{"id":11168,"date":"2025-08-16T15:32:52","date_gmt":"2025-08-16T13:32:52","guid":{"rendered":"https:\/\/normativeorders.net\/?post_type=press&#038;p=11168"},"modified":"2025-08-26T15:38:09","modified_gmt":"2025-08-26T13:38:09","slug":"der-gerechtfertigte-krieg","status":"publish","type":"press","link":"https:\/\/normativeorders.net\/en\/press\/der-gerechtfertigte-krieg\/","title":{"rendered":"Der gerechtfertigte Krieg"},"content":{"rendered":"\n<p>Er entkam in einer B\u00fccherkiste. Zwei Jahre zuvor, 1619, war Huigh de Groot (1583-1645) &#8211; besser bekannt unter dem latinisierten Namen Hugo Grotius &#8211; auf Schloss Loevestein inhaftiert worden. 1621 gelang ihm dank seiner Frau die Flucht nach Paris: Maria van Reigersberch war Grotius in die Haft gefolgt und verschaffte ihm Zugang zu B\u00fcchern &#8211; und damit zu einem originellen Fluchtweg. Die B\u00fccherkistenszene steht paradigmatisch f\u00fcr das Bild von Grotius als scharfsinnigem Genie.<\/p>\n\n\n\n<p>Noch bevor er in einer B\u00fccherkiste die Flucht ergriff, hatte Grotius auf Schloss Loevestein den Gro\u00dfteil der Arbeit an seinem wichtigsten Werk abgeschlossen: &#8220;De iure belli ac pacis libri tres&#8221; (Drei B\u00fccher \u00fcber das Recht des Krieges und des Friedens). Das Werk erschien erstmals 1625 in Paris und damit inmitten des Drei\u00dfigj\u00e4hrigen Krieges.<\/p>\n\n\n\n<p>Als juristischer Berater des Ratspension\u00e4rs der Provinzen Holland und Friesland, Johan van Oldenbarnevelts, hatte sich Grotius vor seiner Inhaftierung in Streitschriften f\u00fcr religi\u00f6se Toleranz und politische Autonomie der Provinzen eingesetzt. Oldenbarnevelt unterlag im Konflikt Moritz von Oranien, dem Statthalter und Oberbefehlshaber des Heeres der Republik der Vereinigten Niederlande. Es war zum Bruch gekommen zwischen den beiden M\u00e4nnern, die ma\u00dfgeblich zur Unabh\u00e4ngigkeit der jungen Republik vom spanischen Einfluss beigetragen hatten. Oldenbarnevelt wurde hingerichtet, Grotius zu lebenslanger Haft verurteilt.<\/p>\n\n\n\n<p>Grotius&#8217; Denken war in vielerlei Hinsicht unorthodox. Der politische Philosoph und Rechtsgelehrte kombinierte aristotelische, christliche, r\u00f6misch-rechtliche, stoische und individualistische Argumente und entwickelte eine Naturrechtslehre, die sich nicht auf g\u00f6ttliches Recht, sondern auf Vernunft gr\u00fcndete. F\u00fcr Grotius stimmte dieses Naturrecht zwar mit dem Willen Gottes \u00fcberein. Es beruhte aber letztlich auf der \u00dcberzeugung, dass der Mensch qua Vernunft selbst zwischen Recht und Unrecht unterscheiden k\u00f6nne. Anders als f\u00fcr seinen englischen Zeitgenossen Thomas Hobbes stand Grotius dabei ein positives Menschenbild vor Augen: der Mensch als von Natur aus rationales und geselliges Individuum, das mit subjektiven Rechten ausgestattet ist und mit der Verpflichtung, die Rechte anderer zu achten.<\/p>\n\n\n\n<p>Die zentrale These in Grotius&#8217; Hauptwerk von 1625 lautet: Auch mit Blick auf den Krieg gelten universelle Rechte, und diese Rechte sind &#8220;rational&#8221; begr\u00fcndbar. Ciceros ber\u00fchmte Sentenz, dass die Gesetze im Kriege schweigen, erteilte Grotius eine klare Absage: Der Satz sei, schrieb Grotius, &#8220;so weit von der Wahrheit entfernt, dass ein Krieg sogar nur der Rechtsverfolgung wegen angefangen, und ein begonnener nur nach dem Ma\u00dfe des Rechts und der Treue gef\u00fchrt werden darf.&#8221; F\u00fcr Grotius stand fest: &#8220;ubi iudicia deficiunt, incipit bellum&#8221;, wo die gerichtlichen Entscheidungen fehlen, da beginnt der Krieg. Ein \u00fcberstaatliches Gericht existierte nicht, weder Papst noch weltliche Herrscher kamen in der politisch zersplitterten und multikonfessionellen Landschaft des fr\u00fchneuzeitlichen Europas als Schiedsrichter (arbiter) in Betracht. F\u00fcr Grotius war Krieg also eine Art Selbsthilfe zur Wiedergutmachung eigener Rechte: Ein Staat musste sein Recht selbst durchsetzen &#8211; auch durch Krieg.