische Familie«. Von 2006 bis 2008 koordinierte sie das Leo-Baeck-Programm »Jüdisches Leben in Deutschland – Schule und Fortbildung«. 2008 bis 2016 verantwortete sie die Programmkoordination zwischen dem Fritz Bauer Institut und dem Jüdischen Museum Frankfurt; 2015/16 war sie dort Gastkuratorin. Zu ihren Forschungsschwerpunkten gehören die deutsch-jüdische Geschichte des 20. Jahrhunderts, die Prozesse wegen nationalsozialistischer Gewaltverbrechen im Kontext des Kalten Krieges sowie die Biographie und Wirkungsgeschichte Fritz Bauers.
Rebecca Caroline Schmidt ist seit 2012 Geschäftsführerin (Managing Director) des Forschungszentrums Normative Ordnungen der Goethe-Universität Frankfurt am Main und seit 2020 administrative Geschäftsführerin des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ). Von 2007 bis 2012 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Professur von Prof. Dr. Klaus Günther sowie an der Forschungsstelle für Strafrechtstheorie und Strafrechtsethik von Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas von Hirsch tätig. Parallel dazu arbeitete sie bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer in Frankfurt am Main im Bereich des Bankaufsichtsrechts. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Goethe-Universität Frankfurt am Main mit dem Schwerpunkt Kriminalwissenschaften sowie Strafverfahrens- und Strafvollzugsrecht.

