{"id":12108,"date":"2025-12-19T13:58:23","date_gmt":"2025-12-19T12:58:23","guid":{"rendered":"https:\/\/normativeorders.net\/?post_type=press&#038;p=12108"},"modified":"2026-01-14T13:58:33","modified_gmt":"2026-01-14T12:58:33","slug":"wir-muessen-differenzierter-ueber-straftaten-von-migranten-sprechen","status":"publish","type":"press","link":"https:\/\/normativeorders.net\/en\/press\/wir-muessen-differenzierter-ueber-straftaten-von-migranten-sprechen\/","title":{"rendered":"Wir m\u00fcssen differenzierter \u00fcber Straftaten von Migranten sprechen"},"content":{"rendered":"\n<p>EINSPRUCH EXKLUSIV<\/p>\n\n\n\n<p>In ihrem Gastbeitrag f\u00fcr F.A.Z. Einspruch schreiben zwei Rechtsprofessorinnen \u00fcber den Zusammenhang zwischen Migration und Kriminalit\u00e4t. Statt den Blick auf die Entstehungszusammenh\u00e4nge zu erhellen, verstellen sie ihn.<\/p>\n\n\n\n<p>Tobias Singelnstein<\/p>\n\n\n\n<p>Die Kolleginnen Elisa Hoven und Frauke Rostalski haben sich in einem Gastbeitrag bei F.A.Z. Einspruch im November zum Thema &#8220;Straftaten von Migranten&#8221; ge\u00e4u\u00dfert. Dazu w\u00e4re nicht unbedingt etwas zu sagen, wenn der Text nicht Unrichtigkeiten enthielte und arg einseitig ausfiele, obwohl er sich als neutraler, objektiver Beitrag aus der Wissenschaft geriert.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ein &#8220;Tabu&#8221; existiert nicht<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Es gibt kaum ein Thema, das die \u00f6ffentliche Debatte und Politik in den vergangenen Jahren intensiver besch\u00e4ftigt hat als &#8220;Kriminalit\u00e4t und Migration&#8221;. Eine extrem rechte Partei hat diese Verkn\u00fcpfung gar mit Erfolg zum politischen Gesch\u00e4ftsmodell erhoben.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn die beiden Autorinnen gleichwohl behaupten, dass es sich um ein Tabu handele, ist dies lediglich ein rhetorischer Kniff, um die eigene Positionierung als zugleich neutral und \u00fcberf\u00e4llig vermarkten zu k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Differenzierte Betrachtung findet statt<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>In der wissenschaftlichen Auseinandersetzung wird das Thema Kriminalit\u00e4t und Migration von fast allen Beteiligten sehr differenziert behandelt. Praktisch alle Kriminologen bem\u00fchen sich um eine ausgewogene Erkundung anhand des kriminologischen Forschungsstandes.<\/p>\n\n\n\n<p>Dazu geh\u00f6rt es auch, in der \u00f6ffentlichen Debatte &#8211; die das Thema meist simplifiziert und emotional aufgeladen behandelt &#8211; Pauschalisierungen entgegenzutreten und den Forschungsstand differenziert zu pr\u00e4sentieren. Dies als Relativierung von Problemen und Leugnung vermeintlich klarer Befunde zu diskreditieren, ist nicht nur unredlich, sondern selbst politische Positionierung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Unklarer Forschungsstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Forschungsstand zum Thema ist sehr viel weniger klar, und die damit verbundenen Fragen sind deutlich komplexer, als die beiden Autorinnen behaupten. Die vermeintlich &#8220;eindeutigen Zahlen&#8221; und &#8220;klaren Befunde&#8221; aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), von denen im Text die Rede ist, sind bei genauerem Hinsehen alles andere als eindeutig und bed\u00fcrfen gerade deshalb der Einordnung.