{"id":13807,"date":"2026-08-13T13:51:24","date_gmt":"2026-08-13T11:51:24","guid":{"rendered":"https:\/\/normativeorders.net\/?post_type=press&#038;p=13807"},"modified":"2026-08-13T13:51:25","modified_gmt":"2026-08-13T11:51:25","slug":"das-jurastudium-muss-das-allgemeine-rechtsverstaendnis-vermitteln","status":"publish","type":"press","link":"https:\/\/normativeorders.net\/en\/press\/das-jurastudium-muss-das-allgemeine-rechtsverstaendnis-vermitteln\/","title":{"rendered":"Das Jurastudium muss das allgemeine Rechtsverst\u00e4ndnis vermitteln"},"content":{"rendered":"\n<p>Sexualstrafverfahren verlangen Kenntnis und Sensibilit\u00e4t. Die Erweiterung des Jura-Pflichtfachstoffs ist das falsche Instrument daf\u00fcr \/ Von Matthias Jahn und Marina Jakobi<\/p>\n\n\n\n<p>Der Strafprozess wegen eines Sexualdelikts z\u00e4hlt zu den anspruchsvollsten Aufgaben der Justiz. Es braucht mehr als die Kenntnis des Rechts, um verantwortungsvoll \u00fcber den Vorwurf einer Vergewaltigung oder eines sexuellen \u00dcbergriffs entscheiden zu k\u00f6nnen. Strafjustiz muss wissen, wie traumatische Erfahrungen die Zeugenaussagen beeinflussen k\u00f6nnen, wie Macht- und Abh\u00e4ngigkeitsverh\u00e4ltnisse sexuelle Interaktion und Willensbildung pr\u00e4gen und welche Rolle Geschlechterstereotype und Vergewaltigungsmythen bei der W\u00fcrdigung des Falles spielen k\u00f6nnen. Gerade weil Sexualstrafverfahren h\u00e4ufig von der Beweissituation Aussage-gegen-Aussage gepr\u00e4gt sind &#8211; &#8220;sie&#8221; beschuldigt, &#8220;er&#8221; bestreitet &#8211; und f\u00fcr Verletzte die Gefahr einer sekund\u00e4ren Viktimisierung durch den Prozess bergen, muss die Praxis umsichtig und bestens vorbereitet sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Fraktion der Gr\u00fcnen im Hessischen Landtag will daraus in einem aktuellen Gesetzentwurf Konsequenzen f\u00fcr das Jurastudium ziehen. Der gesamte 13. Abschnitt des Strafgesetzbuchs (StGB), der die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung enth\u00e4lt, soll neu in den Katalog f\u00fcr die Inhalte des verpflichtenden Universit\u00e4tsstudiums aufgenommen werden. Sexuelle Bel\u00e4stigungen, Verletzungen, \u00dcbergriffe, N\u00f6tigungen und Vergewaltigungen k\u00f6nnten im Staatsexamensteil der Pr\u00fcfung abgefragt werden. Die bisherige Pr\u00fcfungspraxis in den Bundesl\u00e4ndern ist eine andere &#8211; und bereits die soeben aufgef\u00fchrte Nomenklatur der Rechtsbegriffe rund um den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung gibt einen Hinweis darauf, warum das auch gut so ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Erweiterung des verpflichtenden Jura-Pr\u00fcfungsstoffs ist der falsche Weg zu einem richtigen Ziel. Der Pflichtfachkatalog ist kein Verzeichnis der gesellschaftlich wichtigen Rechtsfragen. Er will das auch nicht sein. Die Juristenausbildung in Deutschland folgt dem Leitbild des allseits einsetzbaren Einheitsjuristen. Er soll in jedem volljuristischen Beruf arbeiten und sich auch in bislang unbekannte Rechtsgebiete selbst\u00e4ndig einarbeiten k\u00f6nnen. Deshalb beschr\u00e4nkt das f\u00fcr alle Landesgesetzgeber verpflichtende Bundesrecht durch das Deutsche Richtergesetz den Pflichtstoff auf die &#8220;Kernbereiche&#8221; des B\u00fcrgerlichen Rechts, des Strafrechts, des \u00d6ffentlichen Rechts und des Verfahrensrechts. Das Hessische Juristenausbildungsgesetz charakterisiert die staatliche Pflichtfachpr\u00fcfung folgerichtig als &#8220;vorwiegend Verst\u00e4ndnispr\u00fcfung&#8221;. Es geht nicht darum, m\u00f6glichst viele Paragraphen, Definitionen und Streitst\u00e4nde zwischen Bundesgerichtshof und Strafrechtswissenschaft, zumal zu den Brennpunkten gesellschaftlicher Debatten, zu kennen.