Prof. Dr. Matthias Jahn, geb. 1968 in Frankfurt, Promotion über »Konfliktverteidigung« (1997) und Habilitation (2003) mit der Schrift »Das Strafrechts des Staatsnotstands« an der Goethe-Universität. Nach Tätigkeiten als Strafverteidiger (1998-2002), Staatsanwalt (2002-2005) und einer Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das BVerfG im strafrechtlichen Dezernat des damaligen Vizepräsidenten bis 2013 Lehrstuhlinhaber an der Universität Erlangen-Nürnberg, in dieser Zeit Ablehnung von Rufen an die Universitäten Rostock und Hannover. Seit 2010 Leiter der Forschungsstelle für Recht und Praxis der Strafverteidigung (RuPS), seit 2013 Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Rechtstheorie der Goethe-Universität Frankfurt und Direktor des dortigen Instituts für das Gesamte Wirtschaftsstrafrecht (IGW) sowie seit 2005 im zweiten Hauptamt Richter am Oberlandesgericht, zunächst in Nürnberg, nunmehr in Frankfurt (3. Strafsenat).
Forschungsschwerpunkte: Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Rechtstheorie