<\/p>\n\n\n\n<p>Dies gilt nicht allein, weil die PKS lediglich die polizeiliche Erfassungst\u00e4tigkeit bez\u00fcglich Verdachtsf\u00e4llen abbildet und damit nur einen sehr kleinen, stark verzerrten Ausschnitt der Kriminalit\u00e4tswirklichkeit in ungenauer Weise darstellt. Dar\u00fcber hinaus sind die Entstehungszusammenh\u00e4nge von Straftaten auch sehr viel komplexer, als die statistischen Zahlen es anmuten lassen.<\/p>\n\n\n\n<p>So legt die gesonderte Darstellung von Nichtdeutschen in der Statistik &#8211; ebenso wie im Beitrag von Hoven\/Rostalski, die allerdings die Kategorien Nichtdeutsche und Migranten ohne Abgrenzung nebeneinander verwenden &#8211; die Deutung nahe, dass Kriminalit\u00e4t entscheidend mit Herkunft oder Staatsb\u00fcrgerschaft zusammenh\u00e4ngen w\u00fcrde.<\/p>\n\n\n\n<p>Damit wird die Bedeutung einer Kategorie massiv \u00fcberzeichnet, die in sich keine \u00fcberzeugenden Gemeinsamkeiten vereint, au\u00dfer vielleicht, dass hier bestimmte gesellschaftliche Belastungen wie ein unterdurchschnittlicher sozio\u00f6konomischer Status geh\u00e4uft auftreten d\u00fcrften.<\/p>\n\n\n\n<p>Wie verzerrend ein solch einseitiger Fokus auf einen Aspekt der statistischen Erfassung sein kann, mag folgender Vergleich veranschaulichen: Die Fallzahl (Zahl erfasster mutma\u00dflicher Straftaten pro 100.000 Einwohner) betrug in Frankfurt im Jahr 2024 laut PKS 14.600. F\u00fcr Offenbach lag diese Zahl hingegen bei 6046 und f\u00fcr Rheingau-Taunus gar bei nur 2855. Trotzdem w\u00fcrde niemand auf die Idee kommen, einen Artikel zu verfassen mit dem Titel &#8220;Warum wir ehrlicher \u00fcber Straftaten von Frankfurtern sprechen m\u00fcssen&#8221;. Auch die bundesweite Angst vor Frankfurtern scheint sich in Grenzen zu halten. Denn es ist offensichtlich, dass die Varianz der Zahlen nicht an den Orten der Erfassung liegt. So ist es auch mit der Staatsangeh\u00f6rigkeit.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>AfD hat Interesse an Zahlen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Wie wichtig eine fachliche kriminologische Einordnung gerade polizeilicher Zahlen ist, wird deutlich, wenn man sich die empirische Grundlage der Stellungnahme von Hoven\/Rostalski vornimmt. Die ganze Basis ihres Arguments sind sogenannte Tatverd\u00e4chtigenbelastungszahlen (TVBZ). Diese Verh\u00e4ltniszahlen geben an, wie viele Menschen in einem Jahr auf 100.000 Angeh\u00f6rige einer bestimmten Personengruppe von der Polizei erfasst wurden. Das Bundeskriminalamt gibt sie in der PKS etwa f\u00fcr bestimmte Altersgruppen an, wie Jugendliche und Heranwachsende. 2025 wurden in der PKS f\u00fcr 2024 erst mal auch TVBZ f\u00fcr Nichtdeutsche insgesamt ausgegeben.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Zahlen, die die Basis des Textes von Hoven\/Rostalski ausmachen, stammen hingegen nicht aus amtlichen Ver\u00f6ffentlichungen des BKA, sondern aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag. Dies allein stellt nat\u00fcrlich keinen Makel dar, es macht aber deutlich, wer an diesen Zahlen Interesse hat &#8211; obwohl deren Berechnung methodisch problematisch und ihre Aussagekraft daher erheblich eingeschr\u00e4nkt ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Erstens sind TVBZ generell noch st\u00e4rker verzerrt, als die PKS-Zahlen es ohnehin bereits sind, da sie sich notwendigerweise nur auf Tatverd\u00e4chtige beziehen k\u00f6nnen. Sie ber\u00fccksichtigen daher nur aufgekl\u00e4rte F\u00e4lle, in denen also eine tatverd\u00e4chtige