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Zentrum von Grotius&#8217; Werk stand daher die Frage, wann und unter welchen Umst\u00e4nden Krieg gerechtfertigt sei. Eine Antwort fand er in der Lehre vom &#8220;gerechten Krieg&#8221; (bellum iustum), der \u00e4ltesten und einflussreichsten europ\u00e4ischen Tradition zur (De-)Legitimierung von Gewalt. Die Beurteilung der Legitimit\u00e4t von Kriegen und Kriegsf\u00fchrung erfolgt in ihr anhand bestimmter Kriterien, die der Kirchenlehrer Thomas von Aquin im dreizehnten Jahrhundert systematisierte: Kriege sollten demnach vor allem dann als gerecht gelten, wenn sie von einer legitimen Autorit\u00e4t, also einem F\u00fcrsten oder Staat, mit gerechtem Grund und lauterer Intention gef\u00fchrt wurden.<\/p>\n\n\n\n<p>Grotius modifizierte diese Lehre und verband sie mit seiner Naturrechtstheorie. Ihm zufolge verf\u00fcgte, analog zum Individuum, auch der Staat \u00fcber subjektive Rechte. Innerhalb des naturrechtlichen Systems beruhten diese Anspr\u00fcche nicht mehr ausschlie\u00dflich auf moraltheologischen Gemeinwohlvorstellungen (bonum commune), sondern konnten auch unabh\u00e4ngig davon gegen einen Rechtsverletzer durchgesetzt werden. Ein Gro\u00dfteil seines Werks von 1625 widmete Grotius daher der Frage, wann genau Gr\u00fcnde vorlagen, um Krieg f\u00fchren zu d\u00fcrfen. Die wichtigsten sind f\u00fcr Grotius: Selbstverteidigung, die Wiederherstellung von Eigentum und die Sanktion eines Unrechts.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach verbreiteter Lesart entwarf Grotius damit eine normative Ordnung f\u00fcr die &#8220;internationale&#8221; Anarchie seiner Zeit, wies einen Weg aus den konfessionellen Konflikten hin zu einem modernen, s\u00e4kularen V\u00f6lkerrecht, das sich im Westf\u00e4lischen Doppelfrieden von 1648 manifestiert habe. F\u00fcr diese S\u00e4kularisierungsthese des Rechts bei Grotius spricht, dass er rechtliche Regeln f\u00fcr die Gewalt im Krieg anerkannte, unabh\u00e4ngig von der Gerechtigkeit einer Kriegserkl\u00e4rung. Die in einem Krieg ausge\u00fcbte Gewalt sollte trotz der vagen Bestimmtheit des &#8220;gerechten Grundes&#8221; v\u00f6lkerrechtlich begrenzt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr das V\u00f6lkerrecht und seine Geschichtsschreibung wurde Grotius&#8217; &#8220;De iure belli ac pacis&#8221; zum epochemachenden Werk. Noch im Drei\u00dfigj\u00e4hrigen Krieg wurde es vom schwedischen K\u00f6nig Gustav Adolf II. &#8211; dessen diplomatischer Gesandter Grotius in Paris war &#8211; gelesen, ebenso von Samuel Pufendorf, der 1661 an der Universit\u00e4t Heidelberg auf den ersten Lehrstuhl f\u00fcr Natur- und V\u00f6lkerrecht berufen wurde. Seitdem wurden die drei B\u00fccher vom &#8220;Recht des Krieges und des Friedens&#8221; durch vier Jahrhunderte von Generationen von Diplomaten, Politikern und Rechtsgelehrten konsultiert. Grotius wurde dabei immer wieder als der &#8220;Vater des modernen V\u00f6lkerrechts&#8221; geehrt, eine &#8220;Grotianische Tradition&#8221; wurde etabliert.<\/p>\n\n\n\n<p>In den letzten f\u00fcnfundzwanzig Jahren haben mit einem neuen Interesse an der Geschichte des V\u00f6lkerrechts kritische und dekolonialistische Perspektiven Aufwind bekommen. Dabei wird auch die Grotianische Tradition und Rezeptionsgeschichte kritisch beleuchtet. Und es lohnt sich, hier einmal genauer hinzuschauen.