<\/p>\n\n\n\n<p>Vermittelt werden sollen vielmehr grundlegende Denkweisen, Methoden und Strukturen. W\u00e4re es anders, w\u00fcrde dies eine ganze Lawine von neuen Materien ausl\u00f6sen: das Klimarecht, das Migrationsrecht, das Recht K\u00fcnstlicher Intelligenz, das Pandemierecht. Sie alle sind f\u00fcr die Praxis von gro\u00dfer Bedeutung (oder waren es, wie das letztgenannte Beispiel, zumindest f\u00fcr eine gewisse Zeit). Das Studium soll aber dazu bef\u00e4higen, sich alle Materien durch die sichere Beherrschung des juristischen Instrumentenbaukastens und Handwerks erschlie\u00dfen zu k\u00f6nnen. Entscheidend ist, wie auch sonst in der Fachdidaktik, die Exemplarit\u00e4t: Lassen sich anhand einer Materie allgemeine Strukturen vermitteln?<\/p>\n\n\n\n<p>Das Sexualstrafrecht steht f\u00fcr das Gegenteil. Es ist f\u00fcr die 30 Abschnitte des Besonderen Teils des StGB \u00fcber weite Strecken atypisch. Der 13. Titel ist durch zum Teil einzelfallgetriebene und \u00fcberhastete Reformen j\u00fcngeren Datums gepr\u00e4gt. Bem\u00e4ngelt werden eine chaotische Systematik und zahlreiche Wertungswiderspr\u00fcche. Hinzu kommen einzelfallbezogene Sachverhalte, die sich f\u00fcr das Lernziel universit\u00e4rer Lehre nur begrenzt verallgemeinern lassen. Das zeigt sich bei dem zentralen Straftatbestand des \u00a7 177 StGB. Strafbar ist eine Vergewaltigung nach dem Wortlaut des Gesetzes nur dann, wenn der T\u00e4ter &#8220;gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person&#8221; handelt. Ein ausdr\u00fccklich ge\u00e4u\u00dfertes &#8220;Nein&#8221; l\u00e4sst keinen Zweifel \u00fcbrig. Doch didaktisch anspruchsvolle Abgrenzungsfragen entstehen erst, wenn der entgegenstehende Wille nicht erkl\u00e4rt wird, sondern sich aus dem Verhalten oder den Umst\u00e4nden ergibt. Daf\u00fcr bedarf es nach der Rechtsprechung einer komplexen Gesamtw\u00fcrdigung der verbalen und nonverbalen Kommunikation zwischen den Beteiligten, des Geschehensablaufs und des gesamten Beziehungskontexts.<\/p>\n\n\n\n<p>Die zu starke Vereinfachung f\u00fcr die Zwecke der Lehre w\u00fcrde das eigentliche Problem verfehlen, eine zu ausufernde Sachverhaltsschilderung den Fall mit der Fragestellung bereits l\u00f6sen. An \u00a7 177 des Strafgesetzbuchs zeigt sich zugleich die Singularit\u00e4t der Systematik. Seit der &#8220;Nein hei\u00dft Nein&#8221;-Reform aus dem Jahr 2016 kommt es darauf an, ob ein entgegenstehender Wille objektiv erkennbar war. Die Norm bricht so mit der Einverst\u00e4ndnisdogmatik des f\u00fcr die Juristenausbildung essenziellen Allgemeinen Teils. Vergleichbares findet sich an keiner anderen Stelle des StGB. Die Kontraindikation des Sexualstrafrechts f\u00fcr die Pflichtfachausbildung im Jurastudium zeigt sich zudem in der engen Verzahnung mit dem Strafprozessrecht. Im Sexualstrafrecht h\u00e4ngt die Strafbarkeit mangels Anwesenheit neutraler Dritter typischerweise von Fragen der Beweisw\u00fcrdigung und Glaubhaftigkeitsbeurteilung ab. Diese Materien k\u00f6nnen jedoch sinnvoll erst im Wahlfachstudium, Referendariat oder beruflicher Praxis im Kriminaljustizsystem erlernt werden. Der Deutsche Juristinnenbund r\u00e4umt ein, dass der Unterschied zwischen der heutigen &#8220;Nein hei\u00dft Nein&#8221;-L\u00f6sung und seiner Forderung nach einem &#8220;Ja hei\u00dft Ja&#8221;-Modell ma\u00dfgeblich ein strafprozessualer ist. Doch die Vorlesungen zum Besonderen Teil sind an den Universit\u00e4ten zu belegen, bevor die Studierenden mit dem Prozessrecht in Kontakt geraten. Das zeigt die curriculare Schieflage der aktuellen gr\u00fcnen Reformforderung: Der Pflichtstoff soll vor justiz- und gesellschaftsp\u00e4dagogischem Hintergrund erweitert werden, obwohl eine fundierte Vermittlung Kenntnisse voraussetzt, die im Studienaufbau erst sp\u00e4ter erfolgen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die durch den aktivistisch \u00fcberdeterminierten Gr\u00fcnen-Vorschlag ausgel\u00f6ste Debatte \u00fcber das Sexualstrafrecht als Pflichtfachstoff verweist im Ganzen auf den Dauerbrenner der Juristenausbildungsreform: die seit Jahrzehnten kritisierte, dennoch ungehemmt wuchernde