Person von der Polizei festgestellt werden konnte. Im vergangenen Jahr war das aber nur in 58 Prozent der Fall, sodass 42 Prozent aller polizeilich erfassten Verdachtsf\u00e4lle gar keinen Eingang in diese Berechnungen finden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Zweitens h\u00e4ngt die G\u00fcte der TBVZ als Verh\u00e4ltniszahl davon ab, wie exakt die Gr\u00f6\u00dfe der Wohnbev\u00f6lkerung der jeweiligen Gruppe bestimmt werden kann, um diese ins Verh\u00e4ltnis zu setzen zur Zahl der Tatverd\u00e4chtigen. Man muss also wissen, wie viele Menschen mit einer bestimmten Staatsangeh\u00f6rigkeit in Deutschland leben. Dies ist schon generell nicht einfach zu bestimmen, versch\u00e4rft sich aber, je ungenauer die Gr\u00f6\u00dfe der jeweiligen Gruppe in der Wohnbev\u00f6lkerung erfasst wird, wie dies etwa bei Gefl\u00fcchteten der Fall ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Wird ein relevanter Teil zum Beispiel der in Deutschland lebenden Menschen mit algerischer Staatsangeh\u00f6rigkeit nicht in der Statistik erfasst, k\u00f6nnen diese Personen gleichwohl als Tatverd\u00e4chtige Eingang in die PKS finden. Dies f\u00fchrt dann zu einer \u00fcberh\u00f6hten TVBZ. Besonders problematisch wird dieses Problem, je kleiner die jeweilige Gruppe ist &#8211; zum Beispiel Syrer oder Marokkaner statt aller Nichtdeutschen -, weil sich Untererfassungen dann schnell erheblich auf die TVBZ auswirken k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Aussagekraft der spezifischen TVBZ f\u00fcr bestimmte Staatsangeh\u00f6rigkeiten ist daher alles andere als &#8220;eindeutig&#8221;. Nicht umsonst hat das BKA in der PKS auf die Ausgabe von TVBZ f\u00fcr einzelne Staatsangeh\u00f6rigkeiten verzichtet und hat die Bundesregierung ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der AfD eine zweiseitige Vorbemerkung mit Hinweisen zur eingeschr\u00e4nkten Aussagekraft dieser Zahlen vorangestellt. All diese Umst\u00e4nde sind Hoven\/Rostalski nicht mal eine Erw\u00e4hnung wert &#8211; obwohl ihre ganze Argumentation damit auf reichlich t\u00f6nernen F\u00fc\u00dfen steht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Selbst nicht sauber gearbeitet<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Daneben f\u00e4llt es dann kaum noch ins Gewicht, dass die Autorinnen auch selbst nicht sauber mit den Zahlen arbeiten. So berichten sie aus der Antwort auf die AfD-Anfrage TVBZ von Afghanen (10.503) und Syrern (10.587). Hierbei handelt es sich indes um Zahlen, die ausl\u00e4nderrechtliche Verst\u00f6\u00dfe miteinbeziehen. Drei Abs\u00e4tze weiter oben haben die beiden Autorinnen noch selbst darauf hingewiesen, dass man diese ausl\u00e4nderrechtlichen Verst\u00f6\u00dfe \u00fcblicherweise herausrechnet, um Verzerrungen zu vermeiden, weil sie tatbestandlich ganz \u00fcberwiegend nur von Nichtdeutschen begangen werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Tut man dies, kommen deutlich niedrigere Werte heraus, als von Hoven\/Rostalski berichtet, n\u00e4mlich 8753 f\u00fcr Afghanen und 8236 f\u00fcr Syrer. Diese Werte sind zwar immer noch sehr viel h\u00f6her als bei deutschen Tatverd\u00e4chtigen, aber es handelt sich bei den ausl\u00e4nderrechtlichen Verst\u00f6\u00dfen eben auch nur um einen Verzerrungsfaktor von vielen. Und der Unterschied zwischen den verschiedenen Werten macht deutlich, \u00fcber welche Dimensionen der Verzerrung wir hier sprechen, wie wichtig daher die Einordnung der Aussagekraft der Zahlen ist und warum Kriminologen gerade nicht in einer derart unbesorgten Art und Weise mit den Zahlen hantieren, wie der Gastbeitrag in der F.A.Z. es tut.