<\/p>\n\n\n\n<p>So ist etwa die Frage, ob Grotius wirklich das moderne V\u00f6lkerrecht begr\u00fcndete oder ob nicht fr\u00fchere Autoren wie Paul Vladimiri, Alberico Gentili oder Francisco de Vitoria &#8211; oder gar eine Autorin wie Christine de Pisan &#8211; Anspruch auf den Titel des &#8220;Vaters&#8221; beziehungsweise der &#8220;Mutter des modernen V\u00f6lkerrechts&#8221; haben, heute eine beliebte Streitfrage. Ein weiterer Einwand lautet, dass auch Grotius die Paradoxie der Lehre des &#8220;gerechten Krieges&#8221; nicht \u00fcberwinden konnte, Gewalt nicht nur zu limitieren, sondern durch ihre normative Ordnung erst zu legitimieren. Schon Immanuel Kant nannte 1795 Grotius &#8211; zusammen mit Pufendorf und Vattel &#8211; einen &#8220;leidigen Tr\u00f6ster&#8221;: Seine Lehre habe blo\u00df immer neue Rechtfertigungen f\u00fcr den Krieg hervorgebracht, aber keinen einzigen Krieg verhindert.<\/p>\n\n\n\n<p>Dieser Einwand ist grunds\u00e4tzlich zwar plausibel. Denn indem Grotius Krieg als Rechtsmittel konzipierte, lieferte er auch naturrechtliche Begr\u00fcndungen f\u00fcr Gewalt. Allerdings sollte man die normative Bedeutung von Kriegsrechtfertigungen nicht untersch\u00e4tzen: Die W\u00fcrzburger Fr\u00fchneuzeithistorikerin Anuschka Tischer hat in ihrer bahnbrechenden Forschung zu Kriegsmanifesten in der politischen Praxis zwischen 1492 und 1792 gezeigt, dass sich Souver\u00e4ne mit Kriegslegitimationen durchaus \u00f6ffentlich angreifbar machten. Die Geschichte des Krieges ist zugleich eine Geschichte seiner Rechtfertigung und seiner Kritik. Heute steht das am Beispiel der Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten klar vor Augen.<\/p>\n\n\n\n<p>Aber nicht nur, dass Grotius die lange Geschichte der Kriegsrechtfertigung nicht beenden konnte &#8211; er war selbst in sie aktiv involviert, wie etwa die niederl\u00e4ndisch-schottische Historikerin Martine Julia van Ittersum zeigt. Bevor Grotius 1625 sein Werk ver\u00f6ffentlichte, schrieb er 1604\/05, zu Beginn seiner Karriere, ein Gutachten f\u00fcr die Niederl\u00e4ndische Ostindien-Kompanie (Vereenigde Oostindische Compagnie, VOC). Dieses Gutachten tr\u00e4gt den Titel &#8220;De Iure Praedae&#8221; (\u00dcber das Prisenrecht). Sein Anlass war ein niederl\u00e4ndisch-portugiesischer Streit: In der Nacht zum 25. Februar 1603 \u00fcberfiel Jacob van Heemskerk, Admiral der Niederl\u00e4ndischen Ostindien-Kompanie, auf der Stra\u00dfe von Singapur ein portugiesisches Schiff und machte reiche Beute. Allerdings befanden sich Portugal und die Niederlande zu diesem Zeitpunkt nicht im Krieg gegeneinander. Grotius sollte f\u00fcr die VOC kl\u00e4ren: Durfte van Heemskerk, als Admiral einer privaten Handelskompanie, \u00fcberhaupt einen solchen Angriff durchf\u00fchren? War er nun als Soldat zu behandeln &#8211; oder aber als Pirat?<\/p>\n\n\n\n<p>Mit seinem Gutachten begab sich Grotius in unruhige Gew\u00e4sser: Denn er widersprach darin explizit der Aufteilung der Welt in eine spanische und eine portugiesische Einflusszone, die 1493 in einer p\u00e4pstlichen Bulle und 1494 im Vertrag von Tordesillas festgelegt worden war. Grotius hingegen argumentierte, dass das Meer und die Handelsrouten frei seien und niemandem geh\u00f6rten (mare liberum). Daher stelle das Behindern der niederl\u00e4ndischen Kaufleute durch die Portugiesen ein Unrecht dar. Weil sich van Heemskerk aber auf offener, herrenloser See befand, habe ihm ein nat\u00fcrliches Recht zugestanden, die Portugiesen stellvertretend f\u00fcr die Niederl\u00e4nder &#8211; &#8220;und die gesamte Menschheit&#8221; &#8211; zur Rechenschaft zu ziehen. Grotius rechtfertigte also f\u00fcr seinen Auftraggeber einen Privatkrieg im Namen des Naturrechts. Seine Rechtslehre konnte damit f\u00fcr die expansiven niederl\u00e4ndischen Handelsinteressen instrumentalisiert werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Dem Bild vom Humanisten Grotius, der die rechtliche Limitation des Krieges verfolgte, stehen damit kritische Einsch\u00e4tzungen gegen\u00fcber, die seine Verstrickung in die Legitimation von Krieg und Kolonialismus betonen. Ihnen zufolge legte Grotius eine Theorie der Kolonialschuld vor, in denen indigene V\u00f6lker in ungleiche B\u00fcndnisse gezwungen wurden: Die Niederl\u00e4nder gew\u00e4hrten den indigenen V\u00f6lkern Schutz vor der iberischen Unterwerfung &#8211; und forderten hierf\u00fcr ihrerseits Entsch\u00e4digung.