Stofff\u00fclle. Schon 2012 hat der Wissenschaftsrat die Grenzen der Studierbarkeit f\u00fcr erreicht erkl\u00e4rt. Empirische Studien belegen erhebliche psychische Belastungen bei Jurastudenten. Ihre Berichte zeigen, dass sie den Stoff zunehmend nur noch abarbeiten, statt ihn zu durchdringen. Wer den Pflichtfachkanon aufgrund nachvollziehbarer gesellschaftlicher Anliegen weiter andicken will, schafft keinen besseren juristischen Nachwuchs. Der F\u00e4cherkatalog der Juristenausbildung sollte vielmehr in einer konzertierten Aktion von Politik und Lehre von totem Holz und exotischen Schlingpflanzen befreit werden, die verhindern, dass auf der Grundlage didaktisch klug strukturierten Rechtsstoffs ein tiefes Verst\u00e4ndnis f\u00fcr gesellschaftliche Gerechtigkeit wachsen kann.<\/p>\n\n\n\n<p>Zuletzt sollten auch Belastungsrisiken einer verpflichtenden Exposition mit sexualstrafrechtlichen Sachverhalten bei der Erweiterung des Pflichtfachkatalogs nicht unber\u00fccksichtigt bleiben. Nach aktuellen Dunkelfeldstudien hat ein erheblicher Teil der Gesamtbev\u00f6lkerung Erfahrungen mit sexuellen Grenzverletzungen gemacht. Bei dieser Pr\u00e4valenz muss davon ausgegangen werden, dass sich unter den Studenten zahlreiche Betroffene befinden. Die verpflichtende Bearbeitung expliziter Sachverhalte unter juratypischem Pr\u00fcfungsdruck kann f\u00fcr sie besonders belastend sein, selbst Retraumatisierungen sind nicht auszuschlie\u00dfen. Das ist kein Argument f\u00fcr eine Tabuisierung. Das Sexualstrafrecht soll nicht aus der universit\u00e4ren Lehre verschwinden. Im Gegenteil, gerade seine Komplexit\u00e4t verlangt eine intensive Auseinandersetzung &#8211; aber im richtigen Rahmen. In kleineren, freiwillig gew\u00e4hlten Lehrveranstaltungen im sp\u00e4teren Studienabschnitt des sogenannten Schwerpunktbereichs l\u00e4sst sich das gew\u00e4hrleisten, in der Pflichtfachvorlesung mit bis zu 600 H\u00f6rern eher nicht.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Debatte um das Sexualstrafrecht und die Gesellschaft verdient mehr als eine symbolische Antwort auf vier schlanken Seiten Gesetzentwurf. Es braucht Fortbildungs- und Sensibilisierungsangebote f\u00fcr Berufsgruppen wie Richter, Staatsanw\u00e4lte und Strafverteidiger, die mit den Verfahren in der Praxis befasst sind. Das deutsche Leitbild des Einheitsjuristen ist diskutabel. Solange es jedoch die Juristenausbildung von Rechts wegen pr\u00e4gt, darf der Pflichtfachkatalog nicht zum Auffangbecken f\u00fcr die Ablage aktueller Anliegen werden. Was von der Gesellschaft nicht gehalten wird, rollt nach unten.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sexualstrafverfahren verlangen Kenntnis und Sensibilit\u00e4t. Die Erweiterung des Jura-Pflichtfachstoffs ist das falsche Instrument daf\u00fcr. Gastbeitrag von Matthias Jahn und Marina Jakobi (Frankfurter Allgemeine Zeitung)<\/p>\n","protected":false},"author":6,"featured_media":0,"template":"","meta":{"inline_featured_image":false,"_members_access_role":[],"_members_access_error":"","_links_to":"","_links_to_target":""},"press_cat":[386],"class_list":["post-13807","press","type-press","status-publish","hentry","press_cat-gastbeitrag"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/normativeorders.net\/en\/wp-json\/wp\/v2\/press\/13807"}],"collection":[{"href":"https:\/\/normativeorders.net\/en\/wp-json\/wp\/v2\/press"}],"about":[{"href":"https:\/\/normativeorders.net\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/press"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/normativeorders.net\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/6"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/normativeorders.net\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=13807"}],"wp:term":[{"taxonomy":"press_cat","embeddable":true,"href":"https:\/\/normativeorders.net\/en\/wp-json\/wp\/v2\/press_cat?post=13807"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}