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Dramatisierer versus Verharmloser<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die beiden Autorinnen pr\u00e4sentieren sich am Eingang ihres Gastbeitrags als neutrale Stimme zwischen zwei polarisierenden Lagern aus rassistischen Dramatisierern auf der einen und Verharmlosern auf der anderen Seite. Dazu geh\u00f6rt auch, dass Hoven und Rostalski ostentativ einige Einw\u00e4nde gegen die Sto\u00dfrichtung ihrer Argumentation und ihre Methodik vorwegnehmen und bestimmte Schw\u00e4chen ihrer Ausf\u00fchrungen einr\u00e4umen.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei genauerer Betrachtung des Gastbeitrags erweist sich diese postulierte Ehrlichkeit letztlich als ihr Gegenteil. W\u00e4hrend die Autorinnen den Eindruck erwecken, die wesentlichen Einw\u00e4nde gegen die von ihnen pr\u00e4sentierten Zahlen zu benennen und entkr\u00e4ften zu k\u00f6nnen, handelt es sich dabei nur um eine recht spezifische Auswahl der Einw\u00e4nde. Und selbst dort gelingt die Entkr\u00e4ftung nur im Wege einer sehr einseitigen Betrachtung, n\u00e4mlich indem nur jene Umst\u00e4nde ber\u00fccksichtigt werden, die in die Argumentation der Autorinnen passen.<\/p>\n\n\n\n<p>Zwei Beispiele: Dass das Anzeigeverhalten f\u00fcr die \u00dcberrepr\u00e4sentation von Nichtdeutschen in der Statistik keine gro\u00dfe Rolle spielen k\u00f6nne, wird von den Autorinnen mit zwei Argumenten begr\u00fcndet. Erstens w\u00fcrde das nur bei Bagatelldelikten gelten, weil ja schwere Straftaten (offenbar wegen ihrer Schwere) ohne Ansehen der tatverd\u00e4chtigen Person angezeigt w\u00fcrden, was mit T\u00f6tungsdelikten als Beispiel begr\u00fcndet wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Dies ist schon nur auf den ersten Blick richtig: Anzeigeerstattende und Polizei neigen bei der Erfassung von Gewaltdelikten zur \u00dcberbewertung, es werden also beispielsweise Taten als (versuchte) T\u00f6tungsdelikte erfasst und in der Statistik gez\u00e4hlt, die sp\u00e4ter von der Justiz als K\u00f6rperverletzungen bewertet werden. Hier kann es durchaus f\u00fcr verschiedene Gruppen von Tatverd\u00e4chtigen zu einer unterschiedlichen Behandlung und damit zu Verzerrungen in der Erfassung kommen, sodass also K\u00f6rperverletzungsdelikte eher als versuchte T\u00f6tungen eingestuft werden als bei anderen Gruppen. Hierf\u00fcr spricht zum Beispiel, dass die Anteile nicht deutscher Tatverd\u00e4chtiger bei vollendeten T\u00f6tungsdelikten wesentlich geringer sind als bei versuchten T\u00f6tungsdelikten.<\/p>\n\n\n\n<p>Zweitens f\u00fchren Hoven\/Rostalski als Argument an, dass Voraussetzung f\u00fcr eine Verzerrung sei, dass man die tatverd\u00e4chtige Person \u00fcberhaupt wahrgenommen hat, was etwa beim Wohnungseinbruchsdiebstahl nicht der Fall sei. Auch dieses Argument kann indes nur vordergr\u00fcndig \u00fcberzeugen, denn bei Anzeigen gegen unbekannt wird im Gro\u00dfteil der F\u00e4lle auch im weiteren Verlauf der Ermittlungen kein Tatverd\u00e4chtiger mehr identifiziert. Diese F\u00e4lle gehen daher ohnehin gar nicht in die TVBZ-Berechnung ein.