Vor den Römerberggesprächen: Rechtswissenschaftler Uwe Volkmann über ein AfD-Verbot
Herr Volkmann, das zentrale Thema der diesjährigen Römerberggespräche ist eine mögliche Machtübergabe an die AfD. Welche Folgen hätte eine Regierungsverantwortung der AfD?
Auf Landesebene könnte eine AfD-Regierung in verschiedenen Bereichen erhebliche Weichenstellungen vornehmen. Das betrifft die Schulpolitik und die Wissenschaftspolitik, es betrifft aber auch die Bereiche des Polizei- und Ordnungsrechts. Auf Bundesebene halte ich eine Regierungsbeteiligung oder Regierungsübernahme der AfD in absehbarer Zeit für ziemlich unwahrscheinlich. Da bin ich eigentlich optimistisch, dass die Demokratie über die notwendigen Selbstheilungskräfte verfügt, um eine solche Regierungsübernahme dann doch abzuwenden.
Die Debatte, an der Sie am Samstag teilnehmen, steht unter dem Titel “Last Exit Karlsruhe – lässt sich die Demokratie durch ein Verbotsverfahren retten?” Was spricht für ein Verbotsverfahren?
Prinzipiell lassen sich die Instrumente der wehrhaften Demokratie, wie das Parteiverbot, gut begründen und erklären sich letztlich aus der einfachen Unterscheidung zwischen Themen und Prämissen des politischen Prozesses. Das eine sind die Spielregeln, und das andere ist das Spiel als solches. Und wer die Spielregeln nicht akzeptiert, kann von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
Kritiker eines Verbotsverfahrens nennen meist zwei Gegenargumente. Entweder sei die AfD bereits zu groß, um sie zu verbieten, oder die Gefahr sei, ein Verfahren, das nicht in einem Verbot der Partei endet, könnte sie final legitimieren. Wie schätzen Sie diese Kritikpunkte ein?
Wer ein solches Verfahren einleiten will, hat mit zwei grundsätzlichen Dilemmata zu kämpfen. Das erste: Man kann das Verfahren eigentlich nur einleiten, wenn man einigermaßen sicher ist, dass es auch zum Erfolg führen wird. Scheitert es, kann man mit einiger Sicherheit sagen, dass die AfD noch einmal aufgewertet wird. Und ein späteres Verbotsverfahren wird man auch bei einer stärkeren Radikalisierung nicht auf den Weg bringen können. Man hat also gleichsam nur diesen einen Schuss, und der muss sitzen. Das zweite Dilemma ist das demokratische Dilemma. Wir können die Instrumente der wehrhaften Demokratie, wie das Parteiverbot, zwar aus der Demokratie selbst rechtfertigen. Aber sie werfen auch ein demokratisches Problem auf, weil diejenigen, die hinter der Partei stehen, dann im politischen System nicht mehr repräsentiert sind.
Welche Alternativen zu einem Verbotsverfahren sehen Sie im Umgang mit der AfD?
Es gibt verfassungsrechtliche Alternativen, über die man nachdenken könnte. Ein Instrument wäre etwa die Grundrechtsverwirkung aus Artikel 18 Grundgesetz: Wer die Grundrechte der Meinungsfreiheit zum Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung missbraucht, kann diese Grundrechte verwirken. Das hat als rechtspraktische Folge auch den Verlust der Wählbarkeit, die Hürden sind aber ebenfalls hoch. Darüber hinaus gibt es auf kommunaler Ebene die Möglichkeit, Bürgermeister oder Landräte, die nicht die Gewähr dafür bieten, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten, vom Antritt der Ämter oder von der Wahl auszuschließen. Und dann ist natürlich die Option: politische Bekämpfung. Das ist die Option, die langfristig die sinnvollste ist, bei der aber am schwersten zu sagen ist, wie sie konkret umgesetzt werden soll.
Haben Sie Vorschläge, wie diese Option funktionieren könnte?
Das ist letztlich die Eine-Million-Euro-Frage. Wenn die Parteien der, wie sie sich nun nennen, demokratischen Mitte das wüssten, dann hätten sie es versucht. Das Problem ist, dass es eine allgemeine Unzufriedenheit mit den Ergebnissen des demokratischen Prozesses gibt, und viele meinen, es müsse mal so richtig knallen oder man müsse es denen da oben mal so richtig zeigen. Demgegenüber wird man immer wieder nur darauf verweisen können, dass sich an keinem der grundlegenden Probleme unseres Landes etwas ändern wird, wenn die AfD eines Tages an der Regierung sein sollte.
Ein Vorschlag, der immer wieder geäußert wird, sind Verbotsverfahren für einzelne AfD-Landesverbände. Sind solche Verfahren rechtlich möglich?
Im Bundesverfassungsgerichtsgesetz steht, dass das Bundesverfassungsgericht den Ausspruch des Verbots auf einzelne Landesverbände beschränken kann. Dann muss es theoretisch auch möglich sein, den Antrag gleich auf die zu begrenzen.
Und halten Sie dies für sinnvoll?
Insgesamt würde ich sagen, dass die Erfolgsaussichten eines Verfahrens gegen einzelne besonders radikale Landesverbände deutlich höher sind als gegen die Gesamtpartei. Auf der anderen Seite trifft es dann eben gerade die Landesverbände in den neuen Bundesländern, in denen sich viele Bürger ohnehin im politischen System nicht richtig verstanden sehen. Dass das Ansehen der Demokratie dort dann weiter beschädigt wird, ist jedenfalls ein Kollateralschaden, den man sehen muss.
Die Römerberggespräche dienen laut dem Veranstalter “dem Ziel, unsere Zivilgesellschaft und ihre Diskussionsbereitschaft zu stärken”. Können solche öffentlichen Diskursformate diese Versprechen halten und zur Stärkung einer demokratischen Gesellschaft beitragen?
Ich bin ein großer Freund solcher Diskursformate. Wir werden dort die Fragen, die sich gerade im Zusammenhang mit dem Aufstieg eines autoritären Populismus stellen, kontrovers diskutieren. Das halte ich für unbedingt notwendig, und das ist ein großes Verdienst. Das Problem ist, dass diejenigen, um die es eigentlich geht und die man erreichen müsste, nämlich die Wähler der AfD, zu solchen Veranstaltungen üblicherweise nicht kommen.
Die 60. Römerberggespräche zum Thema “Machtübergabe?” finden am Samstag, 24. Oktober 2026, von 10 bis 17 Uhr im Chagallsaal des Schauspiels Frankfurt statt. Der Eintritt zu den Römerberggesprächen ist frei.
Die Fragen stellte Luca Neuschaefer-Rube.
Zur Person
Uwe Volkmann lehrt seit 2015 als Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Goethe-Universität Frankfurt. Seine Forschungsschwerpunkte liegen unter anderem in der Verfassungstheorie, Demokratietheorie, den Grundrechten und dem Parteienrecht. Bei den 60. Römerberggesprächen diskutiert er mit der Rechtswissenschaftlerin Valentina Chiofalo von der Gesellschaft für Freiheitsrechte die Frage: “Lässt sich die Demokratie durch ein Verbotsverfahren retten?”