<\/p>\n\n\n\n<p>Seit 1625 hat jede Generation auch &#8220;ihren&#8221; Grotius konstruiert. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang die j\u00fcngst publizierte Studie &#8220;The Unseen History of International Law&#8221;. F\u00fcr das Buch hat ein Heidelberger Forscherteam um Mark Somos tausend Exemplare der ersten neun Ausgaben von Grotius&#8217; &#8220;De iure belli ac pacis&#8221;, die zwischen 1625 und 1650 erschienen sind, sowie dar\u00fcber hinaus Annotationen von Lesern aus vier Jahrhunderten untersucht.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Ergebnis ist eine au\u00dfergew\u00f6hnliche Rezeptionsgeschichte: So k\u00f6nnen die Forscher zeigen, wie Grotius&#8217; Werk im Laufe der Jahrhunderte f\u00fcr diametral widerspr\u00fcchliche Positionen angef\u00fchrt wurde, etwa sowohl zur Rechtfertigung als auch zur Kritik von Sklaverei. Hier zeigt sich erneut das f\u00fcr das V\u00f6lkerrecht grundlegende Paradoxon, dass das Recht immer sowohl zur Legitimation als auch zur Delegitimation von Politik angef\u00fchrt werden darf, wie es der finnische V\u00f6lkerrechtshistoriker Martti Koskenniemi formulierte.<\/p>\n\n\n\n<p>Zudem verdeutlichen die Autoren um Mark Somos \u00fcberzeugend die gro\u00dfe Rolle von Verlegern f\u00fcr die Rezeptionsgeschichte von Grotius. Die Entscheidung etwa, Grotius&#8217; Text &#8220;Mare Liberum&#8221; von 1609 in die Ausgabe von 1632 aufzunehmen, habe nicht mit einer \u00c4nderung von Grotius&#8217; politischer Theorie zu tun gehabt, wie lange behauptet wurde, sondern allein mit \u00f6konomisch-verlegerischem Kalk\u00fcl. Es sei eine Entscheidung im Konkurrenzkampf zwischen den Verlegern Janssonius und Blaeu gewesen.<\/p>\n\n\n\n<p>Erstaunliche Einsichten wie diese unterstreichen die Notwendigkeit der historischen Kontextualisierung jener Riesen, auf deren Schultern die heutige Forschung steht. Ihr Buch, meint Projektleiter Mark Somos im Gespr\u00e4ch, sei &#8220;im Grunde ein Projekt von Historikern, die ihren Grotius von den Juristen zur\u00fcckhaben wollen&#8221;. Wenn internationalen und nationalen Gerichtsh\u00f6fen die Argumente ausgingen, werde Grotius hervorgeholt, so Somos: &#8220;Die Richter des Internationalen Gerichtshofs m\u00f6chten Einzelpersonen v\u00f6lkerrechtliche Klagebefugnis einr\u00e4umen? Grotius. China will die Ausweitung seiner territorialen Souver\u00e4nit\u00e4t durch k\u00fcnstliche Inseln begr\u00fcnden? Grotius. Wie lassen sich die Beschr\u00e4nkungen des Weltraumvertrags \u00fcberwinden? Grotius. Das ist tragikomisch und muss aufh\u00f6ren.&#8221;<\/p>\n\n\n\n<p>Die kritische Auseinandersetzung mit Grotius&#8217; Werk ist durchweg zu begr\u00fc\u00dfen. Zu viele Leser in der langen Rezeptionsgeschichte h\u00e4tten sich zu unkritisch mit Grotius auseinandergesetzt und damit eine einseitige Verehrung begr\u00fcndet, so Mark Somos. Diese Reproduktionen und Wiederholungen aber seien langweilig. In der Rezeptionsgeschichte blieben vielmehr jene Kommentare in Erinnerung, die kritisch und originell seien. Vielleicht k\u00f6nnen seine Kritiker immerhin darin von Grotius lernen.<\/p>\n\n\n\n<p>Hendrik Simon ist Historiker und Politikwissenschaftler am Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ), Universit\u00e4t Frankfurt, sowie am Leibniz-Institut f\u00fcr Friedens- und Konfliktforschung (PRIF).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Neue Blicke auf einen Klassiker des V\u00f6lkerrechts: Vor vierhundert Jahren erschien Hugo Grotius&#8217; &#8220;\u00dcber das Recht des Krieges und des Friedens&#8221;. 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