<\/p>\n\n\n\n<p>Damit nicht genug treffen beide Argumente aber auch nur auf die von Hoven und Rostalski benannten Deliktsgruppen zu, bei anderen Straftaten verh\u00e4lt es sich bereits im Grundsatz vollkommen anders. So wird etwa bei Sexualstraftaten nur ein recht geringer Teil der F\u00e4lle angezeigt und tats\u00e4chlich verfolgt, obwohl die tatverd\u00e4chtige Person dort in der Regel bekannt ist. Nach der repr\u00e4sentativen Viktimisierungsbefragung &#8220;SKiD 2020&#8221; des Bundeskriminalamtes etwa wurden weniger als zehn Prozent der dort berichteten F\u00e4lle von sexuellem Missbrauch und Vergewaltigung angezeigt, im Bereich der Partnerschaftsgewalt waren es sogar nur weniger als ein Prozent der F\u00e4lle. Auch bei Gewaltdelikten wird danach deutlicher weniger als die H\u00e4lfte der erlebten F\u00e4lle angezeigt. Das Anzeigeverhalten hat in wesentlichen Deliktsbereichen also einen ganz ma\u00dfgeblichen Einfluss auf die statistische Erfassung, obwohl es sich keineswegs um Bagatelldelikte handelt, und kann daher &#8211; anders als von Hoven und Rostalski argumentiert &#8211; sehr wohl zu Verzerrungen bei der Erfassung f\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p>Zweites Beispiel: G\u00e4nzlich unerw\u00e4hnt bleibt von den beiden Autorinnen nicht nur die oben dargestellte besondere Problematik der TVBZ-Berechnung, sondern auch aktuelle Forschung zu sonstigen Verzerrungsfaktoren bez\u00fcglich der herangezogenen PKS-Daten. So konnte etwa eine Studie des Instituts f\u00fcr Wirtschaftsforschung Anfang 2025 zeigen, dass die \u00dcberrepr\u00e4sentation Nichtdeutscher in der PKS zu einem nicht unerheblichen Teil darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, dass diese h\u00e4ufiger in Ballungsgebieten leben, wo die Polizeidichte h\u00f6her ist und andere Entstehungsbedingungen f\u00fcr Kriminalit\u00e4t bestehen, sodass dort stets mehr Kriminalit\u00e4t erfasst wird. Auch neuere kriminologische Dunkelfeldstudien machen f\u00fcr nicht deutsche Jugendliche gerade keine besondere Problemlage aus. Ein wissenschaftlicher Text m\u00fcsste auch solche Befunde darstellen, die die in den Blick genommene Gruppe entlasten, auch wenn sie der eigenen These zuwiderlaufen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Einseitige Interpretation<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Unter dem Strich machen Hoven\/Rostalski somit gerade das, was sie anderen vorwerfen: Sie nehmen eine sehr einseitige Interpretation der polizeilichen Zahlen vor, um diese ihrer Argumentation zugrunde legen zu k\u00f6nnen. Gerade im Zusammenhang mit interpretationsbed\u00fcrftigen und in der Aussagekraft stark limitierten Zahlen gilt es indes, Vereinfachungen zu vermeiden, auch wenn dies eine mediale Sehnsucht nach klaren Aussagen und \u00dcberschriften bedient.<\/p>\n\n\n\n<p>Aber auch \u00fcber die konkreten Zahlen hinaus und auf einer grundlegenden Ebene ist der Text eher einseitig: F\u00fcr die Autorinnen ist Rassismus offensichtlich keine analytische Kategorie und f\u00fcr die Thematik irrelevant, wenn sie konstatieren, die Gesellschaft w\u00fcrde sich in &#8220;Rassismusvorw\u00fcrfen verlieren&#8221;.<\/p>\n\n\n\n<p>Nun ist es aber so, dass die Besonderheiten im Feld Kriminalit\u00e4t und Migration nicht allein mit besonderen Entstehungszusammenh\u00e4ngen f\u00fcr Straftaten von Menschen mit Migrationsgeschichte zu erkl\u00e4ren sind. Vielmehr sind sie ebenso darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren, dass Kriminalisierungsprozesse &#8211; neben vielen anderen Verh\u00e4ltnissen und Umst\u00e4nden &#8211; auch von Rassismus gepr\u00e4gt sind. Man denke nur an das Stichwort racial profiling. Wer sich wirklich f\u00fcr die Zusammenh\u00e4nge von Kriminalit\u00e4t und Migration interessiert, darf nicht bei dem einen stehen bleiben, sondern muss ebenso das andere untersuchen. Anders als Hoven\/Rostalski insinuieren, bedeutet dies keinen Widerspruch, sondern handelt es sich vielmehr um zwei Seiten der gleichen Medaille. Wer nur die eine Seite thematisiert, kann bestenfalls die H\u00e4lfte der Problematik sehen und kommt damit zu falschen Schl\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Eine Tarnung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Text in der FAZ liefert letztlich nur ein Abbild der \u00f6ffentlichen Debatte zum Thema &#8220;Ausl\u00e4nderkriminalit\u00e4t&#8221; &#8211; allerdings getarnt als wissenschaftlicher Debattenbeitrag. Mit seiner undifferenzierten Thematisierung von Migration und Kriminalit\u00e4t leistet er dabei einer Pauschalisierung Vorschub, die die Bedeutung von Migration f\u00fcr die Kriminalit\u00e4tswirklichkeit \u00fcberzeichnet und dramatisiert.<\/p>\n\n\n\n<p>Dazu tr\u00e4gt nicht zuletzt bei, dass im letzten Abschnitt des Textes praktisch alle aktuellen kriminalpolitischen Talkingpoints ohne jede wissenschaftliche Einordnung angeteasert werden &#8211; von Catcalling bis Angstraum &#8211; gerade so, als w\u00e4ren Migranten f\u00fcr alle Kriminalit\u00e4tsprobleme in diesem Land verantwortlich. Der Text verstellt damit den Blick auf die tats\u00e4chlichen Entstehungszusammenh\u00e4nge von Straftaten, statt ihn zu erhellen. Auf diese Weise erreichen die Autorinnen das Gegenteil von dem, was sie anzustreben angeben. Statt Aufkl\u00e4rung und wissenschaftlicher Fundierung der Debatte zu der Problematik bedienen sie einen rassistischen Diskurs, der Migration und Kriminalit\u00e4t pauschal und undifferenziert miteinander verkn\u00fcpft.<\/p>\n\n\n\n<p>Professor Dr. Tobias Singelnstein lehrt Strafrecht und Kriminologie an der Juristischen Fakult\u00e4t der Johann Wolfgang Goethe-Universit\u00e4t Frankfurt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In ihrem Gastbeitrag f\u00fcr F.A.Z. Einspruch schreiben zwei Rechtsprofessorinnen \u00fcber den Zusammenhang zwischen Migration und Kriminalit\u00e4t. Statt den Blick auf die Entstehungszusammenh\u00e4nge zu erhellen, verstellen sie ihn. Von Tobias Singelnstein (Frankfurter Allgemeine Zeitung \/ Einspruch exklusiv)<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"template":"","meta":{"inline_featured_image":false,"_links_to":"","_links_to_target":""},"press_cat":[386],"class_list":["post-12108","press","type-press","status-publish","hentry","press_cat-gastbeitrag"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/normativeorders.net\/en\/wp-json\/wp\/v2\/press\/12108"}],"collection":[{"href":"https:\/\/normativeorders.net\/en\/wp-json\/wp\/v2\/press"}],"about":[{"href":"https:\/\/normativeorders.net\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/press"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/normativeorders.net\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/normativeorders.net\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=12108"}],"wp:term":[{"taxonomy":"press_cat","embeddable":true,"href":"https:\/\/normativeorders.net\/en\/wp-json\/wp\/v2\/press_cat?post=12108"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}